Oh ja, das wäre nett. Und das darf man dann natürlich auch von jeder Dispositionsentscheidung und jeder ärztlichen Therapieentscheidung erwarten. Kein Evidenznachweis -> Behandlungsfehler. Was mir das an Geld sparen würde!
Hast du schlecht geschlafen? Der NIK ist nicht Grubdlage der Disposition, sondern das ist die AAO des jeweiligen RD Bereichs (ich sage absichtlich nicht LST, denn es gibt ja auch LSTen, die für mehrere RD-Bereiche zuständig sind und daher zu Situationen A mal nur den RTW und mal RTW+NEF alarmieren müssen).
Damit ÄLRD, Kreis/Stadtbehörde und wer auch immer da noch mitentscheiden darf aber eine fundierte Grundlage haben, bzw wissen was diese Grundlage eigentlich aussagt, wäre so eine Einstufung mehr als zweckdienlich. Eben wie bei einer medizinischen Leitlinie.
Ihr Juristen lest und recherchiert ja vor einer Empfehlung/Aussage auch erstmal was es schon dazu gibt und habt dafür auch eure Standardwerke, wo aber üblicherweise auch beisteht worauf Auslegung A oder B eben fusst und ihr aufgrund dieser Quellenanalyse die "Effektstärke" viel besser einschätzen könnt.
Alles andere ist Weissagerei.. Auch in der Medizin.