Angenommen BaWü weigert sich weiterhin, das Urteil umzusetzen. Was würde passieren?
Mannheimer Stadträte und Ärzte rügen Rettungsdienstplan des Landes / Normenkontrollverfahren beim VGH Baden-Württemberg
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Angenommen BaWü weigert sich weiterhin, das Urteil umzusetzen. Was würde passieren?
Ich fürchte, genau das wird passieren und wir werden es erleben.
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Es passiert wohl primär: Nichts.
https://www.zeit.de/politik/de…richt-behoerden-interview
Man korrigiere mich, aber aus meiner Sicht:
Aber natürlich entsteht ggf. ein Rechtsanspruch gegenüber dem Land für jeden Patienten der es schafft zu beweisen, dass ihm durch die verlängerte Eintreffzeit, etc. ein Schaden entstanden ist. Denn verursacher ist hier ja das Land BW.
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Kommentar aus dem Mannheimer Morgen:
https://www.mannheimer-morgen.…emberg-_arid,2144634.html
Daraus:Zitat
Noch schlimmer ist nur, dass auch dieses Urteil keine Folgen haben soll. Das Ministerium beruft sich auf die Passage, dass letztlich die Regelungen zum Rettungsdienst Sache des Gesetzgebers sind, also des Landtags. Dem will Strobl nun genau das, was im vom VGH verworfenen Rettungsdienstplan steht, nämlich die Zwölf-Minuten-Frist, als Gesetzentwurf unterbreiten. Bekäme er Gesetzeskraft, würde dies das Urteil aushebeln. Dabei wurde es eben nicht nur aus formalen Gründen gesprochen, sondern auch notfallmedizinisch begründet, warum die Retter schneller sein sollen. -
Und wie ich aus sicherer Quelle weiß, war das Urteil bis jetzt noch nicht einmal Thema in der CDU-Landtagsfraktion.
Korrektur: Allerdings wohl doch im innenpolitischen Ausschuss. -
Zitat
Zu der Debatte um die Hilfsfristen im Rettungsdienst erklärt der Präsident des Landkreistags, Landrat Joachim Walter:
„Die Landkreise begrüßen es, dass das Innenministerium unter Hochdruck dabei ist, das neue Rettungsdienstgesetz auf den Weg zu bringen. Dabei muss aus Sicht des Landkreistags darauf geachtet werden, dass entgegen der Vorstellung der Mannheimer Klägergruppe nicht sämtliche Einsatzszenarien über einen Kamm geschert werden. Bei einem Herzinfarkt oder Schlaganfall muss der Rettungsdienst ungleich früher vor Ort sein als bei einem gebrochenen Arm. Eine Hilfsfrist der Zukunft muss entlang der medizinischen Dringlichkeit der unterschiedlichen Diagnosegruppen definiert werden. Dabei muss man sich an den medizinischen Notwendigkeiten orientieren und dabei die Möglichkeiten und Chancen von Helfer-vor-Ort-Systemen sowie App-gebundenen Ersthelferalarmierungssystemen mitdenken. Nur gut, dass es Aufgabe des Landtags und nicht einer selbsternannten, klageaffinen Expertengruppe ist, über die Fortentwicklung des Rettungsdienstes zu entscheiden. Denn als Landkreise setzen wir im wohl verstandenen Patienteninteresse auch weiterhin auf das bewährte, qualitätsgesicherte und unter staatlicher Aufsicht stehende System der Selbstverwaltung im Rettungsdienst, das von den Hilfsorganisationen getragen wird.“ -
Wir wissen schon am besten wie es geht, die Aufsicht funktioniert bestens und wenn wir ernsthaft die Einhaltung der Hilfsfrist sicherstellen sollen, dann kriegen wir das mit der Berücksichtigung von Voraushelfersystemen schon irgendwie hingebogen.
Bravo.
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Eine situationsangepasste Hilfsfrist je nach Dringlichkeit ist sicher gut.
10 Min für alle EInsätze mit oder ohne Dringlichkeit ist unter umständen sinnbefreit, wenn die Reaktion immer mit Notarzt oder NFS erfolgt.
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Über diese situationsangepasste Hilfsfrist haben wir hier im Forum etc. schon vor 15 Jahren gesprochen.
Bin sehr gespannt, ob das in BaWü wirklich umgesetzt wird.
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Stimmt und verrückt zugleich.
Wenn die richtige Person an der richtigen Stelle den richtigen Input gibt, vielleicht schon.
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Die heutige LPK zum Thema:
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Der Entwurf der Neufassung des Rettungsdienstgesetztes in Baden-Württemberg wurde im Beteiligungsportal veröffentlicht:
https://beteiligungsportal.bad…p-17/rettungsdienstgesetz
Dort kann der Gesetzentwurf bis zum 17. Januar 2024, 17 Uhr, kommentiert werden.
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Und die Kommentare haben mindestens Facebookniveau.
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Und die Kommentare haben mindestens Facebookniveau.
Lieblingssatz: „Ich bin seit 2003 RS meine Ausbildung damals war fast ne RA Ausbildung nur in kurz. Meine Fortbildungen sind die gleichen wie für ein NotSan.“
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Lieblingssatz: „Ich bin seit 2003 RS meine Ausbildung damals war fast ne RA Ausbildung nur in kurz.
Damals in den 90ern hatten wir RS quasi dieselbe Ausbildung wie Notfallsanitäter heute, nur kürzer und mit mehr Praxis, nicht so viel Theorie. Wir sind quasi alle Notfallrettungssanitäter ehrenhalber.
Und die Kommentare haben mindestens Facebookniveau.
Die berühmte "Politik des Gehörtwerdens".
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Die berühmte "Politik des Gehörtwerdens".
Das macht für mich die „direkte Demokratie“ so unheimlich attraktiv. Man darf
sichnicht nur zu allem eine Meinungbildenhaben und sieformulierenrauskrakeelen, man soll auch jederzeit auf alle Entscheidungsprozesse Einfluss nehmenund sie möglichst lange hinauszögernkönnen. -
Eine „direkte Demokratie“ kann funktionieren, aber nicht von jetzt auf sofort.
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Eine „direkte Demokratie“ kann funktionieren, aber nicht von jetzt auf sofort.
Nein, in größeren Einheiten kann sie das nicht.
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Finde das auch im System der repräsentativen Demokratie nicht gut, dass jeder wählen darf. Man braucht auch sonst für alles einen Dürfschein, aber Kinder zeugen und wählen darf jeder Depp.
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Neuer Zwischenstand:
Umsetzung der Urteile des VGH Mannheim und VG Stutt-gart zu Hilfsfristen des ersteintreffenden Rettungsmittels
Quelle: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/6000/17%5F6003%5FD.pdf