Schichtwechsel-PKW bei der JUH Westhessen

  • Die JUH Westhessen betreibt vier Rettungswachen.

    Die Hauptwache verfügt jetzt über einen Schichtwechsel-PKW der bei Einsätzen über das Schichtende hinaus dafür sorgt das die ablösende Besatzung bereits zur Zielklinik kommt um die alte Besatzung abzulösen:



    Wir sind stolz darauf, euch unseren Schichtwechsel-PKW für den #Rettungsdienst vorstellen zu dürfen!

    🚑 Wir wissen, dass unsere Rettungskräfte täglich ihr Bestes geben, um schnelle und effiziente Hilfe zu leisten. Doch manchmal kann es vorkommen, dass ein Einsatz kurz vor Schichtende reinplatzt und es schwierig wird, den geplanten Besatzungswechsel zeitnah durchzuführen.

    🚗 Deshalb haben wir den #Schichtwechsel-PKW eingeführt, der in solchen Situationen eine entscheidende Rolle spielt. Mit ihm ist es möglich, dass die frische Besatzung zum Beispiel direkt zur Klinik fährt, an der der Rettungswagen gerade einen Patienten übergeben hat. Dort übernimmt sie das Fahrzeug, sodass die vorherige Besatzung schneller in Richtung wohlverdientem Feierabend starten kann. 🌟

    Dank dieses neuen Fahrzeugs können wir die Belastung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im #TeamJohanniter reduzieren.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Ich sehe da ehrlich gesagt keinen Sinn drin. Übergabe machen - S6 - Trage einladen - Wache fahren - Übergabe. Was soll ein PKW daran beschleunigen?


    Das klingt auf den ersten Blick eher wie das, was man sich aus den Fingern saugt, um irgendwie so zu erscheinen, als würde man sich für die Mitarbeiter interessieren.

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]

    Oldschool EMS. The Gold Standard of Ass Kickin'!

  • in hiesigen Gefilden ist es nicht üblich den Status 6 zu drücken, wenn man Feierabend hat...im Zweifelsfall musst du noch durch die ganze Stadt im S1 zurückfahren und kannst dir dabei noch einen Einsatz fangen.

  • Dieses ist auch bei uns so. Status 6 gibt es nur, wenn das Fahrzeug a.D. ist. Muss ein Fahrzeug einsatzbedingt desinfizieren, duschen, aufrüsten, usw., dann rückt es auf Status 8 ein und drückt die 2, wenn es wieder einsatzbereit ist (oder macht dieses telefonisch). Hintergrund: Erfassung der einsatzbedingten Zeiten, welches für die Bedarfsplanung wichtig ist. Bei Schichtwechsel gibt es den Status 6 auch nicht, also muss auch hier mit der 1 eingerückt werden. Manchmal ist es möglich, dass der RTW mit einer "blauen 1" einrückt. Das bedeutet, dass der RTW nicht aus dem Einsatz entlassen wird und somit nicht vorgeschlagen wird, jedoch in der 1 sichtbar ist. Das ist eben vom Disponenten und der Lage abhängig, soll so aber möglichst den Feierabend sichern. Überstunden sind hier völlig normal. Man macht ständig länger.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ich wurde von der BF verdorben. Bei denen ist es zum Schichtwechsel normal, verschmutzt einzurücken. Kurioserweise hört man um 12 Uhr auch verstärkt, dass die BF-RTWs verschmutzt zur Wache müssen.

  • Ja, das Phänomen kenne ich aus Leitstellenzeiten auch, dass zum Schichtwechsel plötzlich vermehrt nur noch auf der Wache desinfiziert werden kann, man dringend duschen muss, nur noch drei Sauerstoffatome auf dem RTW verfügbar sind und quasi beim letzten Einsatz sogar seinen KFZ-Verbandkasten plündern musste und nun nichts mehr, aber echt gar nichts mehr geht. :/

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Gibt es hier eine klare Weisung vom Innenministerium:

    Ein RTW ist nach Schichtende, insbesondere bei 12 und 24h Schichten, nicht mehr als einsatzklar anzusehen.

    Das Fahrzeug kann zwar bei lebensbedrohlichen Notfällen noch als Erstversorger eingesetzt werden, darüber hinaus ist aber kein Einsatz machbar, auch bei diesen Erstversorgern muss ggf. ein zweites Fahrzeug anfahren.


