Rettungsdienst in BaWü in der Krise - Mittwoch 9.7. im SWR Fernsehen

  • "Soll" ist eine Formulierung, die einen Regelfall benennt, von dem mit hinreichend gewichtigen Gründen abgewichen werden darf.

  • Weiterer Artikel zum Thema aus Karlsruhe: http://www.ka-news.de/region/k…-zu-lange;art6066,1438761


    Zitat

    Jörg Biermann, Kreisgeschäftsführer des DRK Karlsruhe, erklärt dazu auf Anfrage von ka-news: "Karlsruhe steht im Vergleich zu anderen Kreisen sehr gut da." Biermann könne nicht nachvollziehen, dass die 10-Minuten-Sollfrist als einzig entscheidende dargestellt werde. Er sagt: "Richtig ist, dass gelegentlich über eine Gesetzesänderung bis hin zur alleinigen 10-Minuten-Frist nachgedacht wird. Aber das ist wenn überhaupt Zukunftsmusik. Aktuell ist die 15-Minuten-Frist die einzige, an der sich die Rettungsdienste messen lassen können."


    Es ist traurig, dass Faktoren wie z.B. zur Qualität der notfallmedizinschen Versorgung keine Messgröße darstellen. Hier besteht noch großer Handlungsbedarf und ich bin skeptisch, ob die Einrichtung der Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg (SQR-BW) hier etwas verändert.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Naja Daniel,
    wer chats erfunden? Genau, und dem nutzt es was!


    Wird werden sehen. Momentan wird es finde ich sehr Laut um das ganze Thema,überall. Ob sich was ändert? Bleibt zu hoffen....

  • Es ist traurig, dass Faktoren wie z.B. zur Qualität der notfallmedizinschen Versorgung keine Messgröße darstellen.


    Das gilt ja auch für die Bezahlung. Egal ob 1A-Versorgung oder größter Pfusch, für den Transport gibt es genau das gleiche Geld.

  • Die baden-württembergische Ärzteschaft warnt vor einer Verschlechterung sowohl der rettungsdienstlichen als auch der notärztlichen Versorgung im baden-württembergischen Rettungsdienst durch die vorgeschlagene Verlängerung der Hilfsfristen. Nach Überzeugung der Ärzte muss vielmehr die Unterfinanzierung des Rettungsdienstes beendet werden.


    Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat sich am vergangenen Freitag (25.07.2014) entschieden gegen Änderungen an den Hilfsfristen für Rettungswagen und Notärzte gewandt, wie sie vom Innenministerium Baden-Württemberg in seiner Pressemitteilung vom 08.05.2014 vorgeschlagen wurden: "Demnach wäre das erste Eintreffen des Rettungsmittels, in der Regel des Rettungswagens, in zwölf Minuten am Unfallort verbindlich, um lebenserhaltende Maßnahmen zu ergreifen. In weiteren sechs bis acht Minuten solle dann gegeben-enfalls ein Notarzt eintreffen, um weitere medizinische Maßnahmen einzuleiten" .
    Statt möglichst nur 10 Minuten wären es zukünftig dann 12 Minuten bis zum Eintreffen des Rettungswagens und bis zu 20 Minuten bis gegebenenfalls der Notarzt kommt. Diese Änderungen lehnt die Landesärztekammer Baden-Württemberg entschieden ab, weil sie aus ärztlicher Sicht nicht tragbar sind. Die Kosten für den Rettungsdienst belaufen sich in Baden-Württemberg auf rund 29 Euro pro Versicherten (Landtags-Drucksache 15/4369 vom 21.11.2013), während es die Spitzenreiter (Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern) auf fast 71 Euro bringen. Der bundesweite Mittelwert liegt bei 42 Euro.


    Die baden-württembergische Ärzteschaft fordert deshalb die Verantwortlichen für den Rettungsdienst auf, den in Baden-Württemberg nachweislich gegebenen Spielraum bei den Kosten "nach oben" zu nutzen, um endlich die für die Einhaltung der im Rettungsdienstgesetz geregelten Hilfsfrist benötigten strukturellen und personellen Ressourcen sicher zu stellen. Hierzu gehört auch eine angemessene Vergütung der Rettungdienstfachkräfte und Notärzte.


