Dienstplanung

  • Bei uns gab es früher Ausfallreserven. Aufgrund der Personalknappheit, gibt es diese nicht mehr. Bei den AR Schichten müsste man die komplette Zeit erreichbar sein (7-19 Uhr). Ich wurde in jeder Schicht aktiviert und eigentlich immer schon am Vortag. Wenn man nicht hätte kommen müssen, hätte man 3h aufschreiben dürfen. Zuschläge gab es nicht und auch die Fahrt auf die Wache am anderen Ende des Landkreises (gesamt 1:50 Stunden fahrt, 100km) wurden auch nicht vergütet, denn man hat ja einen Arbeitsvertrag für alle Wachen.


    Heute werden bei frühzeitigem Wissen das Schichten fehlen E-Mails geschickt, kurzfristig kommen SMS von der Wachenleitung und im Notfall wird angerufen. Bei Krankheitsvertretugen gibt es als Bonus für HA 60? brutto.



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  • Und die Anfahrt des externen wird unterstützt oder?



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    Klar, der bekommt einen Mietwagen. Wenn man extern einspringt entstehen einem keine Kosten und die Anreise, notwendige Einweisungen vor dem Dienst und die Abreise sind Arbeitszeit.

  • Ich denke es ist wichtig, dass man dienstplanerisch eine Ausfallreserve nachweisen kann sollte es zu einem Ausfall eines Rettungsmittel kommen, ansonsten dürfte es Probleme mit der Rechtsaufsicht geben. Sind tatsächlich die MA im RD noch so motiviert, dass sie bei einem Anruf sofort aufspringen und in der Freizeit arbeiten ? Ebenso sind 2h Vergütung für 24h Rufbereitschaft nicht gerade viel.


    In BaWü gibt es bislang keine gesetzliche Verpflichtung eine Ausfallreserve vorzuweisen.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Das Problem ist eben, dass die AG gerne eine Vollkaskolösung zum Low-Budget-Tarif wollen.
    Rund um die Uhr eine AUsfallreserve, in 15 Minuten am Arbeitsplatz sein müssen, und das ganze am besten umsonst.
    Rufdienste sind nicht dazu da, um ganze Schichgten kurzfristig zu ersetzen. Sie sollen höchstens zum Abfedern von Spitzen gebraucht werden. Aber auch das hat man noch nicht verstanden.


    Ich bin gespannt, wie lange man auf AG Seite braucht, um in Zeiten von Personalnotstand zu einem Umdenken zu kommen. Schließlich kann man sich den Arbeitsplatz als NotSan aktuell ja aussuchen.

  • Das Problem ist eben, dass die AG gerne eine Vollkaskolösung zum Low-Budget-Tarif wollen.
    Rund um die Uhr eine AUsfallreserve, in 15 Minuten am Arbeitsplatz sein müssen, und das ganze am besten umsonst.
    Rufdienste sind nicht dazu da, um ganze Schichgten kurzfristig zu ersetzen. Sie sollen höchstens zum Abfedern von Spitzen gebraucht werden. Aber auch das hat man noch nicht verstanden.


    Ich bin gespannt, wie lange man auf AG Seite braucht, um in Zeiten von Personalnotstand zu einem Umdenken zu kommen. Schließlich kann man sich den Arbeitsplatz als NotSan aktuell ja aussuchen.


    Wie du dir sicher denken kannst sehe ich das nicht genauso wie du, bei den AG ist durchaus angekommen dass etwas unternommen werden muss nur sind wir im RD leider von den externen Rahmenbedingungen abhängig und bisher konnten noch nicht einmal die BF eine Bezahlung des Rufdienstes für den kurzfristigen Ausfall hinbekommen. Wenn ich die verschiedenen Lösungen hier lese, glaube ich wir können uns auf einen guten Weg begeben eine Lösung zu finden.

  • Wie du dir sicher denken kannst sehe ich das nicht genauso wie du, bei den AG ist durchaus angekommen dass etwas unternommen werden muss nur sind wir im RD leider von den externen Rahmenbedingungen abhängig und bisher konnten noch nicht einmal die BF eine Bezahlung des Rufdienstes für den kurzfristigen Ausfall hinbekommen. Wenn ich die verschiedenen Lösungen hier lese, glaube ich wir können uns auf einen guten Weg begeben eine Lösung zu finden.

    Lass uns das mal persönlich besprechen, nicht hier im Forum. Ich bin mit der derzeitigen Lösung nicht unglücklich.

