Neu-Ulmer Notärzte schlagen Alarm

  • http://www.swp.de/muensingen/l…gen-Alarm;art5701,2749502


    Zitat

    Teuer, bürokratisch, praxisfern: Notärzte in Stadt und Kreis Neu-Ulm wenden sich gegen eine geplante Umstrukturierung ihrer Dienste.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • 168 Dienststunden am Stück?
    Das ist ja wie zu Sauerbruch's Zeiten...und die liegen schon ein wenig zurück.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Ich möchte das vmtl. jahrzehntelange Engagement dieser Ärzte gar nicht kleinreden.


    In einer Zeit, wo jeder Notfallpatient mit dem "Sanka" gefahren wurde, haben die sehr wahrscheinlich ein System aufgebaut und jahrelang sehr gut bedient - es gab halt nichts anderes.
    Dafür Danke!
    Doch auch engagierte niedergelassene Ärzte gehen irgendwann einmal in den Ruhestand.
    Es ist in bestimmten Gegenden schon schwierig, einen Kassenarztsitz überhaupt wieder neu zu besetzen; noch schwieriger dürfte das sein, wenn neben Praxis und der regulären Arbeit bei Hausbesuchen noch die Verpflichtung hinzukommt, als selbstfahrendes NA zu arbeiten.


    Das diese Mediziner ihr Einsatzgebiet gut kennen werden, steht ausser Frage.
    Wer den NEF-Fahrer aber lediglich als Taxichaffeur betrachtet, hat entweder vor Ort sehr schlechte Erfahrungen mit dem RD gemacht oder sieht sich um sein Spielzeug gebracht.

    raphael-wiesbaden


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    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • condorp4


    Lass mich raten, dort fahren nur niedergelassene Ärzte?


    Yep, genau 8 Stück, die alle 8 Wochen für 7 Tage das NEF mitnehmen und vor ihre Praxis bzw. ihr Haus stellen, wobei zumindest in einem Fall der entsprechende Ort sich sogar in einem anderen Bundesland befindet, wobei das neu-ulm-bayerische NEF dort relativ mittig zwischen 2 Rettungswachen mit RTW und den Standorten der beiden NEF des entsprechenden württembergischen Rettungsdienstbereiches steht.....
    Eine Stationierung des NEF inklusive Fahrer an die Wache-NU würde immerhin dazu führen, dass das Fahrzeug dann relativ zentral im Einsatzbereich steht. Von so Kleinigkeiten, wie dem von einem Teil der RTW-Besatzung mit Sondersignal dem RTW mit Patient und NA nacheilendem NEF mal ganz abgesehen.

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    James Elroy Flecker

  • Ich denk was auch unerwähnt bleibt ist die Tatsache das die Docs dann nicht mehr doppelt verdienen können.... einerseits den Praxisdienst der abgerechnet wird und dann der NA Dienst der zusätzlich vergütet wird.
    Dieses Spiel der niedergelassenen Ärzte hatten wir hier ja auch im Bereich WT.... Da sind die Bereichsnotärzte auch neben dem Praxisdienst Notarzteinsätze gefahren ...
    Problem war auch immer die ständigen Kommentare dass diese Doc schnell wieder zurück müssen weil die Praxis noch voll war. Begleitung vom RTW war immer n Kampf mit en Docs. Das ging Solang bis sie noch mehr Kohle gefordert haben und der Bereichsausschuss dem ein Ende gesetzt hat. Ergebnis ist dass es diese BNA nicht mehr gibt und ein neuer NEF Standort aufgemacht wurde.

  • Da sind die Bereichsnotärzte auch neben dem Praxisdienst Notarzteinsätze gefahren ...


    Wobei es sich im o.g. Fall um eine Stadt mit über 50.000 Einwohnern samt Teil eines Landkreises (insgesamt über 160.000 EW) handelt, also die EInsatzfrequenz deutlich höher als bei den von Dir genannten Bereichsnotärzten liegen dürfte.


