Bayern will Notfallsanitätern rechtssicheres Handeln ermöglichen

  • wO kAnn ich mEine Approbation abholen?


    There's a fracture! I need to fix it!

  • Passt alles vollkommen in meine Meinung zu diesem Bundesland. Wenn's drum geht, den anderen lautstark die Welt zu erklären, dann sind die Bayern immer ganz vorne mit dabei. Wenn sie selbst was auf die Beine stellen sollen, dann zeigt die bayerische Verwaltung, was sie wirklich kann: nämlich wenig (in meinem Job grad aktuell: zum Jahresbeginn rückwirkende Untersagung von Onlineformaten bei der Pflichtweiterbildung).
    Mir sind da andere Bundesländer, die nicht nur durch Geltungsdrang auffallen, echt sympathischer.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Die Matrix ist ein Versuch, das Handeln der NotSan einzuschränken, UND auch noch die NEF Alarmierung sicherzustellen. Und losgelöst vom Pyramidenprozess (der grade in der Abstimmung für 3.0 ist) ist es auch noch.

    Nein, kein Irrtum... ich hab es schon als den Versuch einer Einschränkung gesehen. Vielleicht hab ich mich ja ein wenig unglücklich ausgedrückt.


    Ich hab ja schonmal in einem anderen Thread erwähnt, dass es bei uns keine SOPs für NotSan gibt. Der Kreis verweist seit der Änderung des NotSanG auf den §2a. Bei uns in Hessen werden die Ausbildungsinhalte für den NotSan von den Hessen-Algorithmen abgebildet, die aber im Vorwort schon beschreiben, dass sie 1. Nur für die Ausbildung und 2. Eigentlich als delegiebare Maßnahmen im Sinne des 4 Abs. 2 Nr. 2c zu sehen sind. Ein Update gab es seit der Gesetzesänderung nicht mehr

    Nichts desto trotz sind das ja die Inhalte der Ausbildung, auf die man sich berufen könnte. Allerdings habe ich noch nie einen Kollegen unter Berufung auf den §2a und die Algorithmen sehen bzw. davon gehört. Es ist leider einfach keine gelebte Praxis.


    Für mich würde eine solche, wie obenstehende Matrix zumindest bedeuten, dass man sich des "neuen" Paragraphen und seiner Bedeutung bewusst ist und ich finde schon, dass es eine gewisse Legitimation mit sich bringt, auch wenn man über den genuen Inhalt streiten kann... aber soweit sind wir hier noch garnicht!

  • Der Katalog wird verkauft als Unterstützung.


    Sprich: Nach Notsang 2a darf ich natürlich heilkundlich tätig werden, fraglich ist für einige NFS jetzt der Bereich "Erlernt und beherrscht" und vor allem "Wie weise ich nach, dass ich etwas kann, vor allem wenn eine Maßnahme dann ja doch mal Komplikationen mit sich gebracht hat?"


    Jetzt gibt es einen Katalog mit grünen Maßnahmen, bei denen ich niemals in die Rechtfertigungsschine kommen sollte, weil eindeutig als Erlernt und beherrscht klassifiziert. Das empfinde ich als nett und unterstützend.


    Gelb / Rot - sind keine "Verbote", sondern sind nach der Interpretation nun einfach nicht als erlernt beherrscht eines standard NFS einzuordnen und der NFS könnte wieder in die Notwendigkeit kommen zu argumentieren, dass er diese Maßnahme beherrscht.


    Die NA - Nachforderung ist sicherlich ein Übel das einen die Augen rollen lässt, das ist natürlich lächerlich.

  • Jetzt gibt es einen Katalog mit grünen Maßnahmen, bei denen ich niemals in die Rechtfertigungsschine kommen sollte, weil eindeutig als Erlernt und beherrscht klassifiziert. Das empfinde ich als nett und unterstützend.


    das wird sich vor Gericht ja zeigen, ob das jemanden interessiert was die da geschrieben haben.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Ich muss ausnahmsweise Mike mal zustimmen. §2a bedarf keiner Reglementierung bzw. wüsste ich nicht, mit welcher Begründung ein oder mehrere ÄLRD überhaupt diesen reglementieren oder einschränken könnten. Im Gesetzestext findet sich jedenfalls dazu nichts. Von daher können diese Vorgaben höchstens als Empfehlung angesehen werden. Klar ist aber, dass der NFS voll umfänglich eigenverantwortlich handelt, was die Indikation und Anwendung von Maßnahmen angeht ("wesentliche Folgeschäden" ist ja, wie hier im Forum in extenso "diskutiert", eine durchaus auslegungsfähige Formulierung).


    Da die ÄLRD die von ihnen festzulegenden und festgelegten Maßnahmen von§ 4 Abs. 2 Nr. 1c zu verantworten haben, können sie diese nach ihrem Ermessen gestalten. Ob die hier vorgelegten Vorgaben sowohl hinsichtlich der zugetrauten Kompetenzen der NFS wie auch der inneren Logik der einzelnen Maßnahmen zueinander sinnvoll sind oder nicht, kann natürlich diskutiert werden. Letztlich entscheiden aber diejenigen das, die dafür auch den Kopf hinhalten müssen.


    Zusammenfassend würde ich die vorgelegte "Kompetenzmatrix" als nicht sehr gelungen ansehen. Diese sollte aber rechtlich die Tätigkeit der NFS in Bayern kaum tangieren, wenn sie sich auf §2 berufen (können).

  • Diese sollte aber rechtlich die Tätigkeit der NFS in Bayern kaum tangieren, wenn sie sich auf §2 berufen (können).

    Ich befürchte anderes.

    Die Dokumentation erfolgt bayernweit elektronisch (NIDA-Pad). Bestimmte Dokumentationen lösen beim örtlich zuständigen ÄLRD automatisch einen Hinweis oder eine Warnung (insb. wenn bei 2c-Maßnahmen gegen Algorithmen verstoßen wurde).
    Beispiele:
    - Auswahl Tracer-Diagnose (Reanimation, ACS, Stroke, ARDS, Polytrauma, Sepsis) ohne Notarzt

    - NRS > 5 ohne Analgesie

    - Analgetikagabe ohne EKG

    - Gabe von Medikamenten außerhalb der 2c-Algorithmen ohne Notarzt

    - NACA >= 4 ohne Notarzt

    - pvK-Anlage, Sauerstoffgabe oder Absaugen ohne Notarzt (bis zur Freigabe entsprechender 2c-Algorithmen)

    Dies führt regelmäßig dazu, dass vom ÄLRD Stellungnahmen eingefordert werden oder zum persönlichen Gespräch gebeten wird.

    Vermutlich werden die in der Veröffentlichung genannten Medikamente ebenfalls mit einem Trigger versehen - die Gabe von "gelben" oder "roten" Medikamenten bzw. Maßnahmen wird also automatisiert beim ÄLRD aufschlagen und dieser wird, je nach Persönlichkeit, überprüfen, ob der einzelne Mitarbeiter dazu qualifiziert ist.

  • Ich muss ausnahmsweise Mike mal zustimmen. §2a bedarf keiner Reglementierung bzw. wüsste ich nicht, mit welcher Begründung ein oder mehrere ÄLRD überhaupt diesen reglementieren oder einschränken könnten. Im Gesetzestext findet sich jedenfalls dazu nichts. Von daher können diese Vorgaben höchstens als Empfehlung angesehen werden.

    Ich sehe, wie ich bereits in meinem ersten Beitrag angedeutet habe, in diesem Konstrukt ein Gutachten über die mögliche Ausgestaltung der Heilkundeerlaubnis analog zur Stellungnahme zur Notkompetenz der RettAss durch die Bundesärztekammer in Verbindung mit § 34 StGB. Dazu passt auch die Forderung, regelmäßig einen Notarzt anzufordern, wenn invasive Maßnahmen ergriffen werden müssen, obwohl das offenbar nicht mehr notwendig ist. Ich halte es für einen Versuch, die alten Verhältnisse zu Zeiten der RettAss wieder einzuführen.

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]

    Oldschool EMS. The Gold Standard of Ass Kickin'!

  • …und wenn man eben bedenkt, welchen, fast schon „Gesetzescharakter“ die Notkompetenz mit sich gebracht hat, die ja eigentlich auch nicht anderes war als der Versuch den (nicht durch die ÄLRD zu verantwortenden) rechtfertigenden Notstand zu reglementieren, könnte ich mir gut vorstellen, dass genau dasselbe mit dieser „1.April-Matrix“ passiert.

    PS: Cpt. Joy war schneller :-)

  • Dies führt regelmäßig dazu, dass vom ÄLRD Stellungnahmen eingefordert werden oder zum persönlichen Gespräch gebeten wird.

    Deswegen sollte man sich immer ernsthaft überlegen, ob eine Situation nach §2a 2. vorliegt, wenn man invasive oder heilkundliche Maßnahmen durchführt. Wenn das ausreichend dokumentiert ist, würde ich solchen Stellungnahmen gelassen entgegen sehen.


    dieser wird, je nach Persönlichkeit, überprüfen, ob der einzelne Mitarbeiter dazu qualifiziert ist.

    Eine solche Überprüfung sieht §2a aber nicht vor.

  • Passt alles vollkommen in meine Meinung zu diesem Bundesland.

    Auf den Rettungsdienst bezogen: Nicht alles ist schlecht.
    Landesweit zentrale Beschaffung von Fahrzeugen (die inzwischen kaum noch Wünsche offen lassen) und Medizinprodukten sind zwei Dinge, die nicht mehr missen möchte. Auch (zumindest beim BRK) landesweite Poolwäsche.
    In ca. fünf Jahren wird jedes Rettungsmittel über eine elektrische Trage verfügen - landesweit im flächengrößten Bundesland.
    Telenotarzt soll auch innerhalb von 10 Jahren landesweit etabliert sein.

    Und die Vernetzung der Leitstellen mit landesweitem GPS-Routing und Einsatzweiterleitung ist m.M.n. auch vorbildlich.
    Über die kommende landesweite Einführung von IVENA kann man sicherlich streiten...

  • Ich sehe, wie ich bereits in meinem ersten Beitrag angedeutet habe, in diesem Konstrukt ein Gutachten über die mögliche Ausgestaltung der Heilkundeerlaubnis analog zur Stellungnahme zur Notkompetenz der RettAss durch die Bundesärztekammer in Verbindung mit § 34 StGB. Dazu passt auch die Forderung, regelmäßig einen Notarzt anzufordern, wenn invasive Maßnahmen ergriffen werden müssen, obwohl das offenbar nicht mehr notwendig ist. Ich halte es für einen Versuch, die alten Verhältnisse zu Zeiten der RettAss wieder einzuführen.

    Auch, wenn, diese Vorgaben als Gutachten angesehen werden könnten, würde ich sagen, dass die Gesetzeslage deutlich unterschiedlich ist, zu der in der RettAss-Zeit. Das geht schon aus den Gesetzesformulierungen hervor, in denen der NFS inzwischen an mehreren Stellen ausdrücklich befugt ist, eigenständig erlernte und beherrschte Maßnahmen durchzuführen.

  • Da die ÄLRD die von ihnen festzulegenden und festgelegten Maßnahmen von§ 4 Abs. 2 Nr. 1c zu verantworten haben, können sie diese nach ihrem Ermessen gestalten.

    Du meinst (§4 abs. 2) Nr. 2c oder? 1c sind ja gerade die eigenständig Maßnahmen. :S

  • Das Problem ist halt, dass es wohl leider auch zu NotSan Zeiten weiterhin so sein wird, dann man sich für indizierte, korrekt durchgeführte und eigenverantwortlich ausgeführte Massnahmen willkürlich vor einem ÄLRD und damit eben auch vor seinem Arbeitgeber und schlimmstenfalls vor Gericht rechtfertigen muss.
    Wie schon vorher: wenn ich Scheisse gebaut habe, stehe ich gern dafür gerade mit allen Konsequenzen. Aber weiterhin z.B. über einen Zugang ausserhalb der Minimalst-SOPs diskutieren zu müssen o.ä. ist einfach nervenaufreibend und ich kann verstehen, wenn einzelne Kolleg:innen sagen: „wisst Ihr was, ich hol mir weiter für jeden Mist nen NA dazu. Ist stressfreier…“.

    Eine Kontrollfunktion zur Qualitätssicherung durch die ÄLRD gern. Aber weiterhin diese Versuche, das RFP möglichst klein zu halten (immer mit dem Argument es müsse ja geschützt werden) sind einfach mühsam.

  • Das Problem ist halt, dass es wohl leider auch zu NotSan Zeiten weiterhin so sein wird, dann man sich für indizierte, korrekt durchgeführte und eigenverantwortlich ausgeführte Massnahmen willkürlich vor einem ÄLRD und damit eben auch vor seinem Arbeitgeber und schlimmstenfalls vor Gericht rechtfertigen muss.

