Steuerfreie Lohnzuschläge sollen wegfallen

  • @ Medic5754


    Da kann ich Dir nur beipflichten. Bei uns in der Region Hannover fahren JUH,ASB,DRK und ein privater Anbieter. Früher haben wir uns gegenseitig bekämpft und die Pat. geklaut. Mittlerweile klappt das zusammenarbeiten recht gut. Aber das ziehen an einem gemeinsammen Strang bei Ausschreibung oder gar gleiche Arbeitsbedingungen oder Bezahlung/Bewertung ist nicht vorhanden. Liegt aber auch an den Geschäftsführern. Die mögen sich auch nicht. Drunter leiden müssen wie immer die Mitarbeiter.



    Gruss aus Neustadt


    Olaf

  • Zitat

    Original von Olaf


    Bei uns in der Region Hannover fahren JUH,ASB,DRK und ein privater Anbieter. Früher haben wir uns gegenseitig bekämpft und die Pat. geklaut. Mittlerweile klappt das zusammenarbeiten recht gut. Aber das ziehen an einem gemeinsammen Strang bei Ausschreibung oder gar gleiche Arbeitsbedingungen oder Bezahlung/Bewertung ist nicht vorhanden. Liegt aber auch an den Geschäftsführern. Die mögen sich auch nicht. Drunter leiden müssen wie immer die Mitarbeiter.


    DAs Problem kennt jeder der die Erfahrung machen durfte in einem Breich zu fahren in dem es nicht nur einen Anbieter (in der Regel also das DRK) gibt.


    Es ist im Allgemeinen doch so, dass die Probleme nicht auf der Strasse liegen (also beim fahrenden Personal) sondern mindestens eine Ebene darüber.
    Das kann schon beim Betriebsrat anfangen.


    Dass der GF vom Kreuz kein Interesse daran hat, dass seine Mitarbeiter sich mit den Johannitern verbünden und schon gar nicht auf Betriebsratsebene versteht sich schon aus der Kultur der HiOrgs!


    Diese eingefahrenen Strukturen der Hilfsorganisationen sind es doch, die einem zum Spielball der Politik werden lassen.
    Die wissen genau - und verlassen sich drauf- dass in den Köpfen derer die in diesen Vereinen an der Spitze stehen die "Rotkreuzbrille"* einfach blickdicht ist.


    *"Rotkreuzbrille" ist explizit nicht abwertend oder gegen die Hilfsorganisation DRK gerichtet.
    Hat sich hier einfach als Ausdruck für Vereinsmeierei eingebürgert, Könnte genausogut "Malteserkontaktlinse", "Johanniterkneifer" oder "Samaritermonokel" heissen...

  • Scheint sich da was zu tun.


    Angeblich ab 2019 bei der JUH 3 Stunden weniger Nachtzuschläge und daß Plus an Urlaub für Nachtschichter komplett weg.


    750 Euro weniger Zuschläge.
    5 tage weniger Urlaub.


    Dafür 3 Prozent mehr Gehalt brutto.

  • Die wissen, wie man dem hauptamtlichen Personalmangel begegnet! Hoch lebe das Ehrenamt! :ironie:

    “When I was a boy and I would see scary things in the news, my mother would say to me, "Look for the helpers. You will always find people who are helping.”


    • Fred Rogers



  • Das sind harte Einschnitte

    Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947

  • Lasst ihr eure Gewerkschaft damit davon kommen? Was sagen eurer Verhandlungsvertreter dazu?

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Das sind harte Einschnitte



    Alleine es mit 3% BRUTTO auszugleichen ......
    Kurze 3-Satz - Rechnung ... ähm ... nein !


    Edit: mir fällt da eher die Kinnlade runter, dass in Zeiten wo es mit Abwerbezahungen (muss man die eigentlich versteuern) von 1000€+ anfängt, sowas erbärmliches überhaupt ins Auge gefasst wird von einer Führung....

    ----------
    Aktuelle "Patient bleibt zu Hause Quote": 67% :stop_1:

  • Hast du einen AVR-DD-Vertrag, Snoopy? Die 750 Euro beziehen sich in diesem Beitrag vermutlich aufs Jahr?
    Im AVR-J gibt es ja nur maximal 4 Urlaubstage für Nachtarbeit und die üblich geringen Nachtarbeitszuschläge.


    Gibt es für die Veränderungen eine Quelle? Als JUH-Mitarbeiter klingt das schon "spannend".

    Einmal editiert, zuletzt von Dennis B. ()

  • Hast du einen AVR-DD-Vertrag, Snoopy? Die 750 Euro beziehen sich in diesem Beitrag vermutlich aufs Jahr?
    Im AVR-J gibt es ja nur maximal 4 Urlaubstage für Nachtarbeit und die üblich geringen Nachtarbeitszuschläge.