    Ich verstehe nicht, wo die Qualitätseinbuße sein soll, wenn plötzlich ein "Fahrer" (Laut RDG Bayern mind. RS) vorhanden sein soll, der assistieren kann, v.a. dann, wenn das NEF zuerst eintrifft. Wer schon mal einen alleinfahrenden Notarzt, der bei einer Reanimation verzweifelt alleine eine Mischung aus BLS und ALS versucht, weiß, was ich meine...

  • Wer schon mal einen alleinfahrenden Notarzt, der bei einer Reanimation verzweifelt alleine eine Mischung aus BLS und ALS versucht, weiß, was ich meine...


    Von ManV ganz zu schweigen, weil dann der (L)NA auch gleich einen OrgL dabei hätte. Für mich der NEFs mit RA und NA gewohnt ist, klingt das wie eine Nachricht aus längst vergangenen Tagen.

  • Ich verstehe nicht, wo die Qualitätseinbuße sein soll,


    Nicht mehr im eigenen Bett schlafen, ein fremdes Klo, sich nur mit dem Ehepartner über das TV-Programm einig werden...na, wenn DAS keine Qualitätseinbußen sind! :-D

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Wobei es sich im o.g. Fall um eine Stadt mit über 50.000 Einwohnern samt Teil eines Landkreises (insgesamt über 160.000 EW) handelt, also die EInsatzfrequenz deutlich höher als bei den von Dir genannten Bereichsnotärzten liegen dürfte.


    Wobei es in dem Landkreis (bzw. Landkreis übergreifend im Bereich der ILS Krumbach) mehrere NEF-Standorte gibt, und die Innenstadt von NU aus Ulm sehr gut und schnell zu erreichen ist...
    Letztendlich funktioniert dasc mit den Eintreffzeiten und der Verfügbarkeit des Notarztes im Bereich NU aber relativ gut...
    Ich glaube, dass es da auch ein wenig um die Historie geht. Letztendlich ist der NA-Dienst in NU in den 70iger Jahren von einigen wenigen engagierten Niedergelassenen, z.T. gegen Widerstände aus der Politik und dem "Rettungswesen", aus der Taufe gehoben und ausgebaut worden, deren Nachfolger ein wenig am übernommenen hängen.

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    James Elroy Flecker

  • Es gibt auch in Baden-Württemberg nach wie vor selbstfahrende Notärzte: http://www.notarzt-eppingen.de
    Das NEF wird bei einem Transport regelhaft von einem RTW-Besatzungsmitglied hinterher gefahren.

    Tagsüber, während den Öffnungszeiten der Praxis wird das NEF stets mit Fahrer/in besetzt. Es werden allerdings sowohl Rettass, als auch RS eingesetzt. Auch in der Zeit während das NEF als Selbstfahrer-Fahrzeug besetzt ist bleibt der Standort an der Praxis. Ausnahmen bestehen lediglich dann, wenn einer der beiden Praxisinhaber, die beide im Ort (Kernort mit ca 11.000 Einwohnern) wohnhaft sind, das NEF lenkt.



    Die Alternative zu dieser Vorgehensweise ist kein NEF, da die prozentuale Einhaltung der Hilfsfrist nicht von den durchschnittlich drei Einsätzen pro Tag abhängt. Die Leistungserbringer im Landkreis HN haben nach meinem Kenntnisstand keinerlei Interesse daran, das NEF regulär zu betreiben. Der nächste Notarztstandort im Landkreis mit reglärem NEF in Heilbronn ist 25km entfernt. Die nächstgelegenen Notarztstandorte der umliegenden Kreise befinden sich in Sinsheim (ca. 17km) sowie in Bretten (ca. 25km).


    In NU liegt das ärztliche Interesse am selbstfahren wohl eher daran, daß man die Bequemlichkeit der eigenen Wohnung nicht gegen die Wache tauschen will.


    Link

    Em Herrgott sei schönschde Gab`isch ond bleibt dr`Schwob!

