Kasse stellt Privatrechnung - Eltern verärgert über teure Kirmesfahrt

  • Weil ihnen ihre Krankenkasse den Transport in einem Rettungswagen nachhause in Rechnung stellt, ist eine Familie aus Ascheberg im Kreis Coesfeld (NRW) verärgert.
    Die Tochter der Familie erlitt auf einer Kirmes einen Krauslaufkollaps, woraufhin eine Freundin einen Rettungswagen rief. Nach einem Check durch die RTW-Besatzung entschieden die Eltern, das Mädchen durch den Rettungswagen nachhause fahren zu lassen. Als nun eine Rechnung der Techniker-Krankenkasse über 420 Euro für den Transport im RTW im Briefkasten lag, war man verwundert.


    Die Krankenkasse weist darauf hin, dass eine Kostenübernahme des Transportes lediglich bei einer erbrachten Hauptleistung durch einen Arzt erfolgen könne. Transport und Untersuchung durch die Rettungswagenbesatzung sei lediglich eine Nebenleistung zur Hauptleistung.


    Ob die Besatzung des Rettungswagen darauf hingewiesen hatte, dass die Kosten eventuell nicht übernommen werden, konnte die Familie nach nun einem halben Jahr später nicht mehr sagen.
    Die Mutter hat aus dem Fall gelernt und gibt den Rat: "Wenn der Rettungswagen erst einmal da ist, sollte man sich auf jeden Fall auch zum Krankenhaus fahren lassen".


    Quelle: http://www.ahlener-zeitung.de/…hrt_im_Rettungswagen.html

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Es dürfte relativ egal sein, ob die Mutter noch weiß, ob sie aufgeklärt worden ist. So etwas steht - besonders bei einer solchen Fahrt - auf dem Einsatzprotokoll.
    Ich als Elternteil würde Widerspruch einlegen.


    Gruß, Mr. Blaulicht

  • Moin Gemeinde,


    mal ne generelle Frage zum Thema

    Zitat

    Ob die Besatzung des Rettungswagen darauf hingewiesen hatte, dass die Kosten eventuell nicht übernommen werden,


    Seit ihr angehalten durch euren Arbeitgeber auf solch eine Möglichkeit hinzuweisen???
    Es kann doch nicht die Aufgabe des Rettungsfachpersonals sein auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass möglicherweise die Transportkosten nicht durch die Kasse übernommen werden, zumal eh keiner nachvollziehen ob die Kasse einen Transport bezahlt oder nicht. Wenn die Eltern den Transport nach Hause wünschen, dann ist das entsprechend im Protokoll zu dokumentieren, auch, das ein Transport in eine Klinik mehrfach angeboten, dieser aber verneint bzw. abgelehnt wurde und damit kann ich mich der Aussage

    Zitat

    So etwas steht - besonders bei einer solchen Fahrt - auf dem Einsatzprotokoll.

    nur anschliessen.


    Danke mal für die Antworten


    greetz


    Medic 2 :rtw:

  • Hmmm...
    Also hier wird eine solche Fahrt konsequent abgelehnt und gar nicht erst erbracht werden.
    RTW ist kein Taxi!
    Sollte eine Heimfahrt erwünscht sein: Taxi rufen.
    Sollte der RTW die Kleine heim bringen.... einsatzbereit in Status 1 ;)
    ==> das Eis in der Folgeschicht versteht sich von selbst ;)
    Aber eine Heimfahrt von einem RTW durchführen zu lassen ... würde mir im Leben nicht einfallen, und schon gar nicht als Transportleistung, die durch die KK zu tragen ist.


    Gruß,


    Marcus

  • Wie es Fliege schon formuliert hat: ein RTW ist kein Taxi!


    Das Leistungen im Gesundheitswesen ihren Preis haben, weiss eigentlich mittlerweile jeder vernunftbegabte Versicherte.
    Komischerweise tritt nach meinen subjektiven Erfahrungen immer bei Leistungen aus dem KT- bzw. RD-Bereich das grosse Entsetzen auf, wenn wir hier mal konkret über Geld reden.


    Es kann m.E. nicht in der Verantwortung des RD liegen, die Eltern auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass diese auch selbst die Heimfahrt ihres Sprösslings leisten können - ebenso wie die Taxiempfehlung.
    Dies ist eine Entscheidung der Erziehungsberechtigten, aus welchen Gründen auch immer, gewesen!


    Ich sehe höchstens eine Verantwortung des RD-Personals darauf hinzuweisen, dass bei Komplikationen während der Heimfahrt bzw. im trauten Heim selbst sofort der RD zu alarmieren ist - mehr aber auch nicht!


    Die Mutter gibt ja selbst zu, aus dem Fall selbst etwas gelernt zu haben - Fein!
    Jetzt müssen nur noch der Vater sowie das Kind zugeben, etwas gelernt zu haben und dann haben sich auch die 420 Euro gelohnt.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Mir wäre die gewählte Option ebenfalls nicht in den Sinn gekommen.


