BRK kündigt RettAss nach Gabe von Vollelektrolytlösung ohne Transport
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Das BRK hat auf Facebook als Kommentar auf den Beitrag vom DBRD folgende Stellungnahme abgegeben.
ZitatNormalerweise nehmen wir zu individuellen Personalthemen nicht öffentlich Stellung. Dies verbietet der Schutz, auf den unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim BRK als Arbeitgeber vertrauen dürfen. Nachdem jedoch auf dieser Facebook-Seite offenbar auf Initiative unseres Mitarbeiters einseitig und unter Verschweigen der Umstände dieses Falles berichtet wurde, sehen wir uns zu öffentlichen Klarstellung veranlasst:
Das Bayerische Rote Kreuz bedauert die durch den DBRD angestoßene öffentliche Diskussion der Kündigung eines Mitarbeiter im Rettungsdienst des Kreisverbandes Bamberg. Ohne Kenntnis der wahren Hintergründe dieser Kündigung eine solche Veröffentlichung vorzunehmen, ist unseriös und unseres Erachtens alles andere als Zielführend.
Die Kündigung war gerechtfertigt, weil der betroffene Rettungsassistent nicht nur seine Kompetenzen deutlich überschritten, sondern weil er damit insbesondere auch das Wohl einer Patientin gefährdet hatte. Als der betroffene Mitarbeiter schließlich auch noch erklärt hat, auch künftig wieder so handeln zu wollen, war es dem BRK nicht mehr möglich, ein milderes arbeitsrechtliches Mittel anzuwenden als die verhaltensbedingte Kündigung seines Beschäftigungsverhältnisses. Die Personalvertretung des zuständigen BRK-Kreisverbandes Bamberg hat der Kündigung im übrigen zugestimmt.
Wir weisen jeden Vorwurf zurück. Mit dieser Kündigung machen wir vom BRK deutlich, dass für uns das Wohl der uns anvertrauten Patienten an oberster Stelle steht.
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Da leider zur genauen Situation keine weiteren Infos gemacht werden, bleibt alles leider im Dunklen.
Aber auch schon in Elmshorn ebenso wie in den anderen arbeitsrechtlichen Prozessen wurde von Seiten den Arbetgebers von Patientengefährdung gesprochen, und diese wurden dann immer vom Gericht verneint.
Mal sehen wie Das da ausgeht...Es zeigt halt nur wieder vielen Bedarf an Novelierung mehrere Gesetze besteht das die juristische Situation sich mit der Wirklichkeit spiegelt/anwendbar ist.
Nach wie vor nach all den Jahren immer noch *kopfschüttel*
Aber auch wie die Spiele nur bei der öffentlichen Facebook Seite des DBRD in den Komentaren abgegangen sind...Man man man...*främdschäm*—oder sich nicht 🙈 -
Die juristische Einschätzung von Jan Gregor Steenberg zum Thema.
LinkIn aller Kürze erlaube ich mir den Hinweis, dass man die dortigen Ausführungen unter "1. Invasive Maßnahmen, Aufklärung " auch gut begründet anders sehen kann.
Gerade die Aussage,
Zitat"Dieses Zitat belegt, dass es falsch wäre zu behaupten, dass nicht-ärztliches Personal unproblematisch über Maßnahmen aufklären dürfte, welche es vornimmt. "
ist mit dem Wortlaut von § 630e Abs. 2 Nr. 1 BGB eigentlich nicht vereinbar. Danach kommt es auf die Befähigung zur Durchführung der beabsichtigten Maßnahme an. Folgerung: Wenn das Rettungsfachpersonal die Maßnahme fachlich beherrscht, kann es auch darüber aufklären. (Nebenbei bemerkt: "§ 630c Abs. 2 Nr. 1 BGB" dürfte in dem Beitrag ein Fehlzitat sein)Wenn man Rettungsfachpersonal die Aufklärungskompetenz komplett abspricht, dürfte die NA-Nachforderung bei der BZ-Messung beginnen.
