Mangelnde Rechtssicherheit bei BtM-Gabe - Selbstanzeige

  • Und das ist nicht auf den (militärischen) Einsatz beschränkt ?


    Und was ist in den Fällen , in denen die BW an der innerdeutschen Rettung teilnimmt? Spritzen da die NfS BtM ohne Arzt?

  • Für Rettungsassistenten / Notfallsanitäter der Bundeswehr (immerhin ca. 2000 an ihrer Zahl) stellt sich dieses Problem im Einsatz (Vgl. Paragraph 26 BtMG) übrigens nicht. Schade das im zivilen Bereich so ein Drama veranstaltet werden muss.


    Ist das so? § 26 Abs. 1 BtMG ordnet die entsprechende Anwendung des BtMG auch für den Bereich der Bundeswehr an, mit Ausnahme der Vorschriften über die Notwendigkeit einer Erlaubnis (vgl. § 3 BtMG). § 13 BtMG, der die Anwendung von Betäubungsmitteln regelt, gilt demnach auch für die Bundeswehr.


    Sicher! 26 Absatz 3.


    Nach meiner Kenntnis hat das Bundesministerium der Verteidigung von dieser Ermächtigung bisher keinen Gebrauch gemacht. Ansonsten wäre ich an der entsprechenden Verordnung sehr interessiert.


    Ja, die Mo-Autoinjektoren kommen da noch dazu. :positiv:


    Die Rechtsgrundlage für diese ist mir übrigens auch nicht direkt präsent. Gibt's da bei der BW was dazu?

  • Naja, bei solchen Konzepten, wie sie beispielsweise von der RKiSH beworben und praktiziert werfen, bezweifle ich das.


    Wenn Dein Schulleiter sagt "Herr Holzmann, den Peter aus der 7c, da müssen wir was machen: früher hat Schlagen geholfen. Ich erlaube Ihnen das in diesen und jenen Situationen.", dann würdest Du zwar gerne, weil Peter echt nervt, aber Du wüsstest, dass Du es nicht darfst, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen. ;-)

  • Sei mir nicht böse, aber ich kenne RettAss, die haben nicht ganz den Intellekt, den man braucht um ein Lehramtsstudium erfolgreich zu beenden. Und die sind dann im Zweifelsfall vielleicht so gutgläubig, der Aussage ihres Arbeitgebers auch Folge zu leisten.


    Eddy


  • Wenn Dein Schulleiter sagt "Herr Holzmann, den Peter aus der 7c, da müssen wir was machen: früher hat Schlagen geholfen. Ich erlaube Ihnen das in diesen und jenen Situationen.", dann würdest Du zwar gerne, weil Peter echt nervt, aber Du wüsstest, dass Du es nicht darfst, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen. ;-)


    *Ich* wüsste sogar, dass es in unserer 7c gar keinen Peter gibt, den man schlagen könnte. :playboy:

  • Also wenn mein AG mich darin schult nach Algorithmen zu arbeiten und Medikamente zu geben, dann verlasse ich mich darauf das diese Anweisungen rechtskonform sind. Schließlich hat auch der AG ggü dem AN eine Fürsorgepflicht.


  • Hi, ja dazu gibt es natürlich einen Erlass. Dieser ist aber VS.

    Alle getätigten Aussagen stellen meine private Meinung dar und stehen in keinem Zusammenhang mit meiner beruflichen Tätigkeit.

  • Im § 26.3 steht doch das das nur geht, wenn zwingende Gründe der Verteidigung dies erfordern. Kann sich die Bundeswehr darauf außerhalb des Verteidigungsfalles wirklich berufen?


    Eddy

  • Mal der Reihe nach:
    Mo-Injektoren werden mWn nur im Einsatzland ausgegeben, daher ist das etwas anders zu bewerten.


    Setzt die Bw denn überhaupt RTWs im zivilen RD ein ? Ich dachte da wären NAWs im Einsatz.

  • Mo-Injektoren werden mWn nur im Einsatzland ausgegeben, daher ist das etwas anders zu bewerten.


    So war mir auch. Wenn ich mich richtig entsinne, dann wurde das Thema schonmal diskutiert und explizit darauf hingewiesen, dass die Ausnahme vom BtMG ausschließlich im Einsatz gilt und nicht in Friedenszeiten innerhalb der BRD.
    Ich bin aber ehrlich gesagt gerade zu faul um den entsprechenden Thread zu suchen.

  • Ich finde es zumindest bemerkenswert, so zumindest interpretiere ich den Vorgang, dass sich der Kollege hier bewusst selber anzeigt und eine Klärung wünscht.


    Hier wird ja oft davon geredet, auch mal Eier in der Hose zu haben und für sein Handeln auch Verantwortung zu übernehmen (Viele verwechseln ja die Rechtssicherheit mit der Immunität gegen Strafverfolgung).


    Auch reden wir oft davon, dass man sich neben rechtlicher Sicherheit ja auch morgens noch im Spiegel angucken können muss.


    Für mich liest sich der Fall so, dass der Kollege so gehandelt hat: Nach besten Wissen und Gewissen, eben nicht als Hausdüsen-Rettungsramboaktion, sondern als ultima ratio (zumindest nach seiner Einschätzung). Inhaltlich, sprich medizinisch-fachlich kann ich diese Diskussion nicht voran bringen, daher werde ich das nicht beurteilen.


    Ich finde es aber gut, dass diese Kollege tatsächlich mal diese Eier zu beweisen scheint und eine finale Klärung wünscht. Denn vermutlich kommt er für sich zu dem Schluss, in einer vergleichbaren Situation immer wieder so zu handeln.


    Ich bin ebenfalls gespannt, wie das Gericht das beurteilt.

    “When I was a boy and I would see scary things in the news, my mother would say to me, "Look for the helpers. You will always find people who are helping.”


    • Fred Rogers

  • Ein Rettungsassistent der BW ist in seiner Nebentätigkeit bei einem privaten Anbieter für die Gabe von Schmerzmitteln verurteilt worden (glaube im letzten Jahr). Weiß allerdings nicht mehr ob es Ketanest oder ein BTM war.

  • Wurde das Verfahren nicht eingestellt ? (Mal von den anderen, in diesem juristischen Verfahren zu würdigenden Sachen mal abgesehen)

    Alle getätigten Aussagen stellen meine private Meinung dar und stehen in keinem Zusammenhang mit meiner beruflichen Tätigkeit.

  • Ein Rettungsassistent der BW ist in seiner Nebentätigkeit bei einem privaten Anbieter für die Gabe von Schmerzmitteln verurteilt worden (glaube im letzten Jahr).


    Ich glaube, dass das schon länger her ist, sicher 3 Jahre - ist aber geschätzt.