  • Ist in Ba-Wü nicht ein RA auf dem NEF vorgeschrieben?
    Wie verhält sich das dann mit RS bzw. sogar alleinfahrend?


    Oder erlaubt das Gesetz so etwas in Ausnahmefällen?

    Im Prinzip fordert das RDG für NEF den fahrenden RettAss. Um das System in Eppingen besser zu verstehen etwas Geschichte.


    Zum 1. September 2001 wurde der ÄND Eppingen, der damals ca. 63.000 Einwohner versorgt hat, erweitert. Zu einem diensthabenden Arzt kam ein zweiter für die Hausbesuche hinzu. Dieser Arzt war immer auch Norarzt und besetzte mit für die Dienstzeit der Notfallpraxis angestellten Rettass das NEF. Das Fahrzeug wurde als Modellprojekt für ÄND und reguläre RD-Einsätze genutzt. Betreiber des NEF war das DRK HN gemeinsam mit der Notfallpraxis, deren Geschäftsführer Dr. Dorschner war. Außerhalb der Dienstzeit der ÄND-Praxis wurde das NEF incl. Fahrer durch die Praxis Dres. Dorschner & (seit 2006) Linke besetzt.


    Zum 01. Oktober 2012 musste die Notfallpraxis Eppingen aufgrund finanzieller Verluste schließen. Die von der KV geplante Umstrukturierung des ärztl Notfalldienstes in Ba.-Wü. wurde hier vorzeitig umgesetzt, so daß das Einzugsgebiet fortan zur ÄND-Praxis in Sinsheim gehört. Damit stand auch das NEF vor dem Aus. In der Folge schloß Dr. Dorschner mit den Kassen einen Versorgungsauftrag. Das bisherige NEF wurde verkauft. Seither stellt das DRK HN Einsatzfahrzeug sowie med./techn. Gerätschaften. Das Personal wird über die Praxis gestellt. Außerhalb der Praxisöffungszeiten ist das NEF wie gesagt als Selbstfahrer unterwegs.


    Das NEF fährt als sog. ergänzendes Notarztsystem (eine Bezeichnung die sich im RDG nicht findet). Auf dieser Basis fuhren auch die Bereichsnotärzte im Kreis Waldshut sowie bis Anfang 2014 der Notarzt Elzach (Kreis Emmendingen), seither tagsüber reguläres NEF, nachts kann wohl im Regelfall ein Notarzt vom RTW an der neurologischen Klinik abgeholt werden.

    Em Herrgott sei schönschde Gab`isch ond bleibt dr`Schwob!

  • Ist in Ba-Wü nicht ein RA auf dem NEF vorgeschrieben?
    Wie verhält sich das dann mit RS bzw. sogar alleinfahrend?


    Oder erlaubt das Gesetz so etwas in Ausnahmefällen?


    Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg:


    Zitat

    "§ 9
    Besetzung von Rettungsfahrzeugen
    (1) Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge sind im Einsatz mit mindestens zwei geeigneten Personen zu besetzen. Das Notarzteinsatzfahrzeug ist neben dem Notarzt mit einem Rettungsassistenten oder einer gleich geeigneten Person zu besetzen."


    Die "gleich geeignete Person" ist der sogenannte "Heidelberger Passus". In Heidelberg hat bis vor ein paar Jahren traditionell die Chirurgische Uniklinik das NEF mit Fachkrankenpflegern als Fahrer besetzt. Aus dieser Ecke kommt die Einschränkung im Gesetz.
    Inzwischen stellt auch in Heidelberg der Rettungsdienst die Fahrer, also Rettungsassistenten.


    J.

  • Nicht nur im Landkreis Heilbronn, auch in Neckar-Odenwald gibt es einen selbstfahrenden Notarzt. Seit 1.Juli diesen Jahres, also nicht unbedingt historisch bedingt... Zeitungsartikel

    Manchmal ist das Blatt zwischen den Zeilen auch einfach nur weiß.