  • Mein AG hat sowohl Verfüger-Dienste, als auch Rufbereitschaften.
    Die V-Dienste sind verblockt und sind zum einen als Puffer in der Jahresplanung gedacht und auch für mittel- bis kurzfristige Personalausfälle. In der Regel arbeitet man also. Bei Kurzfristigkeit gibt es 115-135% extra.
    Die RBs sind für spontane Ausfälle gedacht und gehen immer von 6 Uhr bis 6 Uhr Folgetag. Natürlich gibt es nicht mehr als einen Einsatz pro RB. Pauschal kriegt man 2 Stunden unter der Woche und 4 an Wochenende und Feiertag. Zusätzlich gibt es bei Einsatz die Stunden mit 130% und die Fahrzeit hin und zurück auch jeweils als Überstunden. Können wir dann aufs Arbeitszeitkonto nehmen oder auszahlen.
    Wenn ich mir das ganze auszahlen lasse, bin ich da bei knapp 300-350€ brutto.
    Die V-Dienste werden in der Jahresplanung normal als Dienst gerechnet, die RBs nicht. Ist realistisch, denn in der Regel gibt es bei ersterem auch Dienste und bei zweiterem wurde ich bisher nur 4 von 14 RBs gezogen.

    "Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. "

  • Ich habe mehrere Modelle kennengelernt hier mal drei.


    1) Es gab sog. Freischichten auf der BF Wache. D.h in der Vorschicht wurde bekannt gegeben, wieviele Kollegen "zu viel" waren. Daraus ergab sich dann die Anzahl an Freischichten und man konnte beim WAL Anrufen oder wurde für eine Freischicht eingeteilt(bei Überstunden). Beim nächsten Dienst mussten die ersten Drei auf dieser Liste bis 8:30 Uhr erreichbar sein(Start 07:00 Uhr) und ggf. zur Arbeit kommen.


    2) Bei einem Ausfall kam eine SMS mit dem jeweiligen Dienst. Hat man diesen gemacht bekam man knapp 80€ pauschal zu den eigentlichen Stunden dazu (8H Dienste).


    3) Jeder Mitarbeiter hatte sog. Innendienste. Man musste sich also darauf einstellen, dass man 8h Wachenarbeit macht und dann Heim fährt. Wurde jedoch ein Kollege Krank (RTW+NEF), so hat man dann meistens am Vortag Bescheid bekommen, dass man diesen Dienst macht (24Std). Der Innendienst war also quasi immer die Reserve. Konnte man tatsächlich nur die geforderten 8Std arbeiten, dann wurde jedoch immer ein Ersatz gefunden.

  • Wir haben einen Verfügungsdienst, dieser geht von morgens sechs bis acht Uhr. Der Kollege/ die Kollegin muss über Telefon in dieser Zeit erreichbar sein und bei einem wie auch immer bedingten Ausfall
    zur Wache kommen und den Dienst übernehmen. Zusätzlich muss sie sich, auch wenn sie nicht gerufen wurde, einmal während dieser zwei Stunden auf der telefonisch melden.
    Das hat irgendwelche Gründe, die durch die Abrechnung bedingt sind.


    Wird man gerufen, erhält man den für die Schicht normalen Stundensatz + 2 Überstunden, wenn nicht nur die 2 Überstunden, die ausgezahlt oder abgefeiert werden können.
    Eigentlich ein sehr gutes System, funktioniert hier super.

  • Wir haben einen Verfügungsdienst, dieser geht von morgens sechs bis acht Uhr. Der Kollege/ die Kollegin muss über Telefon in dieser Zeit erreichbar sein und bei einem wie auch immer bedingten Ausfall
    zur Wache kommen und den Dienst übernehmen. Zusätzlich muss sie sich, auch wenn sie nicht gerufen wurde, einmal während dieser zwei Stunden auf der telefonisch melden.
    Das hat irgendwelche Gründe, die durch die Abrechnung bedingt sind.


    Wird man gerufen, erhält man den für die Schicht normalen Stundensatz + 2 Überstunden, wenn nicht nur die 2 Überstunden, die ausgezahlt oder abgefeiert werden können.
    Eigentlich ein sehr gutes System, funktioniert hier super.


    Hat der Kollege, wenn er um 6:20 Uhr angerufen wird, um 8:00 Uhr dann wieder Feierabend? Denn sein Rufdienst (Verfügungsdienst ist doch nichts anderes) endet doch um 8:00 Uhr. Also danach Freizeit, richtig?

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • "Verfügungsdienst" ist praktisch nur eine interne Bezeichnung. Es geht dabei nicht um einen feststehenden arbeitsrechtlichen Begriff.
    Wenn er gerufen wird, ersetzt er den Kollegen auf dessen vorgesehener Schicht.

