Alten- und Krankenpflegeausbildung wird zusammengefasst

  • Und in unserem Berufsstand beschwert man sich über häufige Novellen.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • sind es denn in der krankenpflege so viele? soweit ich weiss gab es bis zur vereinheitlichung zum gesundheits- und krankenpfleger nichts. und jetzt wird ja schon seit längerem angedacht, verschiedene gesundheitsberufe zunächst gemeinsam auszubilden... das wird jetzt wohl umgesetzt. habe mich von der pflegeseite nicht weiter damit beschäftigt aber so viel "hin-und her" gibts da nicht...

    "The end and aim of all medical practice is prevention; and, failing that, cure; and, failing that, amelioration." (J.W. Ballantyne, 1902)

  • Hat sich jemand genauer damit verpasst? Wo soll die Reise hingehen, was verspricht man sich davon? Für mich klingt das auf den ersten Blick, als hätten wir damit demnächst noch weniger Fachkräfte in der Altenhilfe, weil in allen drei Einsatzfeldern hoher Fachkräftebedarf bzw. -mangel besteht und zumindest mittelfristig bestehen wird. Eine Aufwertung der Berufe oder eine höhere Aufstiegswahrscheinlichkeit, wie sie im Konzept einleitend prophezeit wird, kann ich nicht erkennen?!

  • Ergebnis wird eine höhere Mobilität der Fachkräfte sein. Ich gehe davon aus, dass die Krankenpflege zu Lasten der Altenpflege saniert wird.

  • Ich gehe davon aus, dass die Krankenpflege zu Lasten der Altenpflege saniert wird.

    Den Eindruck habe ich auch.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Also wenn ich den Gesetzentwurf richtig verstehe, kann die Ausbildung in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen absolviert werden. Der größte Teil der Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau /-mann kann also auch in einem Alten- und Pflegeheim absolviert werden, nur die Pflichteinsätze könnten den Schüler mal einige Wochen in die Pädiatrie, Psychiatrie o.ä. führen. Aber wenn ich es richtig verstehe, wird man dann aber auch (Beispiel) die Fachweiterbildung A/I machen können, ohne großartige Erfahrung im Krankenhausbereich, richtig? Die genauen Einsatzzeiten in den Bereichen habe ich im Gesetzentwurf nicht gefunden. Bisher gibt es ja eine Aufteilung von 2100 Theorie- und 2500 Praxisstunden. Also kann, wenn ich dieses richtig überflogen habe, der größte Teil auch in einem Pflegeheim stattfinden, ohne das der Schüler jemals einen Patienten mit einem ZVK gesehen zu haben, einen ZVD zu messen, u.ä., aber er kann danach, theoretisch jedenfalls, eine Fachweiterbildung A/I beginnen. Irgendwie alles merkwürdig. Ich fand die Trennung zwischen Alten- und Krankenpflege bisher ganz gut. Das hatte sicher auch einen guten Grund, man kann es ja schon unschwer am Namen erkennen, wo die Schwerpunkte in den beiden Berufen liegen. Ich bin mir auch sicher, dass der Pflegenotstand nicht den trennten Berufen verschuldet ist...


    Bescheuert finde ich auch den Namen "Pflegefachfrau/Pflegefachmann"! Da kann man ja nur froh sein, dass wir nicht als Rettungsfachfrau und -mann geendet sind... :biggrin_1:


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • @Harris
    Ohne mich bisher grundlegend mit dem Thema auseinandergesetzt zu haben: Außer in NRW ist in allen anderen Bundesländern zwei Jahre Berufserfahrung in der Intensivpflege bzw. Anästhesie Zugangsvoraussetzung für die FWB.

  • Die Altenpflege ist in der Schweiz schon immer ein Teil der Krankenpflege gewesen, sogar die Berufsbezeichnung ist identisch, es gibt also grundsätzlich nur Pflegefachpersonen (und natürlich die ganzen Pflegehilfsberufe).


    Es existiert eine höhere Mobilität, oftmals wandern Pflegekräfte aus den Krankenhäusern eher in die häusliche Altenpflege ab.
    Ob eine Abwanderung von der Alten- in die Akutpflege stattfindet, ist schwer zu sagen: Der Personalnotstand in den Altersheimen scheint immer dort zu existieren, wo die Altersheime weniger attraktivere Arbeitsbedingungen bieten, als die Klinik.

  • @Harris
    Ohne mich bisher grundlegend mit dem Thema auseinandergesetzt zu haben: Außer in NRW ist in allen anderen Bundesländern zwei Jahre Berufserfahrung in der Intensivpflege bzw. Anästhesie Zugangsvoraussetzung für die FWB.