    Gibt es für die Veränderungen eine Quelle? Als JUH-Mitarbeiter klingt das schon "spannend".



    Korrekter Einwand


    Mein Kommentar dazu war auch die Quellenfrage.
    Habe es dann auch bekommen.


    Denke mal es dürften mittlerweile alle JUH Mitarbeiter bekommen haben.

  • Also betrifft es nur Mitarbeiter mit alten Verträgen? Die bekommen dann eine Änderungskündigung oder wie darf ich mir das vorstellen? Ist das deutschlandweit oder nur euer Gebiet?

    "Alle Menschen müssen sterben", meinte Boileau einst am Hofe Ludwigs XIV.
    Als der Sonnenkönig ihn darauf scharf ansah, korrigierte sich
    Boileau sofort: "Fast alle Menschen, Sire, fast alle!"

  • Ich habe nun auch eine schriftliche Quelle der AKJ gefunden: https://www.johanniter.de/file…R-J__Stand_26.07.2018.pdf


    Kurz zusammengefasst:
    - Lohnerhöhung jährlich um 3,5-3,1% bis 2021.
    - Nachtarbeit ist die Zeit zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr
    --- Unterscheidung in den Zulagen zwischen Nachtarbeit (25% Zulage) und Dauernachtarbeit (30%)
    --- Bereitschaftsdienste in der Nacht werden neuerdings mit 10% extra vergütet
    - die Zusatzurlaubstage für Nachtdienste fallen nicht weg, sondern werden anders berechnet (max. 4 Tage (ab dem 50. LJ 5 Tage))

  • Lasst ihr eure Gewerkschaft damit davon kommen? Was sagen eurer Verhandlungsvertreter dazu?


    Beiden JUH und MHD gibt es keine Gewerkschaft sondern nur einseitige Arbeitgeber Vertragsrichtlinien (AVR). Zusätzlich ein beratendes Gremium... :sad:

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."


  • Beiden JUH und MHD gibt es keine Gewerkschaft sondern nur einseitige Arbeitgeber Vertragsrichtlinien (AVR). Zusätzlich ein beratendes Gremium... :sad:


    Stimmt so, zumindest für die katholische Seite, nicht. Die AVR (das Vertragswerk), wird von der arbeitsrechtlichen Kommission mit 2/3 Mehrheit beschlossen. Diese ist paritätisch mit 50% Arbeitgeber- und 50% Arbeitnehmervertretern (von den MAVen gewählt) besetzt.
    Diese Pattsituation hat dazu geführt, dass der TVöD bei der Caritas mit einer mehrjährigen Verspätung eingeführt wurde. Dafür mit einem vollen Bestandsschutz für die Altmitarbeiter (Familien- und Kinderzulagen).

  • Die Rechte der MAV sind aber bei weitem nicht so umfangreich wie die eines BR.
    Des weiteren ist bei der Caritas nicht der TVöD eingeführt, die Mitarbeiter der Caritas werden gemäß AVR Caritas entlohnt. Die ist in vielen Bereichen einigermaßen Deckungsgleich mit dem TVöD, jedoch gibt es auch relevante Unterschiede.


    AVR steht übrigens nicht für Arbeitgeber Vertragsrichtlinien, sondern Arbeitsvertragsrichtlinien oder ganz genau Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes/ die der Diakonie Deutschland angeschlossen sind.

  • Zitat

    Die Rechte der MAV sind aber bei weitem nicht so umfangreich wie die eines BR.
    Des weiteren ist bei der Caritas nicht der TVöD eingeführt, die Mitarbeiter der Caritas werden gemäß AVR Caritas entlohnt. Die ist in vielen Bereichen einigermaßen Deckungsgleich mit dem TVöD, jedoch gibt es auch relevante Unterschiede.


    AVR steht übrigens nicht für Arbeitgeber Vertragsrichtlinien, sondern Arbeitsvertragsrichtlinien oder ganz genau Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes/ die der Diakonie Deutschland angeschlossen sind.


    War falsch ausgedrückt. Die Abschlüsse des TVöD werden im Regelfall übernommen. So auch die Entgeltgruppen. Hintergrund ist, dass sich weder die AG, noch die AN Fachleute für Tarifrecht leisten können. Dass die MAV nicht die selben Rechte hat, ist mir nur zu gut bekannt. Hat aber keinen Einfluss auf das Stimmrecht in der arbeitsrechtlichen Kommission.


    Gesendet von meinem SM-J330F mit Tapatalk