    Alles andere halte ich für arbeitsrechtlich auch nicht umsetzbar, insbesondere auch im Hinblick auf das Thema Ruhezeiten - Sobald mehr als 60 Minuten drüber (und die hat man ja meist schon mit dem originären Einsatz, v.a. weil "Verlassen der Wache in Privatklamotten" gilt) ist bei Folgeschichten am nächsten Tag im 12h Modell kein pünktlicher Start des Fahrzeuges mehr möglich.

  • Gibt es hier eine klare Weisung vom Innenministerium:

    Ein RTW ist nach Schichtende, insbesondere bei 12 und 24h Schichten, nicht mehr als einsatzklar anzusehen.

    Das Fahrzeug kann zwar bei lebensbedrohlichen Notfällen noch als Erstversorger eingesetzt werden, darüber hinaus ist aber kein Einsatz machbar, auch bei diesen Erstversorgern muss ggf. ein zweites Fahrzeug anfahren.


    Alles andere halte ich für arbeitsrechtlich auch nicht umsetzbar, insbesondere auch im Hinblick auf das Thema Ruhezeiten - Sobald mehr als 60 Minuten drüber (und die hat man ja meist schon mit dem originären Einsatz, v.a. weil "Verlassen der Wache in Privatklamotten" gilt) ist bei Folgeschichten am nächsten Tag im 12h Modell kein pünktlicher Start des Fahrzeuges mehr möglich.

    Aus Sicht des Arbeitsrechtes und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes finde ich das sehr sinnvoll. Schwierig wird es für die Leitstelle, wo vereinheitlichte und nahezu gleiche Schichtmodelle gefahren werden. Dort gibt es logischerweise gleiche Schnittstellen bei den Dienstende-Zeiten der Rettungsmittel. Klar, könnte man durch überlappende Zeiten regeln, jedoch entspricht dieses in der Regel nicht mit den Zeiten, wo die Fahrzeuge benötigt werden. Hat eben alles Vor- und Nachteile.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Es betrifft die reguläre RW im Stadtgebiet. ITW und die beiden im Landkreis gelegenen RW sind nicht betroffen.

    Es gibt Situationen wo der RTW von einem Ende seines Wachengebietes zum anderen Ende der Stadt in die Zielklinik fährt.

    Bei einem Einsatz kurz vor Schichtende bedeutet dies regelhaft eine bis zwei Arbeitsstunden zusätzlich

    Status-6-Einsätze wg. Verschmutzung/Materialmangel usw. bleiben unberührt.

    Es geht ausschl. darum das die neue Besatzung die bereits auf der RW wartet die Zielklinik anfährt und dort den Besatzungswechsel vornimmt um der alten Besatzung einen halbwegs pünktlichen Feierabend zu garantieren.

    Bei allen Bemühungen und der besten Disposition kann es nämlich bei all unseren RD-Betreibern auf allen Wachen durchaus passieren das es auf dem Weg zur Wache in den Feierabend "noch mal eben ganz schnell" einen Folgeeinsatz gibt.


    Der zur Verfügung stehende Ersatz-RTW (für drei Wachen) soll wirklich ein Ersatz bleiben.

    Benutzt wird ein PKW der üblicherweise vom ambulanten Pflegedienst benutzt wird - die Kosten für dieses Fzg. sind also überschaubar.

    Demgegenüber steht die Reduzierung von Mehrarbeitszeit und eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

    Einmal editiert, zuletzt von raphael-wiesbaden ()

  • Die beschriebene Problematik ist ja kein Alleinstellungsmerkmal aus Wiesbaden, sondern trifft quasi überall in der deutschen Retterwelt zu. Aber ich finde es trotzdem gut, dass man es ausprobiert. Hier gibt es auch (nahezu) überall Dienstfahrzeuge, die man dafür nutzen könnte. Sollte eigentlich kein Problem sein.


