Dienstplanung

  • Bei uns gibt's natürlich den Leiter Rettungsdienst mit Stellvertreter und zusätzlich einen rotierenden Rufdienst, der sich überwiegend aus Wachleitern zusammensetzt. Typischerweise gibt's einen Aufruf in WhatsApp, parallel dazu werden eventuell offene Einsatzwünsche und ZBVs gecheckt und dann wird angerufen.

  • Bei uns gibt es hierfür eine Rufbereitschaft, die kurzfristig aktiviert werden kann. Also zumindest theoretisch. Praktisch sind die Rufbereitschaften häufig schon lange Zeit vorher verplant und müssen im Bedarfsfall dann an die Stelle im Dienstplan geschoben werden, wo die geringste Chance besteht freiwilligen Ersatz zu finden.

  • Bei uns gibt es keinen Bereitschaftsdienst in diesem Sinne. Es wird lediglich dienstfreies Personal durchtelefoniert.
    Die Zeit wird voll gezahlt (keine Arbeitsbereitschaft) mit 25% Zuschlag.

  • Bei uns wird ebenfalls nur dienstfreies Personal oder ZBV akquiriert, was dann klassisch bezahlt wird (ohne Zuschlag). Wie die Anrufertruppe zusatzvergütet wird, weiß ich leider nicht.
    Im Kreis nebenan gibt's auch Rufbereitschaftsdienste, die dann mit 25%-Zuschlag vergeben werden bei Bedarf.

  • Hi!
    Jetzt TVÖD BF: Normalerweise wird keiner aus dem Frei geholt-weil Jahresdienstplan.Krank wird durch Feuerwehrbeamte kompensiert.
    Vorher TVÖD BF: Es gab Verfügungsdienste,morgens werden zwei Stunden Rufbereitschaft bezahlt (12,5%, soweit korrekt) falls man in dieser Zeit angerufen wird, schliesst sich ein Dienst-je nach RTW Schicht an.Konnte also 6,8 oder 12 Stunden Schicht werden. (Das ist vorm Arbeitsgericht)
    Grüße Dani

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • 24 Stunden Rufbereitschaft von 6-6 Uhr, 2 Stunden werden bezahlt.
    Binnen einer Stunde muss man an der Wache sein.


    Wird der Springer gezogen bekommt man den Dienst voll (oder bei Einspringen im laufenden Dienst anteilig) bezahlt und die 2 Stunden noch dazu.

  • Ich denke es ist wichtig, dass man dienstplanerisch eine Ausfallreserve nachweisen kann sollte es zu einem Ausfall eines Rettungsmittel kommen, ansonsten dürfte es Probleme mit der Rechtsaufsicht geben. Sind tatsächlich die MA im RD noch so motiviert, dass sie bei einem Anruf sofort aufspringen und in der Freizeit arbeiten ? Ebenso sind 2h Vergütung für 24h Rufbereitschaft nicht gerade viel.

  • Bei uns werden freie Mitarbeiter durchtelefoniert, wer ja sagt bekommt die vollen Stunden angerechnet und einen Bonus von
    89,00 € mit der nächsten Gehaltsabrechnung.

  • Kurz zu den Rahmenbedingungen bei uns: Ein Stadtkreis und ein Landkreis mit einander sind ein Kreisverband, zwei Hauptwachen und mehrere Aussenwache. Ingesamt eine niedrige dreistellige Zahl an Mitarbeitern plus noch die Ehrenamtlichen.


    Bei uns läuft es ja nachdem wie früh der Dienstausfall bekannt wird wie folgt:
    Wenn früh genug bekannt, wird in einer Facebookgruppe der Wachleitungen "inseriert" (zwischen einen Monat bis einen Tag vorher) und wenn sich jemand meldet wird die Schicht ganz normal besetzt. Es gibt auch genügend Mitarbeiter, dass sich da zeitnah jemand findet der die Schicht macht.
    Wenn am Tag selbst jemand krank wird oder manchmal auch schon den Tag vorher geht das Telefonieren los, wenn jemand so spontan eine Schicht besetzt gibt es bei uns (und AFAIK auch im ganzen BRK) keine Zulage.
    An Wochenenden und Feiertage gibt es noch eine Rufbereitschaft (Pauschale dafür und Aufschlag bei EInsatz).

