Auch Rettungsdienste werden nun an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden. Mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) können Notfallsanitäter:innen im Einsatz schnell auf wichtige Gesundheitsdaten zugreifen. Ab September 2023 lassen sich die Ausweise beantragen - zunächst in Nordrhein-Westfalen.
eHBA als Zutrittskarte
Für die Anbindung an die TI benötigen Rettungsdienste eine Reihe von technischen Komponenten. Eine Grundvoraussetzung ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA), der als sichere Zutrittskarte zu den TI-Anwendungen dient. Mit dem personenbezogenen Ausweis können sich Notfallsanitäter:innen zweifelsfrei identifizieren. So ist sichergestellt, dass nur berechtigte Personen auf vertrauliche Gesundheitsdaten von Patient:innen zugreifen können.
Darüber hinaus können Notfallsanitäter:innen mit ihrem eHBA digitale Dokumente qualifiziert signieren, d. h. rechtsverbindlich elektronisch unterschreiben, sowie für den sicheren Versand ver- und entschlüsseln.
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