    Zitat

    Nach einem ersten Check entschieden die herbeigerufenen Eltern mit dem Mädchen, dass der Rettungswagen die junge Patientin nach Hause fahren sollte.


    Das ist ja nun einfach nur Unfug. Entweder, dem Mädel geht es gut, dann dürfen die Eltern sie selber mitnehmen. Oder aber nicht , dann geht es halt in die Klinik. Aber mir von Angehörigen vorschreiben zu lassen, was ich mit meinem Patienten zu tun habe? Nö!


    Wenn ich den Faden jetzt weiterspinne und endgültig ins Reich der Spekulationen abdrifte, sind die Eltern sozial und materiell so weit oben angesiedelt, dass sie meinen, mir Vorschriften machen zu können und der "Kollaps" beruht nicht nur auf dem wackeligen Kreislauf eines jungen Mädchens, sondern eventuell auch einem oral zugeführten "Aditiv". Ob in diesen Fällen eine medizinische Intervention notwendig wäre, sei dahingestellt, mir würde sich vielmehr die Frage nach der erzieherischen Komponente einer Vorstellung im Krankenhaus stellen. Und bevor jetzt auf mich eingeprügelt wird: ja ich weiss, dass es nicht unser Job ist...

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.

  • Ich kapier das überhaupt nicht.
    Wenn ich einen Patienten nicht ins KHS transportiere kann ich ihn auch nicht abrechnen, wird also ein nicht verrechnungsfähiger einsatz.
    Sollte ich sie nach Hause fahren (was mir nie in den Sinn kommen würde) dann würd ich ihn als Krankentransport abrechnen und die Eltern eine Kostenübernahmeerklärung unterschreiben lassen.

  • Ist doch unglaublich! Meine Eltern hätten mich eingepackt und wäre nie auf die Idee gekommen mich mit einem RTW nach Hause fahren zu lassen! Aber nehmen solche Transporte nicht zu? Mir fällt auf gerade auf Sportplätzen hole ich immer mehr Patienten ab, die eigentlich von Angehörgen, Freunden etc. gefahren werden können.

  • Ich kapier das überhaupt nicht.
    Wenn ich einen Patienten nicht ins KHS transportiere kann ich ihn auch nicht abrechnen, wird also ein nicht verrechnungsfähiger einsatz.
    Sollte ich sie nach Hause fahren (was mir nie in den Sinn kommen würde) dann würd ich ihn als Krankentransport abrechnen und die Eltern eine Kostenübernahmeerklärung unterschreiben lassen.


    Das ist der bayerische Fall. Andere Länder andere Sitten. Es gibt Gegenden, da kann man auch eine Versorgung usw. abrechnen.
    Grüße,
    Markus

  • @ QRS: Scheint mir auch so, als ob solche Einsätze zunehmen würden. Zum einen scheint die Bevölkerung immer unselbstständiger zu werden und zum anderen versuchen manche den RTW, bzw. KTW, als billiges Taxi zu ersetzen, weil angnommen wird, dass die Krankenkassen in jedem Fall zahlen.

  • Das ist der bayerische Fall. Andere Länder andere Sitten. Es gibt Gegenden, da kann man auch eine Versorgung usw. abrechnen.

    Aber keinstenfalls in NRW.
    An sonsten gehe ich d#accord mit Flieges Einstellung zu dem Thema.
    Zum Thema Taxifahrten im öffentlichen RD hab' ich auch ne hübsche Story in meinem Blog... *malkurzwerbungmach* ^^

  • Und wieder andere Gegenden haben eine Transportpflicht, die hier auch schon ausgiebig diskutiert wurde. Klar, Selbstzahler da ohne Transportschein.

  • Und wieder andere Gegenden haben eine Transportpflicht, die hier auch schon ausgiebig diskutiert wurde. Klar, Selbstzahler da ohne Transportschein.

    Was ein Unfug... Eine Transportpflicht besteht bei medizinischer Notwendigkeit. Nicht jedoch im Rahmen einer Taxifahrt. Allenfalls kann ich dem hier wohl angedeuteten baden-württembergischen RDG eine Transportpflicht in eine medizinische Einrichtung entnehmen, nicht aber eine Transportpflicht von Einsatzstelle zur Wohnung. Denn ein Krankentransport kann das ja wohl kaum sein.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Bei uns ist es wirklich so vom KReis gewünscht, dass wir bei indiziertem Transport, aber Verweigerung des Pat. darauf hinweisen müssen, dass die Kosten zumindest anteilig auf Ihn zukommen können. Find ich auch grundsätzlic gar nicht mal so schlecht, denn so bekommst du den Pat. doch ab und an überredet mitzufahren. Es geht ja nicht darum, dass ich das schön finde, sondern weil eine med. Erkenntnis vorliegt.
    Die Kosten werden bei uns aber nicht Komplett in Rechnung gestellt, sondern "nur" 70%. Es wird aber im Brief vom Kreis darauf hingewiesen, dass sie um eine gesonderte Übernahme bei der KK bitten sollen. Laut Aussage des Kreises wird dies auch in 85% der Fälle getan. Klassischer Einsatz ist hier sicherlich der Diabetiker, der unterzuckert ist, weil er nichts gegessen hat. Wenn da verantwortungsvolle Angehörige zu Hause sind ist das ja häufiger so, dass die nicht mit wollen und auch müssen. Das nennen wir dann ambulante Behandlung.
    Bei böswilligem Alarm oder Transportverweigerung bekommt der Pat. natürlich die Rechnung serviert.