  • "Verfügungsdienst" ist praktisch nur eine interne Bezeichnung. Es geht dabei nicht um einen feststehenden arbeitsrechtlichen Begriff.
    Wenn er gerufen wird, ersetzt er den Kollegen auf dessen vorgesehener Schicht.

    Das habe ich mir schon gedacht. Ich glaube, dass solche Begriffe gerne genutzt werden, um die korrekten Ausführungen zu umgehen. Wenn mein Verfügungsdienst nur von 6:00 Uhr bis 8:00 Uhr, dann habe ich danach ja Freizeit. Wenn jedoch damit gemeint ist, dass ich von 6:00 bis 18:00 Uhr (beispielsweise, eine RTW-Schicht) mich arbeitbereit halten soll, dann soll dieses gefälligst auch so benannt werden, was den Arbeitzeitraum betrifft. Ursprünglich wollte mein öffentlicher Arbeitgeber so etwas mit uns Angestellten auch machen (weil man dieses mit Beamten auch so macht), jedoch konnten wir uns dagegen wehren. So wurde eine vollwertige Rufbereitschaft daraus, die bei Nutzung richtig Kohle auf dem Konto brachte.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • @Harris: Kannst du mir kurz den Unterschied erklären, da ich ja nicht in der Schichtthematik stecke?


    Im Verfügungsdienst 6:00 - 8:00 Uhr bekommt der Kollege die Stunden doch auch gezahlt, wenn die Option gezogen wird und er bis 18:00 bleiben muss.


    Eddy

  • Was Harris sagen will: eine Rufbereitschaft muss so lange dauern, wie die längste Schichtdauer. Zumindest ist das in Tarifwerken üblicherweise so beschrieben. Das heißt, wenn die Rufbereitschaft nur bis 8:00 geht, darf der Mitarbeiter auch nur bis 8:00 Uhr arbeiten.
    Das kann man aber per Dienst- oder Betriebsvereinbarung anders regeln. Was aus Sicht des Arbeitgebers wirtschaftlicher ist.

    Ich bin nur für das verantwortlich, was ich schreibe...
    ...nicht für das, was Du verstehst!!!

  • Zitat

    @Harris: Kannst du mir kurz den Unterschied erklären, da ich ja nicht in der Schichtthematik stecke?


    Im Verfügungsdienst 6:00 - 8:00 Uhr bekommt der Kollege die Stunden doch auch gezahlt, wenn die Option gezogen wird und er bis 18:00 bleiben muss.


    Eddy

    Schon - aber er muss sich den ganzen Tag freihalten.

  • Hi!

    Wenn mein Verfügungsdienst nur von 6:00 Uhr bis 8:00 Uhr, dann habe ich danach ja Freizeit. Wenn jedoch damit gemeint ist, dass ich von 6:00 bis 18:00 Uhr (beispielsweise, eine RTW-Schicht) mich arbeitbereit halten soll, dann soll dieses gefälligst auch so benannt werden, was den Arbeitzeitraum betriff

    jedoch konnten wir uns dagegen wehren.

    @all: Kann mir dazu jemand was Handfestes liefern?
    Das ist eines der ganz aktuellen Klagepunkte vor einem LAG. Bei dem ersten Termin war das dem Richter äusserts schwierig zu erläutern.
    (Rufbereitschaft von 6-8, Abruf bis 14,16 oder 19 Uhr,Dienstvereinbarung gibt natürlich für den RD nix konkretes her)



    Grüße Dani

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

    Einmal editiert, zuletzt von DaniRA ()

  • Wende dich an die Kanzlei Spengler. Problem gabs an meiner alten Wache.


    Hatten Rufbereitschaft von 6 - 8 aber wenn wir eingesprungen sind, wars ein 24h Dienst.


    Das hat der BR mithilfe der Komba und Spengler weggemacht AFAIK.



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    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Was Harris sagen will: eine Rufbereitschaft muss so lange dauern, wie die längste Schichtdauer. Zumindest ist das in Tarifwerken üblicherweise so beschrieben. Das heißt, wenn die Rufbereitschaft nur bis 8:00 geht, darf der Mitarbeiter auch nur bis 8:00 Uhr arbeiten.
    Das kann man aber per Dienst- oder Betriebsvereinbarung anders regeln. Was aus Sicht des Arbeitgebers wirtschaftlicher ist.

    Jupp, genau das meinte ich. Wir haben uns damals auf das TVöD bezogen, dass nur die korrekten Rufdienste kannte, jedoch das erfundene Konstrukt "Verfügungsdienst" nicht kannte.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.