Klarstellend: Ich kenne den konkreten Fall nicht. Ich habe aber ein wenig Zweifel, ob die Mitteilung des DBRD die "ganze Wahrheit" enthält.
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Komische Stellungnahme vom BRK. Da steht ja gar nichts drin.
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Die Stellungnahme des BRK lässt sich doch auf eineinhalb Sätze mit Inhalt zusammenfassen.
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Hi!
Zitat des BRKDie Kündigung war gerechtfertigt, weil der betroffene Rettungsassistent nicht nur seine Kompetenzen deutlich überschritten, sondern weil er damit insbesondere auch das Wohl einer Patientin gefährdet hatte.
Die Stellungnahme des BRK lässt sich doch auf eineinhalb Sätze mit Inhalt zusammenfassen.
ich hoffe das ist der Satz oben..
Komische Stellungnahme vom BRK. Da steht ja gar nichts drin.
seh ich auch so. Und macht die Sache nicht besser was die Arbeitsbedingung und Umgang mit Mitarbeitern da macht.
Ich bin gespannt..
Grüße Dani -
Also, wenn man die öffentlich bekannten Fakten heranzieht, und das sind nicht viele, dann liegt hier keine Gefährdung vor, die über das allgemeine Lebensrisiko hinausgeht.
Ich werde das Gefühl nicht los, dass hier vielleicht seitens des Arbeitgebers nur eine Situation gesucht wurde, die dazu geeignet ist, einen schon lange unliebsamen Angestellten loszuwerden... Wer weiß, wer weiß ... -
Dieser Fall zeigt einmal mehr, wir völlig krank unser Rettungsdienst in weiten Teilen doch eigentlich ist.
Und um den Spekualtionen etwas vorzubeugen: es handelt sich nicht um einen unbeliebten Mitarbeiter, den man einfach loswerden möchte. Das macht das Ganze aber eigentlich nur noch schlimmer. -
Völlig unabhängig von irgendwelchen juristischen Auslegungsmöglichkeiten - Medikamente spritzen wollen aber zu jeder Transportverweigerung einen Notarzt rufen und sonst jeden Patienten, egal wie nichtig die Beschwerde ist, hospitalisieren.
Wirkt auf Arzt und andere Gesundheitsberufe sicher dermaßen schlüssig und kompetent, wie kann man sich da nur gegen Kompetenzerweiterung des Notfallsanitäters aussprechen? :ironie:
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Vergiss es. Ironie in der Schriftkommunikation...
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Das anhängende Pamphlet lässt der DBRD gerade zum Thema verbreiten.
Mein erster Gedanke dazu: Gut, dass ich aus dem lächerlichen Laden ausgetreten bin.
Schön wärs gewesen, die Diskussion sachlich und faktenbasiert zu führen. Einen Verband, der es anscheinend nur darauf anlegt, der Volksseele nach dem Mund zu reden, braucht kein Mensch. Davon ist Facebook ohnehin schon voll genug. Wenn ich mich für Kollegen fremdschämen will, lese ich die Kommentarspalten dort. Stammtisch 2.0...
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Es ist so schön einfach, zu erklären, wie es eigentlich richtig funktioniert oder überhaupt nicht funktioniert und sich dadurch auf die vermeintlich richtige Seite zu stellen...
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Es ist so schön einfach, zu erklären, wie es eigentlich richtig funktioniert oder überhaupt nicht funktioniert und sich dadurch auf die vermeintlich richtige Seite zu stellen...
Vielleicht sollte man sich auf gar keine „Seite stellen“, wenn man keine Details kennt.
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Ich finde diesen Aushang auch mehr als Überflüssig. Das hat einfach was von Ätschi-bätsch und ist meiner Meinung nach einfach primitiv und unseriös. Ich finde es gut das sich der DBRD für den Kollegen einsetzt und das ganze auch öffentlich gemacht hat, den ich gehe mal bei den handelnden Personen des DBRD davon aus, dass sie sich den Fall von allen Seiten angeschaut haben und keinen „Rambo“-Retter schützen wollen. Aber das hätte man auf Sachlicherebebe weiterführen sollen und nicht mit Polemik.
