Verfassungsbeschwerde gegen NotSanG

  • Durchaus lesenswert. Ob was draus wird wohl die Zeit zeigen.
    Verdi hin oder her, freie Meinungsäußerung kann ja schließlich niemandem verweigert werden.

    Mir auch nicht. ;)

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Ich kann die Aufregung nicht verstehen. Sind wir doch froh, in einem Rechtsstaat leben zu dürfen, der jedem Bürger das Recht einräumt, Gesetze der Politiker von einem unabhängigen Gericht (BVerfG) überprüfen zu lassen.

    Einmal editiert, zuletzt von Taubenzüchter ()

  • Zitat

    Sind wir doch froh, in einem Rechtsstaat leben zu dürfen, der jedem Bürger das Recht einräumt, Gesetze der Politiker von einem unabhängigen Gericht (BVG) überprüfen zu lassen.


    Da scheinbar sich ein Trend entwickelt, jedes und alles, was in Berlin beschlossen wird, gerichtlich prüfen zu lassen, dürfte das BVG bald verschlissen sein.

  • ich konkretisiere: ich dachte spontan an die ver.di Rheinland-Pfalz.


    Und welche Motivation sollte hier ver.di Rheinland Pfalz mehr haben die man z.B. in Ba. Wü nicht hat? Und zudem kann nur eine natürliche Person und nicht eine Institution Beschwerde einreichen. Also ich kenne in meinem RD Bereich mehr "nicht ver.di Mitglieder" die gegen das NotSan Gesetz sind als ver.di Mitglieder, und da vor allem die jungen was ich auch verstehe.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

    Einmal editiert, zuletzt von Manne ()

  • Über die Motivationslage könnte ich nur spekulieren, die ist mir aber auch relativ egal. Fakt ist, dass solche Dinge gerne aus dem Kreis um Herrn G. herausploppen. Und wie sich zeigte, lag ich mit meiner Vermutung ja auch goldrichtig.


    Ich persönlich mag zwar das Engagement der RPler, die Ergebisse jedoch nur in etwa der Hälfte der Fälle. Manchmal sind sie hübsch frech und fordernd, dann mag ich sie. Solche Hyperaktivitten wie bspw. hier aktuell in Szene gesetzt jedoch gar nicht. Auch die Stellungnahmen von ver.di im Gesetzgebungsverfahren fand ich an vielen Stellen unpassend und zu sehr auf der Schiene "ihr bedient uns arme Arbeitnehmer zu wenig". Das soll jetzt um Himmels Willen keine Gewerkschaftsdiskussion sein (ich bringe mich aktiv und nicht zu wenig in mir sinnvoll erscheinenden Aktivitäten ein), sondern ist speziell auf die zum Thema RD dominierenden Pfälzer gemünzt.

  • Gewerkschaften stoßen an ihre Grenzen wenn sie sich in den Tätigkeitsbereich einer Berufsgruppe einmischen. Gerade was Qualfikation und Kompetenz betrifft.
    Wenn sich der Herr nur um die Eegenen Belange kümmert ist es immer noch schlimm genug
    Hofe das BVF entscheidet entsprechend.

  • Anbei die Stellungnahme des DBRD zur Verfassungsbeschwerde.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Gewerkschaften stoßen an ihre Grenzen wenn sie sich in den Tätigkeitsbereich einer Berufsgruppe einmischen. Gerade was Qualfikation und Kompetenz betrifft.
    Wenn sich der Herr nur um die Eegenen Belange kümmert ist es immer noch schlimm genug
    Hofe das BVF entscheidet entsprechend.


    Im Falle von ver.di trifft dieser Einwand nicht zu da ver.di im Bereich Rettungsdienst sowohl Gewerkschaft wie auch Berufsverband ist und zwar der Mitgliederstärkste immer noch. Das wissen offensichtlich die wenigsten von euch.
    Das Bundesverfassungsgericht wird entsprechend nach Sach- und Rechtslage entscheiden und nicht nach irgendeiner Stimmung oder Meinung einzelner oder eines Verbandes.


    Warten wir es ab und bleiben locker. :timeout: :cool_1:

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Ich finds ziemlich schwach...


    Würde gern mal die Meinung vom DBRD zu den verschiedenen Ausbildungsstunden hören...sehe da keine einzige positive Erklärung dafür.


    Wenn du konkretisieren kannst, welche verschiedenen Ausbildungsstunden du meinst, antworte ich dir gerne.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Er meint sicher die unterschiedliche Behandlung von Rettungsassistenten anhand von Berufserfahrung im Rahmen der Ergänzungskurse.


    Also den Kram mit 960h - 480h - Nur Prüfung.


    Eine ziemliche unfaire Sache wie ich finde. Entweder alle oder keiner ...



    Und tendiere natürlich eher zu alle. ;-)




  • Sofern er dies meint, so sei auf die Stellungnahme des DBRD vom 11.06.2012 hingewiesen: http://dbrd.de/images/Dokument…me_NotSanG_11.06.2012.pdf


    Punkt 2.: Überleitung (§28)

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ich habe am heutigen Tage die (noch unbestätigte) Information erhalten, dass die Verfassungsbeschwerde wohl zur Entscheidung angenommen wird bzw. es eventuell schon ist.

    „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” (Gustav Heinemann)

  • Ich habe am heutigen Tage die (noch unbestätigte) Information erhalten, dass die Verfassungsbeschwerde wohl zur Entscheidung angenommen wird bzw. es eventuell schon ist.



    Konnte deine Meldung mittlerweile untermauert werden?

  • Zitat

    ver.di fordert daher die Landesregierung Baden-Württemberg auf, die landesrechtlichen Möglichkeiten zur Gestaltung zu nutzen und im Bundesrat aktiv zu werden, um die RettungsassistentInnen als gleichwertig mit den NotfallsanitäterInnen anzuerkennen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.