  • Wir sind reichlich 100 Mitarbeiter in 3 Rettungswachen.
    Mo-Sa haben immer 4 Mitarbeiter Springerdienst.
    Laut Betriebsvereinbarung hat jeder Mitarbeiter max. 24 Springerdienste im Jahr.
    Am Vortag wird man bis 13 Uhr angerufen, wenn Dienste am Folgetag offen sind.
    Wenn keine Dienste offen sind, entscheidet der Mitarbeiter, ob er zum Innendienst (8h) kommt oder frei macht.
    Bei Diensten am Sonntag oder bei mehr als 4 offenen Diensten erfolgt eine Rundmail an alle Mitarbeiter.
    Es ist bei einigen Mitarbeitern auch möglich, geplante S-Dienste auf Sonntag zu schieben.
    Da die S-Dienste mit 8h im Dienstplan hinterlegt sind, gibt es bei 12h-Diensten 4 Überstunden.
    Kurzfristiger Ausfall nach 13 Uhr am Vortag wird vom Chef besetzt oder per Email ausgeschrieben.

  • 24 Stunden Rufbereitschaft von 6-6 Uhr, 2 Stunden werden bezahlt.
    Binnen einer Stunde muss man an der Wache sein.


    Wird der Springer gezogen bekommt man den Dienst voll (oder bei Einspringen im laufenden Dienst anteilig) bezahlt und die 2 Stunden noch dazu.

    Welcher Hirsel hat denn so etwas unterschrieben als Betriebsrat???? Waren die gekauft????


    Und noch das grundsätzliche Problem: Die Plusstunden, die beim Arbeitseinsatz in Rufbereitschaft anfallen, die muss man ja irgendwo wieder abbauen. Bei 48h ist ferdsch. Oder werden die Rufdienste mit 12h vorgeplant?

    Einmal editiert, zuletzt von Taubenzüchter ()

  • Ich hab keine Ahnung, das System besteht so schon länger als ich da bin.


    Die Rufbereitschaft ist im Dienstplan genau mit 2 Stunden hinterlegt.
    In der Regel werden die Springer mehrere Tage im Voraus gezogen, so dass man dan zu einem normalen Dienst 2 zusätzliche Stunden vergütet bekommt.
    Dass man wirklich während der 24 Stunden spontan kommen muss ist die absolute Ausnahme, wenn sich jemand kurzfristig für die Nacht krankmeldet oder im Dienst ausfällt.


    Da wir immer zeitgleich mehrere Springer haben und nur 3 Wachen ist die Belastung insgesamt relativ gering.


    Ausgleichszeitraum ist natürlich ein Jahr, allerdings sind die Hauptamtlichen im Dienstplan in der Regel mit -20 Stunden verplant, so dass das Ziehen des Springers eher zu einem Ausgleich auf 0 und nicht zu Überstunden führt.

  • Wir haben Springerdienste im Plan, die werden gezogen wenn jemand krank wird oder Dienste eh nicht besetzt sind oder oder oder. Dafür bekommen wir eine Pauschale plus die Arbeitszeit, falls man arbeiten muss. Meistens weiß man das etwa 2 Tage vorher.

    "Alle Menschen müssen sterben", meinte Boileau einst am Hofe Ludwigs XIV.
    Als der Sonnenkönig ihn darauf scharf ansah, korrigierte sich
    Boileau sofort: "Fast alle Menschen, Sire, fast alle!"

    Einmal editiert, zuletzt von Keksi ()

  • Jeder Vollzeitkollege hat zwei Rufdienste pro Monat, einmal 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr und einmal 18:00 bis 06:00 Uhr. Angerufen wird man auch eigentlich erst bei Beginn des Rufdienstes, dann beginnt auch die bezahlte Arbeitszeit und ich muss innerhalb von 90 Minuten an der Wache sein. Werde ich nicht angerufen, bekomme ich 1,5 Std gutgeschrieben, werde ich angerufen, dann eben die Stunden nach üblicher Abrechnung, tagsüber voll, nachts abzgl. Bereitschaftszeit. Und ja, wir haben einen Betriebsrat...


    Dennoch ist es übliche Praxis, dienstfreie Kollegen für den Ausfall abzutelefonieren und erst als letzte Lösung den Rufdienst.

  • Gibt es bei den Rufdiensten (Rufbereitschaften) keine Zuschläge (Überstundenzuschläge, 35 %)?

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Wir sind nur sieben Kollegen für zwei Dienste pro Tag. Ausfälle werden zunächst versucht intern zu kompensieren. Gelingt dies nicht, kommt ein Kollege von einem anderen Standort. Das organisieren dann aber die Oberchefs. Zuschläge o.ä. für kurzfristiges Einspringen gibt es nicht, die zusätzlich geleistete Arbeit findet sich dann auf dem Zeitkonto wieder und kann in Freizeit abgegolten werden oder wird am Ende des Jahres ausgezahlt.

  • Und die Anfahrt des externen wird unterstützt oder?



    Sent from my iPhone using Tapatalk

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.