https://www.spiegel.de/panoram…a7-4de1-8484-84e80422d62d
ZitatBei einem Rettungseinsatz in Sinzing im Landkreis Regensburg ist eine 75-Jährige von einer Drehleiter gestürzt und gestorben. Wie es dazu kam, untersucht nun die Kriminalpolizei.
https://www.spiegel.de/panoram…a7-4de1-8484-84e80422d62d
ZitatBei einem Rettungseinsatz in Sinzing im Landkreis Regensburg ist eine 75-Jährige von einer Drehleiter gestürzt und gestorben. Wie es dazu kam, untersucht nun die Kriminalpolizei.
Das ist eine Katastrophe. Ich bin gespannt auf die Aufklärung der Polizei, und weise wieder darauf hin, dass wir eine Unfallforschung benötigen, die nicht gleichzeitig für die Strafverfolgung mitverantwortlich ist.
Das ist eine Katastrophe. Ich bin gespannt auf die Aufklärung der Polizei, und weise wieder darauf hin, dass wir eine Unfallforschung benötigen, die nicht gleichzeitig für die Strafverfolgung mitverantwortlich ist.
Zumindest bei Schäden von Einsatzkräften wird auch die Unfallversicherung der Gemeinden (bei der Feuerwehr) tätig.
Und in so einem Fall sicherlich auch die BG
dass wir eine Unfallforschung benötigen, die nicht gleichzeitig für die Strafverfolgung mitverantwortlich ist.
Wie unterscheidet sich diese mit Ausnahme der Aussagen der Beteiligten, die meisten ohnehin nicht korrekt sind?
Ziel muss es sein die Ursache für diesen Unfall herauszufinden und die Anwender künftig dafür trainieren zu können. Aktuell können wir nur spekulieren was zu diesem tragischen Fall geführt hat, die Bandbreite geht vom Material über Anwender. Sicher hat auch die Strafverfolgung ihre Berechtigung, dennoch ist eine Unfallforschung sinnvoll, die auf die Vermeidung künftiger Zwischenfälle absieht und nicht mit der möglichen Verurteilung einer Straftat endet.
Aber baut die Strafverfolgung nicht auch auf den Erkenntnissen Material oder Personal auf?
Aber baut die Strafverfolgung nicht auch auf den Erkenntnissen Material oder Personal auf?
Es gibt aus meiner Sicht einige bedeutende Unterschiede:
1. Ermittlungen können aus diversen Gründen eingestellt werden, etwa wenn kein Strafbares verhalten erkannt wird. Damit ist der Fall aus Sicht der StA erledigt. Das hilft uns als Gemeinschaft aber nicht weiter, wenn wir verstehen müssen, was geändert werden muss um eine Wiederholung zu verhindern.
2. Sollte strafbares Verhalten festgestellt werden, wird Anklage erhoben. Mitnichten ist damit eine Kausalitätskette ausschöpfend eruiert worden. Als Beispiel nehme man den PJler, der einem Säugling orale Antibiose in den ZVK spritzte. Der PJler wurde rechtskräftig verurteilt, damit war die Strafverfolgung mit dem Thema durch. Viel relevanter wäre aber aus Sicht der Fehlerverhinderung, was passieren müsste, damit sowas nicht wieder vorkommt, das wurde vor Gericht sogar von einem Experten mitgeteilt, aber die Rolle der Strafverfolgung ist ja nicht das korrigieren des Gesundheitssystems...
3. Wenn Strafe droht, sind nicht alle gleichermaßen an der Aufklärung interessiert. Selbst wenn man sich im Recht sieht, könnte man vorsichtig sein. Vor Polizei und / oder StA würde ich persönlich etwa schweigen, und mir einen Anwalt zu rate ziehen. Meine Existenz könnte gefährdet sein durch unbedachte Aussagen.
Aus der Luftfahrt wissen wir, dass das straffreie Berichten von (Beinnahe) Zwischenfällen dazu führt, dass mehr berichtet wird, und auch das eigene Verhalten kritischer beleuchtet wird. Bei DanAir können etwa selbst grob fahrlässige Handlungen die nicht zu Personenschäden führten, oder aufgrund von Drogeneinfluss erfolgten innerhalb von 24h gemeldet werden, und garantieren dadurch eine Straffreiheit für den Täter, so er sich denn selbst meldet. Damit erreicht man eine hohe Rate an Meldungen, und daraus kann man lernen wo die Schwachstellen im System sind.
3b: Auch die Kultur ist eine andere, wenn es um Fehlervermeidung geht. Flight Data Recorder und Voice Data Recorder haben sich nicht durchgesetzt, weil die Staatsanwaltschaft dann regelmäßig dokumentierte Rechtsbrüche auswerten durfte, sondern weil die Auswertung dazu diente, zukünftige Flüge sicherer zu machen. Wenn wir Daten nicht punitiv nutzen, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass wir mehr Daten sammeln dürfen / wollen.