    Ich hoffe nur, dass der Arbeitgeber nicht auf die Idee kommt, Feierabend im Dienstplan dann festzuhalten, wenn die Besatzung am Krankenhaus ausgelöst wurde und mit dem Dienst-KFZ zur Wache fährt, während die neue Besatzung schon zum nächsten Einsatz düst. Trotz der aktuellen Situation sind immer noch einige dumme Vorgesetzte und Geschäftsführer unterwegs, die die Zeichen der Zeit immer noch nicht erkannt haben. Arbeitszeit endet, wenn ich die Dienstkleidung abgelegt habe und meinen Arbeitsplatz verlassen kann.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Je nach Entfernung Rettungswache - Krankenhaus könnte ich mir sogar vorstellen, dass die alte Schicht den Patienten versorgt, die neue Schicht mit dem PKW zum RTW fährt, den RTW und den Patienten übernimmt und die alte Schicht mit dem PKW einrückt.

    Bei Patienten bei dehnen Minuten nach der Erstversorgung zählen geht das natürlich nicht. Bei den Meisten sollte das problemlos möglich sein.

  • Dieses Vorgehen ist mWn in Hessen nach Erlass nicht erlaubt.

    Die Herrschaften aus den Amtsstuben können ihre Rettungswagen im Land gerne irgendwann selbst besetzen, wenn sie nicht langsam mal in der Zukunft ankommen und ihre Ärsche bewegen.


    P.S. Das ist nun nicht speziell auf genau diesen Erlass bezogen, sondern auf das generelle Verwaltungsverhalten. Ich bin da auch gerade wieder etwas leidgeplagt. Da erkennt man den Unterschied zwischen der ursprünglichen Herkunft eines Sesselfurzers in den verschiedenen Verwaltungszweigen. Der Retter-/Feuerwehrmensch findet Lösungen, der reine Verwaltungsmensch findet Probleme und Bedenken.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Dieses Vorgehen ist mWn in Hessen nach Erlass nicht erlaubt.

    Quelle?

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Mir war doch so als hätten wir das hier schon gehabt:


    25-Jähriger verstarb im RTW - Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Notarzt

    U.a. der dort aufgeführte Einsatz führte zu diesem Erlass.

    Ich denke das das nicht vergleichbar ist.

    Die ablösende Besatzung soll nicht den Einsatz vor Ort weiterführen sondern kann die Zielklinik anfahren und dort den RTW direkt übernehmen. Es ist auch nicht angedacht das irgendein Transport einen Umweg einschlägt damit ein Personalwechsel erfolgen kann. Sofern Status 6 nicht notwendig ist steht der RTW direkt wieder zur Verfügung und die abgelöste Besatzung kann zu ihrer Wache.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Ich denke das das nicht vergleichbar ist.

    Die ablösende Besatzung soll nicht den Einsatz vor Ort weiterführen sondern kann die Zielklinik anfahren und dort den RTW direkt übernehmen.

    Es ging hierbei um den, m.M.n. deutlich besseren, Vorschlag von IzF.

    Lerne, dir selbst in größter Eile Zeit zu lassen.
    Wyatt Earp

    2 Mal editiert, zuletzt von simon.s ()

  • Ich hoffe nur, dass der Arbeitgeber nicht auf die Idee kommt, Feierabend im Dienstplan dann festzuhalten, wenn die Besatzung am Krankenhaus ausgelöst wurde und mit dem Dienst-KFZ zur Wache fährt, während die neue Besatzung schon zum nächsten Einsatz düst. Trotz der aktuellen Situation sind immer noch einige dumme Vorgesetzte und Geschäftsführer unterwegs, die die Zeichen der Zeit immer noch nicht erkannt haben. Arbeitszeit endet, wenn ich die Dienstkleidung abgelegt habe und meinen Arbeitsplatz verlassen kann.

    Dann muss das Schichtwechsel-Fahrzeug ja nur die Zivilkleidung in die Klinik mitbringen ... 8)

  • Da darf sich gerne der Rettungsdienstträger (oder der Hauptverwaltungsbeamte) vor Gericht mit auseinandersetzen, wenn er sich aufgrund der Nichteinhaltung seines Sicherstellungsauftrages mit Klagen von Bürgern herumärgern muss, weil die Rettungsmittel aufgrund von Personalmangel nicht mehr besetzt werden können.


    Euer Ehren, was wäre denn, wenn beiden Kollegen in ziviler Bekleidung mit dem Dienst-KFZ ein Verkehrsunfall zustoßen würde? Auch ein privater Unfall? Oder würde der Juristenhumor hier wenigstens auf einen Wegeunfall den Konsens finden?

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.