Rettungsassistent wegen Medikamentengabe entlassen

  • Hi!

    Ihr habt BTM auf einem RTW?

    klar....kann man aber natürlich drüber diskutieren....
    ich finds gut und Fremd-Notärzte freuen sich wenn ich nur in den Schrank gehe und es fix da ist...
    Grüsse

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...


  • Wenn Sie weitere Informationen dazu haben, die sich belegen lassen, können Sie uns gerne kontaktieren. Anonymität sichern wir Ihnen selbstverständlich zu.

    2 Mal editiert, zuletzt von S+K-Verlag ()

  • Ihr habt BTM auf einem RTW?


    Ihr nicht?
    Auch bei uns hat jeder RTW BtM an Bord.... Wenn man mal von der Lyse absieht, haben alle unsere RTW und NEF die gleiche Medikamentöse Ausstattung...

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Hatten wir. Ist abgeschafft worden und ich vermisse es nicht. Antidote und Lyse hat das NEF mehr, sonst sind die Medis gleich…


    Zum Fall ohne dabei gewesen zu sein: Klingt eher wie loswerden.
    Wenn es BTMs waren, und falsch dosiert etc., dann hilft ein Gespräch, keine Kündigung.


    Vielleicht hätte ja Aus und Fortbildung diesen Faux Pax verhindern können, vielleicht mit einer Überprüfung? (SOP sag ich lieber nicht).


    Den gewählten Weg kann ich so nicht nachvollziehen, selbst wenn es BTMs waren, und diese falsch waren und falsch dosiert. Wo gehobelt wird fallen Späne, wenn man das vermeiden will, muss man gucken das die, die hobeln, besser am Hobeln ausgebildet sind. Sonst gibt's halt Zufallstreffer von guter Hobelei, und Treffer von mieser Hobelei, das darf keinen wundern.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Das ist aber leider in bei Rettungsdiensten nicht der Fall.. Lieber wird geschaut wie man die Sache am schnellsten lösen kann und wenn dann noch dritte davon erfahren, dann ist das der schnellste Weg.
    Ich will das nicht befürworten, jedoch ist Fehlermanagement im deutschen Rettungsdienst nicht besonders hoch angesiedelt.

  • Ihr nicht?
    Auch bei uns hat jeder RTW BtM an Bord.... Wenn man mal von der Lyse absieht, haben alle unsere RTW und NEF die gleiche Medikamentöse Ausstattung...

    Wo schaffsch denn du im Ländle. Des geht ja gar net! :biggrin_1:

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • (1) retter.tv vom 22.11.2013
    (2) nordbayern.de vom 22.11.2013

    QUELLE: Presseeinladung von ver.di Bayern

    Der Pressetermin findet statt:
    am Montag, den 25. November 2013, um 11:00 Uhr
    im Gewerkschaftshaus Nürnberg,
    K.I.B.S Erdgeschoss, links
    Kornmarkt 5-7, 90402 Nürnberg

    Anwesend werden sein:
    Herr Hans Joachim Schirner, Notarzt/Bereitschaftsarzt BRK
    Herr Bernd Spengler, Rechtsanwalt
    einer der beiden betroffenen Rettungsassistenten
    Herr Hans-Christian Kleefeld, Ver.di-Gewerkschaftssekretär

    "Hab Geduld in allen Dingen, vor allem aber mit Dir selbst" Franz von Sales

  • beide Geschichten klingen für mich nicht wirklich plausibel. Noch weniger, wenn man sie gegenüber stellt. Trotzdem Danke für deine Version.


    Mal abwarten, was bei der Pressekonferenz rauskommt.


    Ciao,


    Madde

    "You won't like me when I'm angry.


    Because I always back up my rage with facts and documented sources."



    The Credible Hulk.

  • Ist bekannt, ob der teilnehmende Notarzt der im fraglichen Fall behandelnde Arzt war?
    Ich kann mir kaum vorstellen, wie in letzter Konsequenz eine fehlerhafte Behandlung durch den Assistenten gegen die Meinung des Arztes nachgewiesen werden könnte - falls es dieser ist, der da seine Solidarität zeigen will.

  • Stellungnahme des Landesgeschäftsführers des BRK Leonhard Stärk auf seinem Facebook-Profil:


  • Interessant!!!


    Ich frage mich, gegen welche Richtlinien verstoßen wurde? Mir zwingt sich der Verdacht auf, das dabei nicht die Leitlinie zum unterbrechen eines Krampfanfalls gemeint ist…


    Mehr Infos wären toll….