O.k. in der Regel gibt es aber Sachverständigengutachten ( die nicht mit den Ermittlungsbehörden verbandelt sind), die auch außerhalb der Strafverfolgung genutzt werden können.
Zur Datenerhebung: In Deutschland dürfen die Daten aus dem Autobahnmautsystem nicht zur Strafverfolgung verwendet werden. Der Serienvergewaltiger der in Deutschland zwei Joggerinnen getötet hat, konnte erst nach einer Tat in Österreich gefasst werden, da dadurch seine DNA erfasst wurde ,(nach Auswertung derer Mautdaten). Das es sich um einen Fernfahrer handelt, war den deutschen Ermittlern von Anfang an klar. Datenschutz wird also auch in D gelebt.
O.k. in der Regel gibt es aber Sachverständigengutachten ( die nicht mit den Ermittlungsbehörden verbandelt sind), die auch außerhalb der Strafverfolgung genutzt werden können.
Ja eben, es gibt auch in Deutschland eine Unfallforschung, die zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist, und deren primäres Ziel es nicht ist, Beteiligten einen Gesetzesverstoß nachzuweisen, sondern Erkenntnisse zu gewinnen, wie Unfälle in Zukunft zu verhindern sind.
1. Ermittlungen können aus diversen Gründen eingestellt werden, etwa wenn kein Strafbares verhalten erkannt wird. Damit ist der Fall aus Sicht der StA erledigt. Das hilft uns als Gemeinschaft aber nicht weiter, wenn wir verstehen müssen, was geändert werden muss um eine Wiederholung zu verhindern.
Nur, weil eine Staatsanwaltschaft nicht weiter ermittelt, bedeutet das nicht, dass nicht anderweitig in einem solchen Fall nachgeforscht wird. Wenn der Feuerwehrmann bei dem Einsatz geschädigt worden wäre, wäre zum Beispiel die BG bzw. die gesetzliche Unfallversicherung mit dem Fall betraut. Ob das auch bei einem Patienten der Fall ist, kann ich nicht sagen.
Nur, weil eine Staatsanwaltschaft nicht weiter ermittelt, bedeutet das nicht, dass nicht anderweitig in einem solchen Fall nachgeforscht wird. Wenn der Feuerwehrmann bei dem Einsatz geschädigt worden wäre, wäre zum Beispiel die BG bzw. die gesetzliche Unfallversicherung mit dem Fall betraut.
Klar, deren Aufarbeitung ist aber häufig eben nicht so umfassend, wie man sich das wünschen würde. Und das zählt eben für BG Versicherte, nicht unsere Patientinnen.
Ja, für Patienten fehlt vermutlich eine solche Einrichtung, zumindest ist mir ad hoc keine bekannt. Aber für viele andere Bereiche gibt es durchaus eine Vielzahl an Forschungseinrichtungen.
Die Bild hat wohl ein paar mehr Informationen:
https://www.bild.de/regional/m…er-tot-80864960.bild.html
ZitatWeil der Rettungsdienst die nach BILD-Informationen adipöse Frau nicht selbst aus ihrer Wohnung tragen konnte, diese aber ins Krankenhaus musste, wurde die Feuerwehr vom Rettungsdienst zur Unterstützung nachgefordert.
Weshalb die Frau aus Sinzing ins Krankenhaus musste, gab die Polizei nicht bekannt. Der Kreisbrandrat von Regensburg, Wolfgang Scheuerer, sagte aber, dass die stark übergewichtige Frau bereits mehrerer Male von der Feuerwehr aus ihrer Wohnung rausgehoben werden musste.
Wenn das mit der DLK bereits öfters durchgeführt worden ist sehe ich da ein massives wohnraumtechnisches Problem.
Eine DLK-Rettung darf nie die Normalität sein und für die Zukunft vorausgesetzt werden!
Hier geht es zum Exkurs: Zu adipös für den Rettungsdienst?
Aktuellste Erkenntnisse aus 75-jährige Patientin stürzt aus Drehleiterkorb (feuerwehrmagazin.de):
Keine Hinweise auf technischen Defekt, Drehleiter wurde wieder freigegeben.
Der Korb ist wohl um 90° gekippt beim Aufladen der Patientin.
Vielleicht kann einer der hier tätigen Kollegen der Feuerwehr sagen, wie es zu sowas kommen kann? Kann man den Korb manuell neigen?
Kenne mich mit Magirus leider nicht so gut aus, bei Rosenbauer (zumindest bei unserer) geht das aber nicht im Normalbetrieb.
https://www.tvaktuell.com/sinz…tschaft-ermittelt-496576/
Ich hoffe, das ist ein Verständigungsfehler. In dem Bericht steht, dass die Trage unter dem Korb befestigt wurde.
https://www.tvaktuell.com/sinz…tschaft-ermittelt-496576/
Ich hoffe, das ist ein Verständigungsfehler. In dem Bericht steht, dass die Trage unter dem Korb befestigt wurde.
Vielleicht wurde die DLK wie eine Art Kran eingesetzt.