    Quelle und Text: Pressemitteilung der Landesärztekammer

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Eeeeeewwwww, "Fachkräfte"! :hi:


    Möge das Wort der Landesärztekammer Gottes Gehörgang erreilen.
    Ich muss die genannten Zahlen einfach glauben, ich kann das ja schlecht nachprüfen. Aber wenn die Finanzierung des RD sich wirklich auf dem genannten Niveau bewegt, könnte man den finanziellen Aufwand ja ohne schlechtes Gewissen verdoppeln.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Aber wenn die Finanzierung des RD sich wirklich auf dem genannten Niveau bewegt, könnte man den finanziellen Aufwand ja ohne schlechtes Gewissen verdoppeln.


    Ja, tut sie. Ein Blick in die Landtagsdrucksache sollte die Zweifel zerstreuen. Aber die Krankenkassen möchten aus nachvollziehbaren Gründen nicht (viel) mehr als 29€ bezahlen.

  • Zitat

    Ja, tut sie. Ein Blick in die Landtagsdrucksache sollte die Zweifel zerstreuen. Aber die Krankenkassen möchten aus nachvollziehbaren Gründen nicht (viel) mehr als 29€ bezahlen.


    Was für nachvollziehbare gründe ? Mir fallen da keine ein außer das man damit Geld spart . Gerade in einem so reichen Bundesland wie BaWü sollte es doch möglich sein zumindest den Bundesdurchschnitt zu bezahlen. Was sie meiner Meinung nach ohne Probleme könnten. Aber solange sich Politiker hinstellen und davon sabeln wie toll und kosten effizient der RD in BaWü ist, wird sich daran leider nichts ändern. Obwohl ich denke das durch die Beiträge des SWR und Artikel in Zeitungen in der letzten Zeit vlt doch bei so manchem ein Umdenken stattfindet. Siehe Aussage IM Gall im ZDF.
    Und es muss sich etwas tun sonst fährt der Karren RD gegen die Wand aber richtig.

  • Stellungnahme des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst e.V. (DBRD) zur aktuellen Entwicklung des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zumindest tut sich etwas im Landkreis Schwäbisch Hall. In den nächsten Wochen werden dort drei neue Wachen ausgeschrieben: eine 24h Wache in Wolpertshausen, eine 12h Wache in Obersontheim und eine 12h Wache in Schwäbisch Hall West.


    Wenigstens dort scheint man jetzt endlich doch noch den richtigen Weg gefunden zu haben. :ok:

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • ausgeschrieben?

    Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947

  • Eine kurze Frage.


    Wie läuft das mit der Ausschreibung bei euch in BaWü?


    Müssen die rettungsdienstlichen Leistungen auch europaweit ausgeschrieben werden?


    Schönes Wochenende noch :)

  • verschiedenen Leistungsträgern


    "verschiedenen Leistungsträgern" incl Private? oder neue Leistungsträgern?

    Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947

  • Leistungsträger in der Notfallrettung werden im Rettungsdienstgesetz abschließend genannt: ASB, DRK, JUH und MHD.


    Die privaten Unternehmen die in der Notfallrettung tätig sind verfügen über Bestandsschutz können aber nicht expandieren.

  • Leistungsträger in der Notfallrettung werden im Rettungsdienstgesetz abschließend genannt: ASB, DRK, JUH und MHD.


    Die privaten Unternehmen die in der Notfallrettung tätig sind verfügen über Bestandsschutz können aber nicht expandieren.


    Das sehe ich gerade noch nicht so.


    Paragraph 2 Abs 1 aus dem Landesrettungsdienstgesetz BaWü sagt:

    Zitat

    Das Innenministerium schließt auf Landesebene mit dem Arbeiter-Samariter-Bund, dem Deutschen Roten Kreuz und seiner Bergwacht Württemberg, der Johanniter-Unfall-Hilfe und dem Malteser-Hilfsdienst, ferner mit der Deutschen Rettungsflugwacht, der Bergwacht Schwarzwald und der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft sowie bei Bedarf mit anderen Stellen (Leistungsträger) Vereinbarungen über die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes, soweit diese hierzu bereit und in der Lage sind.


    Von abschließend würde ich da nicht sprechen wollen.
    Ich kann mir auch nicht vorstellen das so eine abschließende Festlegung im Landesrecht möglich ist (Wettbewerbsverzerrung)?!

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin