Mannheimer Stadträte und Ärzte rügen Rettungsdienstplan des Landes / Normenkontrollverfahren beim VGH Baden-Württemberg

  • Auf jeden Fall ein Grund, zukünftig Hilfsfristen nach Dringlichkeit zu staffeln, wenn juristisch diese Zeiten, wie sie so häufig in den LRettDG und dazugehörigen Durchführungsverordnungen zu finden sind. Denn aus Sicht des Steuerzahlers wäre es ein Fass ohne Boden, wenn nun noch hunderte neue RTW, NEF und Wachen wie die Pilze aus dem Boden schießen, nur weil jetzt grundsätzlich immer 10 Minuten eingehalten werden sollen (in 95 % der Fälle oder ähnlichen Zielwerten). Denkt an die Bundesländer, die 8 Minuten im städtischen Bereich und 12 Minuten im ländlichen Bereich definiert haben. Vielleicht klagt jemand in NRW dagegen. Bin ich als Dorfkind ein Patient zweiter Klasse? Und das Personal gibt es dafür auch nicht.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • ... Denkt an die Bundesländer, die 8 Minuten im städtischen Bereich und 12 Minuten im ländlichen Bereich definiert haben. Vielleicht klagt jemand in NRW dagegen. Bin ich als Dorfkind ein Patient zweiter Klasse?...

    Das wäre tatsächlich sehr spannend, denn a) ist diese Diskussion schon sehr alt und es hat sich noch niemand getraut. Diese Ungleichbehandlung wurde wohl sofort gekippt werden, und b) ist es die Frage ob es Hilfsfristen in NRW derzeit überhaupt gibt. Meine Wissens nach sind die nämlich in einer Verordnung geregelt gewesen, die mit der Novellierung des RettDG NRW in 2015 mit außer Kraft gesetzt wurde. Aber da bin ich wörtlich nicht aktuell, das mag anders sein.

  • In Hessen gilt die Regel das innerhalb von zehn Minuten 90% aller Einsatzstellen die an einer befahrbaren Strasse liegen erreicht werden müssen und innerhalb von fünfzehn Minuten 95%.

    Die Regelung gilt unabhängig ob städtisches oder ländliches Einsatzgebiet.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Ich habe den Verweis dazu im Rettungsdienst Bedarfsplan gefunden, allerdings noch nicht den Erlass.

    Die Suchfunktion auf der Seite des MAGS ist eine Katastrophe.

  • ...

    Die Suchfunktion auf der Seite des MAGS ist eine Katastrophe.

    Das hat du freundlich ausgedrückt. Ich habe vor vielen Jahren mal das MAGS (bzw. den Vorgänger) angeschrieben, weil ich einige Erlasse haben wollte. Antwort: könne man mir nicht geben, die habe nur der Kreis und man selber keinen Zugriff drauf. Kein Scherz.

  • Allerdings ist die "notfallmedizinisch begründete Hilfsfrist" ja nun nicht drei, sondern zehn Minuten. Daher würde mich interessieren, welcher "Standard"-Notfall einer Hilfe in 10 Minuten (aber nicht in 12 oder 15 Minuten) bedarf.


    Die Hilfsfrist für die Feuerwehr begründet sich aus der Menschenrettung beim Wohnungsbrand und beruht auf Studien. Welcher medizinische Notfall bildet dann den Hintergrund für eine Hilfsfrist von 10 Minuten, und auf welchen Studien beruhen diese Annahmen?


    Das Bolusgschehen ist es wohl nicht. Eine Reanimation scheint mir auch nicht erst nach 10 Minuten professioneller Hilfe zu bedürfen; und wenn man darauf abstellen würde, dann würde es genügen, wenn geschultes Personal und ein AED vor Ort sind, so dass man die Hilfsfrist insoweit auch mit HvO abdecken könnte.

    Es gibt sehr wohl notfallmedizinsiche Untersuchungen zu den Eintreffzeiten professioneller Hilfe. Ob die vom Gesetzgeber angenommenen 10 Minuten noch den aktuellen Erkenntnissen der Notfallmedizin entsprechen, darf man sicherlich hinterfragen. Der Gesetzgeber wird vielleicht aufgrund dieser Erkenntnisse gehalten sein z.B. app-basierte Ersthelfer-Systeme, professionelle First Responder-Systeme, ein Defi-Netzwerk etc. vorzuhalten. Sinngemäß: verschiedene Notfälle erfordern unterschiedliche Antworten in unterschiedlichen Zeitspannen.

  • Das wäre tatsächlich sehr spannend, denn a) ist diese Diskussion schon sehr alt und es hat sich noch niemand getraut. Diese Ungleichbehandlung wurde wohl sofort gekippt werden, und b) ist es die Frage ob es Hilfsfristen in NRW derzeit überhaupt gibt. Meine Wissens nach sind die nämlich in einer Verordnung geregelt gewesen, die mit der Novellierung des RettDG NRW in 2015 mit außer Kraft gesetzt wurde. Aber da bin ich wörtlich nicht aktuell, das mag anders sein.

    Ich sehe das nach dieser Entscheidung auch als sehr problematisch an, wenn in verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Hilfsfristen gelten (innerhalb eines Bundeslands noch problematischer). Das ist sicherlich ein Punkt, an dem eine bundesgesetzliche Regelung Sinn machen könnte. Und wie gesagt: Es muss ja nicht immer der RTW sein, der als ersteintreffende Hilfe definiert wird.

  • Die Frage wäre doch dann aber, ob ...

    z.B. app-basierte Ersthelfer-Systeme

    für die Hilfsfrist...

    Und wie gesagt: Es muss ja nicht immer der RTW sein, der als ersteintreffende Hilfe definiert wird.

    ...entscheidend sein können (und dürfen)? Ersthelfersysteme beruhen auf Freiwilligkeit. Es gibt also keine Garantie, dass ich Ersthelfer zur Verfügung habe, wenn ich diese brauche. Das ist eine schlechte Planungsgrundlage für die Organisation des Rettungsdienstes. Letztendlich können diese nur als Sahnehäubchen gesehen werden, um das therapiefreie Intervall (und nicht die gesetzliche Hilfsfrist) zu verkürzen.


    Professionelle First Responder Systeme werden wohl nur mit Berufsfeuerwehren / HAW möglich sein, da eine First Responder Tätigkeit einer freiwilligen Feuerwehr (oder einer KatS-Einheit) auch ein "Nebenjob" ist, der gesetzlich (bisher) nicht eingefordert werden kann (oder wird). Und sollte das der Fall sein, werden die Einsatzzahlen explodieren bei den FF.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Die Frage wäre doch dann aber, ob ...

    für die Hilfsfrist...

    ...entscheidend sein können (und dürfen)? Ersthelfersysteme beruhen auf Freiwilligkeit. Es gibt also keine Garantie, dass ich Ersthelfer zur Verfügung habe, wenn ich diese brauche. Das ist eine schlechte Planungsgrundlage für die Organisation des Rettungsdienstes.

    Du meinst, das wäre dann genauso zuverlässig, wie wenn der Brandschutz ausschließlich durch Freiwillige Feuerwehren gesichert wäre?

  • Du meinst, das wäre dann genauso zuverlässig, wie wenn der Brandschutz ausschließlich durch Freiwillige Feuerwehren gesichert wäre?

    Ob das nun vergleichbar ist, frage ich mich gerade. Für das vorhalten einer leistungsfähigen Feuerwehr ist die Gemeinde / die Stadt in der Pflicht aufgrund der gesetzlichen Grundlage. Die Mitglieder sind bekannt. Tagesalarmstärken sollten bekannt sein und in der AAO berücksichtigt sein. Kann die Stärke nicht gehalten werden, werden andere Ortsfeuerwehren dazu alarmiert. Das ist planbar und sollte regelmäßig überprüft werden (Feuerwehrbedarfsplanung, AAO, usw.). Diese Grundlage fehlt bei einer Ersthelfer-App. Da ist es ein wenig Glücksspiel. Das ist weniger planbar.


    Ich möchte eine Ersthelfer-App nicht in Abrede stellen. Ich finde sowas durchaus sinnvoll als weiterer Teil der Rettungskette. Diese möglicherweise in eine gesetzlich definierte Hilfsfrist einzuberechnen halte ich jedoch für gewagt. Hier sollte man sich an andere (noch zu definierende) Dinge halten und freiwillige, gesetzlich nicht geregelte Laien-Ersthelfer-Systeme als Zusatzbaustein sehen.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ich sehe das nach dieser Entscheidung auch als sehr problematisch an, wenn in verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Hilfsfristen gelten (innerhalb eines Bundeslands noch problematischer). Das ist sicherlich ein Punkt, an dem eine bundesgesetzliche Regelung Sinn machen könnte.

    Hilfsfristen stellen wie alle staatlichen Fürsorgeeinrichtungen einen Kompromiss zwischen wünschenswert und praktisch möglich/ realisierbar bzw. bezahlbar dar. Wünschenswert wäre, dass bei jedem Notfall egal welcher Art sofort auch Hilfe vor Ort ist und im Anschluss ebenso weiterführende Einrichtungen unmittelbar zur Verfügung stünden. Das würde bedeuten, dass in jeder Straße alle Einrichtungen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sowie auch Krankenhäuser vorhanden sein müssten. Das wird sich praktisch niemals umsetzen lassen.