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Ich habe eher ein Problem damit, dass man außer diesem lauten "Notarzt-Ruf-Aushang" nichts wahrnehmbares mehr vom DBRD in letzter Zeit gehört hat.
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Ich habe eher ein Problem damit, dass man außer diesem lauten "Notarzt-Ruf-Aushang" nichts wahrnehmbares mehr vom DBRD in letzter Zeit gehört hat.
Doch: Die zehn goldenen Regeln für den guten Rettungsdienstler. Oder so ähnlich. Jedenfalls bahnbrechend.
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Ich bin trotz Wohnort in Bayern nicht so im Rettungsdienst-Recht hier verankert: muss nicht sowieso bei jeder invasiven Maßnahme ein NA nachgefordert werden?
Und das nächste: "immer einen Notarzt in Bayern nachfordern" - also auch Leute in Schleswig-Holstein einen Notarzt in Bayern nachfordern? Schlechte Formulierung, finde ich...
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Was würdest du denn (als Notarzt) machen, wenn einen Patienten nach begonnener Behandlung ein Sinneswandel überkommt und er doch noch verweigert (redliche Versuche des Bemühens deinerseits mal unterstellt, ihn doch noch zu bekehren)?
Meiner Überlegung kommen technisch (nicht gerechtfertigt, nur überhaupt möglich) folgende Optionen in Betracht :
-Abbruch /Ambulante Beendigung der Therapie
-Transport unter Anwendung von Gewalt (durch dich), zum Beispiel mittels Sedativa
-Für Gaga erklären (kannst du als NA) und Zwangsunterbringung durch PolizeiSag an, was ist der deiner Meinung nach beste Weg? Oder gibt es einen weiteren??
Das ist der springende Punkt und eine Frage der Prioritäten.
Die oberste Priorität hat der Transport in die Klinik. Dafür werde ich gerufen. Ich entscheide Transport nötig: Ja/Nein.
Falls kein Transport nötig ist, behandele ich bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Palliativpatienten) Patienten nicht vor Ort.
Falls ein Transport nötig ist, wird dieser in die Wege geleitet.Um auf den konkreten Fall zurückzukommen:
In aller Regel lege ich bei solchen Einsätzen als Komfortleistung einen Zugang im RTW und da kommt der springende Punkt:
Ich befinde mich bereits im Transport-Vehikel.
Oft ist die Infusion (500 ml VEL) bis zum Erreichen der Notaufnahme noch nicht ganz durchgelaufen.Dass ich beim Patienten verweile und 500 ml probatorisch Durchlaufen lasse, spricht in meinen Augen, von einer anderen Intention:
Nämlich der Behandlung vor Ort. Und das ist aus mehreren Gründen in dem Kontext einfach Käse.Das BRK hat hier verständlicherweise etwas dagegen. Ich glaube auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen. Der Rettungsdienst ist eine Transportleistung im SGB.
Andere Rechtslage bezüglich Abrechnung, andere Meinung des BRK. -
Das anhängende Pamphlet lässt der DBRD gerade zum Thema verbreiten.
Mein erster Gedanke dazu: Gut, dass ich aus dem lächerlichen Laden ausgetreten bin.
Schön wärs gewesen, die Diskussion sachlich und faktenbasiert zu führen. Einen Verband, der es anscheinend nur darauf anlegt, der Volksseele nach dem Mund zu reden, braucht kein Mensch. Davon ist Facebook ohnehin schon voll genug. Wenn ich mich für Kollegen fremdschämen will, lese ich die Kommentarspalten dort. Stammtisch 2.0...
Kann ich gut verstehen, daß sich ein Berufsverband dafür ausspricht sich an geltendes Recht zu halten.
Was bei einer sachlichen und faktenbasierten Diskussion rauskommt hat man beim Notfallsanitätergesetz ja gesehn.
Ist halt eine kreative Art des Streiks. Nicht so peinlich wie mit Trillerpfeifen ein bischen Lärm machen den eh keiner interessiert.