    Ach gut, da hab ich jetzt gar nicht mehr dran gedacht. Das war bei uns vor 20 Jahren noch nicht so...

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Obwohl ich mir gut vorstellen könnte, dass Personen, die aus der oft reinen Grundpflege kommen, sich mit den fachpflegerischen Dingen im Krankenhaus schwer tun könnten. Ich bin daher nicht so ganz überzeugt von diesem Weg!

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Es existiert eine höhere Mobilität, oftmals wandern Pflegekräfte aus den Krankenhäusern eher in die häusliche Altenpflege ab.


    Das ist doch jetzt auch möglich oder täusche ich mich da?
    Ein examinierter Krankenpfleger darf doch in einem Altenheim arbeiten bzw. bei einem ambulanten Pflegedienst.


    Ein Altenpfleger tut sich da schwerer in einem Krankenhaus tätig zu werden.


    Oder ist da mein Kenntnisstand falsch?

  • Es gibt keine gesetzliche Regelung welche Qualifikation Voraussetzung für die Arbeit im Krankenhaus ist. Mitunter gibt es auch Kollegen aus der Altenpflege in Kliniken, aber das ist tatsächlich übersichtlich.
    In der stationären, sowie ambulanten Altenpflege sind Mindesqualifikationen im SGB geregelt. Dort steht aber auch der Krankenpfleger drin.
    Formal geht es also in beide Richtungen, die Praxis zeigt aber, dass es hauptsächlich nur Richtung Altenpflege praktikabel ist.

  • Eine spezielle Ausbildung in der Altenpflege gibt es nur in Deutschland und Österreich.
    Zu Österreich kann ich nichts sagen.
    Aber hier in -D- ist der Altenpflegeberuf seit Jahrzehnten aus politischen Gründen eine Möglichkeit, spezielle Klientengruppen "unterzubringen".
    In meiner aktiven Berufszeit waren dies bspw. Migranten aus der Ex-UdSSR und nach dem Mauerfall perspektivlose junge Menschen aus der Ex-DDR.
    Der medizinische Anteil in der Altenpflegeausbildung war und ist bescheiden - wie vmtl. jeder im RD schon erfahren hat.


    Ebenfalls aus politischen Gründen ist die Fachkräftequote in der Altenpflege miserabel - und damit billig.
    In einem KH kann ich als Patient/Angehöriger sicher sein, daß die Wahrscheinlichkeit einer exam. Pflegekraft bzw. einer Person in der Berufsausbildung dazu hoch ist.
    In einem ambulanten Pflegedienst ist die Leistung von Massnahmen der Behandlungspflege (Insulininjektionen, Verbandwechsel usw.) ausschliesslich durch exam. Alten- bzw. Krankenpflegepersonal statthaft.
    Die Krankenkassen reagieren sehr ungehalten bis hin zur Strafanzeige (und sehr guten Prozessaussichten!) auf den Versuch von ambulanten Pflegediensten, derartige Leistungen von Mitarbeiterinnen mit einer nur einjährigen Ausbildung abzurechnen.


    In der stationären Altenpflege reicht aber angeblich eine Schmalspurausbildung für alle umfangreichen Pflegemassnahmen.
    Bereits geringe Beeinträchtigungen können aber -wie jeder hier aus der Praxis weiss- zu massiven gesundheitlichen Schäden führen.
    Um dies zu erkennen, ist eigentlich eine fundierte Ausbildung notwendig.
    Böse formuliert:
    je schwerpflegebedürftiger ein Pflegeheimbewohner ist, desto mehr Geld gibt es.
    Der Betreiber eines Pflegeheims kann daher durchaus Interesse daran haben, viele Hilfskräfte zu haben.


    Ich rechne langfristig eher mit einer Verbesserung der Ausbildung, wenn diese jetzt zusammengefasst wird.
    Aus -F-oder -GB- mit einer traditionell übergreifenden Ausbildung ist mir bis heute nichts negatives bekannt.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • fakl: keine Ahnung, ich wollte nur aufzeigen, wie die Situation in der Schweiz ist, da es hier diesen Weg schon immer gegeben hat.

  • Ein examinierter Krankenpfleger darf doch in einem Altenheim arbeiten bzw. bei einem ambulanten Pflegedienst.


    Ein Altenpfleger tut sich da schwerer in einem Krankenhaus tätig zu werden.


    Oder ist da mein Kenntnisstand falsch?