    Diese Kompromisse können daher in unterschiedlichen Bundesländern und auch in den Bundesländern selbst unterschiedlich ausfallen. So ist es für mein Dafürhalten durchaus angemessen, dass in einem städtischen Bereich mit einer höheren Anzahl an Personen pro Quadratmeter eine kürzere Hilfsfrist gilt als in solchen Bereichen, wo das nur mit deutlich höherem Aufwand zu realisieren ist. Das gilt auch für die Infrastruktur selbst. Gleichwertige Lebensverhältnisse bedeutet ja nicht identische.


    Und wie gesagt: Es muss ja nicht immer der RTW sein, der als ersteintreffende Hilfe definiert wird.

    Das müsste aber ebenso staatlicherseits garantiert sein und kein Freiwilligensystem.

  • Für das vorhalten einer leistungsfähigen Feuerwehr ist die Gemeinde / die Stadt in der Pflicht aufgrund der gesetzlichen Grundlage. Die Mitglieder sind bekannt. Tagesalarmstärken sollten bekannt sein und in der AAO berücksichtigt sein. Kann die Stärke nicht gehalten werden, werden andere Ortsfeuerwehren dazu alarmiert. Das ist planbar und sollte regelmäßig überprüft werden (Feuerwehrbedarfsplanung, AAO, usw.). Diese Grundlage fehlt bei einer Ersthelfer-App. Da ist es ein wenig Glücksspiel. Das ist weniger planbar.

    Richtig. Im Falle von zu wenigen Mitgliedern könnte theoretisch auch ein Zwangsdienst angeordnet werden. Zumindest hatten das in den letzten Wochen ein paar Gemeinden in der Nähe in Erwägung gezogen. Von daher sind freiwillige Feuerwehren nicht ganz mit Ersthelfer-Apps vergleichbar.

  • Andererseits muss man v.a. auf dem Land halt irgendwo auch realistisch bleiben. Klar wäre ich sofort dafür an jeder Milchkanne einen RTW oder hauptberuflichen Rapid Responder zu installieren. Das zahlt aber (zurecht) niemand. Die flächendeckende Einrichtung von organisierten First Respondern zur bestmöglichen Abdeckung in Kombination mit einem flächendeckenden App-System erhöht aber die Wahrscheinlichkeit, dass in den wenigen Notfällen, in denen es wirklich um Minuten geht, ein (mehr oder weniger) qualifizierter Ersthelfer vor Ort ist. Und diese grundsätzliche Organisation kann ich zumindest in die Hilfsfrist mit einplanen. Wenn ich es damit schaffe, dass in 3/4 der Reas (wie z.B. im Tessin) ein FR deutlich vor dem RD am Einsatz ist und der RD dann in 10-12 min. kommt (und diese Hilfsfrist darf der FR eben nicht ersetzen), haben wir glaube ich ein realistisches und schlagkräftiges System. Und diese Möglichkeit der FR Alarmierung könnte msn z.B. mMn gesetzlich festlegen.

  • Beim Thema Ersthelfer-Apps geht es mir nicht um eine Garantie, sondern darum, dass die Implementierung und Aufrechterhaltung eine staatliche Aufgabe darstellen könnte. Dann müsste die hierfür erforderliche Finanzierung und Organisation durch den Staat gewährleistet werden und nicht einen "Goodwill" privater Einrichtungen darstellen. Im Übrigen finde ich den Vergleich mit den Freiwilligen Feuerwehren gar nicht so schlecht. Warum haben wir denn so viele gut ausgestattete freiwillige Feuerwehren, während der Bereich der medizinischen Notfallversorgung deutlich dahinter zurückbleibt. Liegt es möglicherweise daran, dass die FF unmittelbar als staatliche Aufgabe angesehen wird und auch als solche organisiert sind?

  • Diese Diskussion, ob Rettungsdienst eine Dienstleistung oder ein Teil der staatlichen Daseinsvorsorge ist, gab es (auch hier) schon öfters. In der Tat finde auch ich, dass die Feuerwehren deutlich besser aufgestellt sind wie der Rettungsdienst. Das mag auf dem ersten Blick komisch klingen, da der Rettungsdienst flächendeckend verfügbar ist. Die Feuerwehren sind jedoch für sämtliche Gefahrenabwehrstufen besser aufgestellt wie der Rettungsdienst. Denn der Rettungsdienst ist nur für den Individualnotfall "gut" aufgestellt. Ist mal etwas mehr zu tun oder geht es ans eingemachte, dann zerbröseln die Strukturen schnell. Zu wenig, zu alt, zu langsam, zu unorganisiert, schlecht führbar. Das kommt im Regelfall dabei raus, wenn es um den erweiterten Rettungsdienst und den medizinischen Katastrophenschutz geht. Schaut man in die Risiko- und Krisenkommunikation, dann sieht es nicht besser aus. Die Brandschutzerziehung funktioniert deutlich besser wie die Erste Hilfe Ausbildung. Brandschutzvorschriften und Bauordnungen sind deutlich strenger wie Vorgaben zum Krisen- und Notfallmanagement im Gesundheitswesen. Brandmeldeanlagen findet man in jedem Pflegeheim. Aber findet man auch in jedem Pflegeheim einen AED? Wohl kaum. Aus der Sicht hat Andreas bezüglich der EH-Apps recht.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Eine sehr spannende Entwicklung, die hier möglicherweise angestoßen wurde; das Ganze war sozusagen der Stich ins Wespennest.