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • der_Tobi soweit mir bekannt ist, ist das der NA der die entsprechende "Fachlichkeit und Richtigkeit der Maßnahmen bestätigt" (skverlag.de)

  • Es gibt Neues zu berichten:


    (1) BAYERISCHER RUNDFUNK


    Im Rahmen einer Pressekonferenz am Montag (25.11.13) in Nürnberg äußerten die Gewerkschaft ver.di und Mediziner ihr Unverständnis angesichts der Kündigungen. Die Mitarbeiter hätten völlig richtig gehandelt, sagte ein ehemaliger Notarzt: "Bei einem schweren Krampfanfall zählt jede Minute, es ist wichtig, dass die Patienten so schnell wie möglich mit dem entkrampfenden Mittel versorgt werden, das kann Leben retten." In einem Fall hätte es noch mindestens zehn Minuten gedauert, bis der Notarzt vor Ort war, so ein Anwalt der beiden Rettungsassistenten. Er verwies auf die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie, wonach die Gabe des Medikaments sogar durch medizinische Laien empfohlen wird.


    [...]
    "Ich werde nicht zurückkehren"


    Einer der Assistenten klagt derzeit vor dem Arbeitsgericht Nürnberg auf Wiedereinstellung. Am 14. Januar soll es vor dem Arbeitsgericht Nürnberg zu einer Entscheidung kommen. Der Zweite hat sich inzwischen mit dem BRK über die Konditionen seines Ausscheidens geeinigt. In seinem Statement zu dem Fall klingt dennoch Verbitterung an: "Ich habe richtig gehandelt und wollte Leben retten. Ich möchte mit dem BRK nach diesem Verhalten nichts mehr zu tun haben und werde nicht zurückkehren".


    QUELLE: br.de vom 25.11.2013


    2. NORDBAYERN.DE


    [...] Da es sich um laufende Verfahren handelt, wollte sich Ralph Engelbrecht, der Kreisgeschäftsführer des Roten Kreuzes, nicht zu den Vorgängen im Kreisverband äußern. Er bestätigte lediglich die Kündigung von zwei Rettungsassistenten. Ihm zufolge wird im Januar zunächst ein Fall vor Gericht kommen, für die zweite Auseinandersetzung wurde bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht eine Einigung erreicht.


    Der Artikel wurde am 25. November 2013 um 17.42 Uhr aktualisiert.
    QUELLE: nordbayern.de vom 25.11.2013

    "Hab Geduld in allen Dingen, vor allem aber mit Dir selbst" Franz von Sales

  • Alles in Allem kann man zum gegenwärtigen Zeitpunkt sagen, dass dieser Fall und die aktuelle Berichterstattung dazu ein sehr negatives Licht auf den BRK-Kreisverband bzw. dessen Führung wirft. Ungeachtet den tatsächlichen und bislang nicht gänzlich bekannten Gegebenheiten scheint es, als hätten die beiden Rettungsassistenten eine Maßnahme durchgeführt, wie sie sicherlich täglich von Rettungsassistenten bundesweit durchgeführt wird - ohne negative Konsequenzen und gemäß dem anerkannten Stand der Medizin.
    Sollte es keine überraschenden Neuigkeiten in diesem Fall geben würde ich davon ausgehen, dass wir einen ähnlichen Ausgang vor dem Arbeitsgericht erleben, wie in Koblenz.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zitat


    "Ich werde nicht zurückkehren"


    Ohne den Fall zu kennen, aber trotzdem: Ziel erreicht: den unliebsamen, teuren, aufmüpfigen, oder was auch immer Mitarbeiter losgeworden. Ob man vorm Arbeitsgericht gewinnt oder nicht ist doch Nebensache...
    Leider allzu oft gebräuchliches Mittel bei ach so menschlichen Hilfsorganisationen :-(

  • Stellungnahme des Landesgeschäftsführers des BRK Leonhard Stärk auf seinem Facebook-Profil:

    Hier wird ganz klar auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers abgezielt. Wenn der AG nicht will kann der AN lange fachlich recht haben, dann hat er gegen Betriebsinteressen gehandelt. Also keine Kündigung Aufgrund Unfähigkeit oder Schädigung sondern wegen Ungehorsamkeit. Ganz einfach.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Also keine Kündigung Aufgrund Unfähigkeit oder Schädigung sondern wegen Ungehorsamkeit. Ganz einfach.


    Ich möchte aber bezweifeln, dass hier eine fristlose Kündigung möglich ist. Es sei denn, es gab vorher schon eine Abmahnung in der gleichen Sache...

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.