    Das entspricht auch meiner Erfahrung. Als Krankenpfleger konnte ich problemlos in allen Bereichen der Erwachsenen-, Kinder- und Altenpflege arbeiten. Im Gegenzug hatten es Altenpfleger schwer im Krankenhaus ausserhalb der Grundpflege Erwachsener eingesetzt zu werden.


    ---
    Eine dreijährige Altenpflegeausbildung, vergleichbar mit der in Deutschland, gibt es in der restlichen EU nicht. Auch in Österreich gibt es derzeit kein passendes Gegenstück. Der deutsche Altenpfleger gilt als pflegerische Fachkraft, die österreichische Ausbildung zum Diplom Sozialbetreuer mit Schwerpunkt Altenarbeit als Aufbaulehrgang von Fachsozialbetreuern hat ein anderes Kompetenzprofil und gilt aus pflegerischer Sicht lediglich als Pflegehilfskraft. Aber auch in Österreich wird derzeit an einem neuen Ausbildungsmodell für die Pflege gearbeitet das, wie in Deutschland, die pflegerischen Ausbildungen (Alten-, Kranken-, Kinderkrankenpflege) zu einer neuen dreijährigen Ausbildung vereint. Auch die Einführung einer ergänzenden akademischen Pflegeausbildung wird geprüft.


    Ein kleiner geschichtlicher Abriss der Krankenpflegeausbildung:
    vor 1957 1,5 jährige Ausbildung an Krankenpflegeschulen
    1957 Schaffung des Berufsbilds mit dreijähriger Ausbildung (zwei Jahre Krankenpflegeschule, ein Jahr Praxis)
    1965 Wegfall des praktischen Jahres -> drei Jahre Krankenpflegeschule (im Wechsel mit Praxis, koordiniert über die Schule), davon 1200 Std. Theorie
    1985 Erhöhung des Theorieanteils auf mindestens 1600 Std., Praxisanteil mindestens 3000 Std. innerhalb von drei Jahren
    2004 Einführung des Berufsbilds Gesundheits- und Krankenpfleger, Theorie mind. 2100 Std, Praxis mind. 2500 Std, innerhalb von drei Jahren; bei einer gemeinsamen Ausbildung von Gesundheits- und Krankenpflegern sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern dienen die ersten zwei Jahre einer gemeinsamen Grundausbildung, im dritten Jahr erfolgt dann eine sog. Differenzierungsphase von mind. 1200 Std. in Theorie und Praxis; Pflegefachkräfte die vor 2004 die Erlaubnis hatten die bisherigen Berufsbezeichnungen zu führen dürfen auch die neuen Berufsbezeichnungen führen (KrPflG §23 i.V.m §1 Abs.1)
    seit 2012 Arbeit an einer gemeinsamen dreijährigen Pflegeausbildung mit Zugangsmöglichkeit nach 10 Schuljahren
    11/2015 die Bundesregierung gibt bekannt, daß ab 2018 eine generalisierte Pflegausbildung beginnen soll, auch die Möglichkeit zum Studium des neuen Berufsbilds soll geschaffen werden


    Insgesamt bin ich kein Fan einer gemeinsamen Ausbildung, da ich fürchte, daß die wachsenden Anforderungen in allen Bereichen nicht auf eine dreijährige Ausbildung komprimiert werden können. Meines Erachtens führt ein neuer, einheitlicher Pflegeberuf am ehesten im Bereich der Altenpflege zu Verbesserungen hinsichtlich der pflegerischen Grundversorgung, auch die klinische Versorgung älterer Patienten könnte profitieren. Nachteile sehe ich vorallem für den Bereich der Kinderkrankenpflege, auch wenn hier natürlich ebenfalls die Chancen in anderen Tätigkeitsfeldern verbessert werden.

    Im Referentenentwurf habe ich keine Regelung gefunden was mit bislang ausgebildeten Pflegekräften geschieht, ob es eine Übertrittsregelung mit/ohne Ergänzungsprüfung gibt. Ich selbst sehe der Zukunft aber eher gelassen entgegen, da ich nicht mehr direkt in der Pflege arbeite und lediglich gelegentlich Pflegehilfskräfte unterrichte.





    Em Herrgott sei schönschde Gab`isch ond bleibt dr`Schwob!

  • in CH hat man nur die dipl. Pflegefachfrau FH oder die FaGe
    beide können im Spital oder dem AH arbeiten
    ich denke es funktioninert


    meine neue Kollegin war ein paar Jahre (als fertige Expertin Notfallpflege wohögemerkt) als Berufgsbildnerin im AH tätig und ist nun wieder auf der Notfallstation zurück

    Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947