    Ich würde mir wünschen, dass wir tatsächlich künftig nach Dringlichkeit gestaffelte Hilfsfristen bekommen und die Fahrzeuge (und somit auch das Personal) des Rettungsdienstes wieder aufgabengerecht disponiert werden. Das könnte einem Ausbluten des Rettungsdienstes, wie wir es heute haben, entgegenwirken.


    Andreas Pitz

    Im Vergleich mit den Freiwilligen Feuerwehren sehe ich aktuell das Problem, dass zunächst zusätzliche Strukturen und Regelungen geschaffen werden müssten, wenn man Ersthelfer-Systeme als staatliche Aufgabe etablieren wollte. Wann, in welchem Umfang und in welcher Form kommen diese zum Einsatz, über welche Ausbildung müssen diese Ersthelfer verfügen, wer überwacht die Aus- und Fortbildung; wer legt fest, über welche sachliche Ausstattung diese Systeme verfügen müssen, wer kümmert sich um diese usw. usw.. Zudem übernehmen die FF de facto die selben Aufgaben, wie die BF. Hier spätestens hinkt der Vergleich mit Ersthelfer-Systemen und dem Rettungsdienst.

    Wir haben aktuell - wie es im Rettungsdienst ja bekanntermaßen leider überall so ist - einen Flickenteppich an Systemen: Ersthelfer-Apps, Notfallhilfen/HvO über die HiOrg oder Feuerwehren oder überhaupt kein Ersthelfer-System. Für welches System entscheidet man sich?

    Ich denke zwar auch gerne visionär, aber die Etablierung eines verbindlichen, flächendeckenden und staatlich garantierten Ersthelfer-Systems sehe ich unter den heutigen Voraussetzungen nicht bzw. kann ich mir nicht vorstellen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ich denke zwar auch gerne visionär, aber die Etablierung eines verbindlichen, flächendeckenden und staatlich garantierten Ersthelfer-Systems sehe ich unter den heutigen Voraussetzungen nicht bzw. kann ich mir nicht vorstellen.

    Eine flächendeckende App-Lösung könnte man (wie Andreas schon geschrieben hat) in der Verantwortung der Länder ja z.B. installieren (wenn der politische Wille da wäre).

    Wenn man dann noch die FFs (und BFs) zur Teilnahme an einem First Responder System (im Rahmen von "Retten, Bergen, Schützen") verpflichtet, wäre doch schon viel gewonnen. Ich weiss dass das von einigen FWs nicht gern gemacht wird, aber auch hier muss man halt mal kritisch nachfragen, ob eine FF, die im Jahr u.U. nicht einen Realeinsatz hat und sich dann noch gegen eine Teilnahme am unbestritten sinnvollen FR-Dienst wehrt, finanziert werden soll, muss... (er hat "Jehova" gesagt :saint:).

    Die "App-Lösungen" und die organisierten FRs sind m.M.n. auch keine Konkurrenz, sondern ergänzen sich perfekt. Weil auch wenn der FW-FR noch so gut aufgestellt ist, fängt der Nachbar halt ggf. doch noch ein paar Minuten früher an zu drücken.

  • Die "App-Lösungen" und die organisierten FRs sind m.M.n. auch keine Konkurrenz, sondern ergänzen sich perfekt. Weil auch wenn der FW-FR noch so gut aufgestellt ist, fängt der Nachbar halt ggf. doch noch ein paar Minuten früher an zu drücken.

    Zumal hier noch mehr Synergieeffekte lauern. Mehr und mehr FFs alarmieren jetzt schon via App ubd nicht mehr über FME. Das könnte man synchronisieren.

    Zudem bieten einuge Apps auch jetzt schon die Registrierung als akkreditiertes (notfall)medizinisches Fachpersonal.

    Dh je nach Stichwort kann ggf gezielt nicht nur der FR, sondern auch höherwertiges Personal hinzualarmiert werden. Von der Hebamme bei der Geburt bis zum Notarzt wenn das NEF mal länger braucht (oder nicht besetzt ist). Das lässt sich dann auch für den Großschadens-/Katastrophenfall, etc nutzen um Ressourcen zu allkoieren (natürlich nicht nur für med. Personal, sondern auch Techniker, Fahrer, Logistiker oder einfach nur Menschendie bereit sind zu helfen).