Dazu kommt dann noch "Tötung durch Unterlassen, wenn ich zum Beispiel einem Patienten die Beatmung verwehre. Wie sieht das denn eigentlich rein rechtlich in diesem Zusammenhang mit der Extubtion aus? Ist das eher aktiv (ich tue ja was, nämlich den Patienten extubieren) oder passiv (ich "verweigere" die Beatmung)?
Gruß, Mr. Blaulicht