In jedem Land gibt es Regierungspräsidien.
Vier Bundesländer haben Regierungspräsidien (teilweise mit anderer Bezeichnung), drei haben eine landesweit zuständige Oberbehörde mit ähnlicher Funktion. Die übrigen neun Bundesländer haben nichts Vergleichbares; Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland und die drei Stadtstaaten benötigen keine Mittelbehörden als Zwischenebene, die verbleibenden vier Länder setzen mehr oder weniger intensiv auf fachspezifisch zuständige Sonderbehörden.