    BEsagter Fall ist so schwer einzuschätzen. Wie alt war das Kind? Warum ist es kollabiert? Was versteht die Zeitung unter Kollaps?
    Schwer zu beurteieln. Vielleicht hätte ich das Kind auch nach Hause gebracht (in der 1). Vielleicht hätte ich den Vater angerufen er soll bitte kurz rüber kommen. KEine Ahnung. Situationsabhängig.

  • Was ein Unfug... Eine Transportpflicht besteht bei medizinischer Notwendigkeit. Nicht jedoch im Rahmen einer Taxifahrt. Allenfalls kann ich dem hier wohl angedeuteten baden-württembergischen RDG eine Transportpflicht in eine medizinische Einrichtung entnehmen, nicht aber eine Transportpflicht von Einsatzstelle zur Wohnung. Denn ein Krankentransport kann das ja wohl kaum sein.


    WIR dürfen keinen Transport verweigern, wie es bei Euch aussieht, ist Eure Baustelle.

  • WIR dürfen keinen Transport verweigern, wie es bei Euch aussieht, ist Eure Baustelle.


    du meinst die transportpflicht nach rettungsdienstgesetz ba-wü? diese vorschrift dürfte auf heimfahrten vom spielplatz schwerlich anzuwenden sein. der gesetzgeber hatte meiner ansicht nach ebenfalls den transport im zusammenhang mit einer ärztlichen hauptleistung im krankenhaus oder in einer praxis im auge. sonst käme ja die interessante situation heraus, dass ich auf großveranstaltungen jederzeit zum sanitätsdienst gehen könnte um mich mit dem RTW nach hause fahren zu lassen.

  • Auf unseren Fahrzeugen lag bisher immer ein Informationsschreiben, in dem der Pat. darüber aufgeklärt wurde, das bestimmte Fahrten nicht von der Krankenkasse bezahlt werden. Dabei geht es aber grundsätzlich um ambulante Fahrten, wo wir diese Zettel verteilt haben.


    Ich habe bisher einen Pat. mit dem RTW nach Hause gefahren, weil er gerade mal 2 Strassen weiter gewohnt hat, und der Fußweg in seinem Zustand etwas länger gedauert hätte. Das wurde mit der LST auch so besprochen.

  • Aber nehmen solche Transporte nicht zu? Mir fällt auf gerade auf Sportplätzen hole ich immer mehr Patienten ab, die eigentlich von Angehörgen, Freunden etc. gefahren werden können.


    Scheint mir auch so. Ein Kollege erhielt mal auf die Frage, warum man für einen verstauchten Daumen auf dem Sportplatz den Rettungsdienst alarmiert und nicht einfach die Eltern angerufen hätte, die Antwort, dass das Wählen der Notrufnummer vom Handy aus kostenlos wäre. :motz:

  • Zitat

    Wenn ich einen Patienten nicht ins KHS transportiere kann ich ihn auch
    nicht abrechnen, wird also ein nicht verrechnungsfähiger einsatz.

    Da wurde jemand transportiert, also ist der Einsatz auch abrechenbar - sicher nicht mit der Krankenversicherung, wohl aber mit dem Patienten.



    Zitat

    Sollte ich sie nach Hause fahren (was mir nie in den Sinn kommen würde)
    dann würd ich ihn als Krankentransport abrechnen ...

    Schön das ihr bei euch selbst entscheidet wann ihr was abrechnet, dies ist bei uns nicht möglich da hier immer die Disposition der Leitstelle entscheidend ist. (Bis auf einige Ausnahmen, die mit solchen Fällen aber auch überhaupt nichts zu tun haben.)

  • Bei uns ist es durchaus und ohne Probleme üblich, bei fehlender Transportindikation den Patienten vor Ort zu belassen oder Angehörigen zur Obhut zu übergeben. Es wird entsprechend im Protokoll vermerkt (Versorgung vor Ort, Transport nicht erforderlich) und gut is...


    Ob man dann noch mal jemanden als "Service" kurz um die Ecke ;) oder auf dem Rückweg zur Wache zuhause absetzt, bleibt dem Team im Sinne von freundlicher Öffentlichkeitsarbeit überlassen.
    Jemanden ins Krankenhaus zu schleppen, weil ein anderer vorsorglich den Notruf gewählt hat, halte ich persönlich für unangebracht.