    Das wird bei jedem Chef in jedem Beruf der Fall sein, wenn dieser ein A...loch ist und lässt sich auch durch das korrekteste Arbeiten nicht verhindern lassen. Man müsste es vermutlich darauf ankommen lassen, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass es Gerichten nicht seltsam vorkäme, jede Woche 10 NFS vor sich sitzen zu haben, bei denen eine Behandlung vollkommen unauffällig verlaufen ist. Umgekehrt kannst du genau so schnell vor Gericht landen, wenn du eine indizierte Maßnahme unterlässt, bis der NA vor Ort ist.


    Aber weiterhin z.B. über einen Zugang ausserhalb der Minimalst-SOPs diskutieren zu müssen o.ä. ist einfach nervenaufreibend und ich kann verstehen, wenn einzelne Kolleg:innen sagen: „wisst Ihr was, ich hol mir weiter für jeden Mist nen NA dazu. Ist stressfreier…“.

    Ich sehe darin keinen Lösungsansatz. Die Maßnahme müsste bis zum Eintreffen ja dennoch durchgeführt werden, wenn sie indiziert ist. Ist sie das nicht, müsste man dann mit eintreffenden NA eine ähnliche Diskussion führen wie mit dem ÄLRD (wenn auch mit weniger "Sankstionsmöglichkeiten").

  • „Umgekehrt kannst du genau so schnell vor Gericht landen, wenn du eine indizierte Maßnahme unterlässt, bis der NA vor Ort ist“


    Ich bin davon ja (zum Glück) nicht mehr selber betroffen. Vielleicht kann aber jemand ja aus der Praxis berichten, wieviele Stellungnahmen wegen nicht durchgeführter Massnahmen im Vergleich zu (vermeintlich) nicht „erlaubter“ Massnahmen geschrieben werden müssen.

    Weil zu meiner Zeit in D ist man halt deutlich einfacher damit gefahren, auf dem geschlossenen Notfallkoffer bis zum Eintreffen des NA sitzen zu bleiben, als zur sog. Notkompetenz o.ä. zu greifen.
    und ich befürchte daran hat sich in manchen Regionen nichts geändert.


    PS: sorry für das misslungene Zitat. Auf iPhone ist das Editieren von Zitaten teilweise ein Drama…

  • Vielleicht kann aber jemand ja aus der Praxis berichten, wieviele Stellungnahmen wegen nicht durchgeführter Massnahmen im Vergleich zu (vermeintlich) nicht „erlaubter“ Massnahmen geschrieben werden müssen.

    Eine Maßnahme, die nicht durchgeführt wurde, obwohl beherrscht und indiziert, dürfte sowohl für den Patienten als auch den NFS deutlich unangenehmere Folgen haben, als eine Stellungnahme zu verfassen, zu einer Maßnahme, die klar lebensrettend war. Was in dem Zusammenhang natürlich nicht mehr geht, ist "einfach mal ne Braunüle zu legen".


    Wie bereits erwähnt, lässt sich leider nicht vermeiden, dass bösartige Menschen versuchen, andere fertig zu machen. Das kann ein ÄLRD sein, der eigene Chef oder auch Patienten. Das geht mir nicht anders. So lange ich mir meiner Entscheidungen und Maßnahmen sicher bin und das ganze Arbeitszeit ist, habe ich überhaupt kein Problem damit, jeden Tag 10 Stellungnahmen zu schreiben.


    Weil zu meiner Zeit in D ist man halt deutlich einfacher damit gefahren, auf dem geschlossenen Notfallkoffer bis zum Eintreffen des NA sitzen zu bleiben, als zur sog. Notkompetenz o.ä. zu greifen.
    und ich befürchte daran hat sich in manchen Regionen nichts geändert.

    Das wäre ggf. eine Unterlassung und wie lange man damit einfach fährt?


    Es ist ausdrücklich politischer und gesetzlicher Wille, dass im Notfall für den NFS nicht mehr die Notkompetenz oder der rechtfertigende Notstand für erlernte und indizierte Maßnahmen herangezogen werden muss/ soll. Deswegen wurde doch der §2a eingeführt. Jetzt immer noch dieses Konstrukt hervor zu holen, ist m.E. nicht mehr zielführend.