  • Zum Glück weit genug von unserem Teil der Landesgrenze entfernt.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Lustig ist dass da steht ein Zweierteam sei absolut notwendig im Gegensatz zu dem Bayerischem System. Wer hat jetzt den Zuschlag erhalten?

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Seit 1.Juli diesen Jahres, also nicht unbedingt historisch bedingt.

    Daß nicht nicht jeder selbstfahrende NA historisch bedingt ist hat, glaube ich, niemand gesagt. Die Konstruktion des selbstfahrenden NA steht in der Hitliste nur ganz knapp vor es gibt keinen NA. Im eppinger Konstrukt würde man den "Fahrer" regelmäßig dafür bezahlen, daß er am nächsten Morgen ausgeschlafen in die Freizeit geht. Dennoch gibt es zwischenzeitlich wohl vereinzelt einen Rettass im Dienst. Ein Indiz dafür daß das diensthabende Nacht-Team viel Zeit für sich hat ist auch die gut ausgestattete Dienstwohnung in der Praxis.


    Daß ein selbstfahrender NA keine 4 Arme hat versteht sich von selbst, auch daß der Idealfall ein NEF mit Rettass (ggf. RS oder die "geeignete Person") und NA ist. Selbstredend kann ein NA allein nicht alle Tätigkeiten kompensieren, die ein "Fahrer" im Allgemeinen übernimmt. Aber gelegentlich rechnet sich ein NA-Standort eben nicht und es findet sich kein Kostenträger der neben dem schlafenden Arzt auch einen schlafenden "Fahrer" bezahlen möchte. In so einem Fall gibt es m.E. drei Lösungsmöglichkeiten, wenn wir einmal einen willigen Kostenträger außer Acht lassen: 1. der Notarzt wird bei Bedarf vom RTW aufgenommen. Allerdings ist er dann nie abkömmlich und auch bei Folgeeinsätzen, ganz gleich ob für ihn oder den RTW, stets an den RTW gebunden oder er kann ohne RTW nicht ausrücken 2. es gibt einen selbstfahrenden NA 3. es gibt keinen NA.
    Fällt die Wahl auf den selbstfahrenden NA ist jedoch ein funktionierender LNA-/OrgL-Dienst unerlässlich.


    Bevor wir uns also über selbstfahrende NA auf ländlichen Wachen empören sollten wir uns überlegen wie eine finanzierbare, sinnvolle Alternative aussehen könnte. Im Fall der neu-ulmer Notärzte will ich meine Argumentation allerdings nicht anwenden, denn hier scheint die Bequemlichkeit der Ärzte der Hauptgrund dafür zu sein, daß sie alleine unterwegs sind. Die Argumentation der Qualitätseinbuße erscheint geradezu lächerlich wenn man bedenkt, daß in der Nachbarstadt Ulm NEF mit Notarzt und Rettass besetzt sind und diese NEF auch in NU aushelfen.

    Em Herrgott sei schönschde Gab`isch ond bleibt dr`Schwob!

  • Bevor wir uns also über selbstfahrende NA auf ländlichen Wachen empören sollten wir uns überlegen wie eine finanzierbare, sinnvolle Alternative aussehen könnte.


    Ich kann das Argument der Finanzierbarkeit nicht nachvollziehen, auch nicht in Kombination mit der Auslastung.
    Der Gesetzgeber definiert einerseits Hilfsfristen, andererseits schreibt er Standards bei der personellen Besetzung der Rettungsmittel vor. Die Hilfsfristen müssen gehalten werden, ein NEF muss entsprechend besetzt sein. Die Kostenträger müssen bezahlen, was das kostet.
    Man lässt sich in Baden-Württemberg schon viel zu lange von den Kostenträgern auf der Nase herumtanzen, indem man sich von ihnen über den Verhandlungstisch ziehen lässt. Warum können nicht einfach mal 100% der gesetzlich vorgegebenen Leistung eingefordert werden? Nicht mehr, nicht weniger.


    J.