Johanniter-Luftrettung: Helikopter wird neuer Dauergast auf Loemühle

  • Auch wenn ich es "gut" fand, einen RTH in 24h Betrieb vor der dienstlichen Haustür zu haben, so ist die Einsatzzahl sehr sehr rapide gefallen. Ich glaube auch, dass ich die Einsätze im Kreis RE zur primären Rettung in den letzten 2 Jahren an 2 Händen abzählen kann.


    In den ersten Jahren war er häufiger aktiv, allerdings (so vermutet der Flur Funk) hat sich dies nach einer Beschwerde und Anpassung der AAO in der LST wohl geändert.

    Ich kann es den Kollegen nicht mal verübeln, nen RTH der binnen 2-3 Minuten an der E-Stelle war, ist schon nett.

  • Der verantwortlichen Stellen - also Land und Bez.Reg. - haben die Leitstellen nochmals eindringlich auf den weiterhin gültigen Erlass zum Thema Luftrettung erinnert und dem darin vorgegebenen Procedere bzgl. des Einsatzes nicht öffentlich bestellter Luftrettungsmittel.

    Daher sind auch die Einsatzzahlen des Chr. Dortmund deutlich zurückgegangen.

  • Auch wenn ich es "gut" fand, einen RTH in 24h Betrieb vor der dienstlichen Haustür zu haben, so ist die Einsatzzahl sehr sehr rapide gefallen. Ich glaube auch, dass ich die Einsätze im Kreis RE zur primären Rettung in den letzten 2 Jahren an 2 Händen abzählen kann.

    Als Grund wurden aber nicht sinkende Zahlen von Primäreinsätzen angegeben, sondern die ausbleibende Vergütung.

  • Sich nicht an die Regeln halten und dann beleidigt sein, wenn man nicht das Geld bekommt das man haben möchte würde ich als das grundlegende Problem ansehen. ;)

    Dass Kostenträger kompliziert sind möchte ich damit nicht in Abrede stellen.

    Klär uns mal mit deinem Insiderwissen bezüglich des o.g. Regelbruchs auf...

  • Als Grund wurden aber nicht sinkende Zahlen von Primäreinsätzen angegeben, sondern die ausbleibende Vergütung.

    Ich hab auch nicht geschrieben, daß dem so sei.

    Der ist natürlich häufig über den Köpfen zu sehen und hören gewesen. Sekundäre Einsätze wird er schon einige geflogen sein. Aber auch das wurde weniger. Subjektiv wahrgenommen.


    Er ist ja auch seitens des Bergmannsheil und der JUH dafür geplant gewesen. Ein primärer Einsatz war immer ein "ausnahmeweise".

    Sehe es einfach als Randnotiz von der Straße. Warum es auch primär weniger wurde hat Bodo ja bereits geschrieben.

  • Der verantwortlichen Stellen - also Land und Bez.Reg. - haben die Leitstellen nochmals eindringlich auf den weiterhin gültigen Erlass zum Thema Luftrettung erinnert und dem darin vorgegebenen Procedere bzgl. des Einsatzes nicht öffentlich bestellter Luftrettungsmittel.

    Daher sind auch die Einsatzzahlen des Chr. Dortmund deutlich zurückgegangen.

    dachte Dortmund ist nun fest drin?

    Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947

  • Klär uns mal mit deinem Insiderwissen bezüglich des o.g. Regelbruchs auf...

    Wenn ich mich recht entsinne ist das alles in diesem Tweet thematisiert, aber das ist auch kein Insiderwissen:

    Der Hubschrauber ist dort an dem Flugplatz stationiert und aggressiv bei den umliegenden Leitstellen und in der Presse beworben worden, um mit der Axt Fuß in der Luftrettung zu fassen. So weit, so gut. Der Hubschrauber hatte und hat seine Einsätze, der Bedarf scheint gegeben zu sein. Kein Problem.

    Wenn der „zusätzliche“ Hubschrauber nun aber den „offiziellen“ Hubschraubern Einsätze wegnimmt, indem er von Leitstellen alarmiert wird, obgleich der eigentlich für diesen Bereich zuständige Hubschrauber verfügbar wäre, dann widerspricht das dem Erlass des Landes. Und da die Kostenträger die „offiziellen“ Hubschrauer finanzieren und die „zusätzlichen“ dann, wenn die „offiziellen“ nicht ausgereicht haben (entsprechend Erlass), dann kann ich es zu einem gewissen Maße nachvollziehen, dass die Kostenträger mit der Erstattung dieser Einsätze zurückhaltend sind.

    Warum der bzw. die „zusätzlichen“ Hubschrauber anstatt der „offiziellen“ eingesetzt wurden, darüber kann man nur mutmaßen. Es wird aber auch damit zu tun haben, dass die JUH - und das ist die JUH-Politik - ihre Mitarbeiter in der umliegenden Leitstellen akquiriert (hat).

  • Zitat

    Es wird aber auch damit zu tun haben, dass die JUH - und das ist die JUH-Politik - ihre Mitarbeiter in der umliegenden Leitstellen akquiriert (hat).

    das mag bei den JUH-Luftrettung Angestellten so sein, ein Großteil der HEMS-TC kommt von den lokalen JUH OV aus dem RD.


    es ist übrigens bei allen Luftretter-Betreibern so, dass eine (personelle &) politische Nähe zu den Leitstellen gewünscht ist.


    hat schon seinen Grund, warum Disponenten mitfliegen sollen...

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • war das nicht auch ein Grund, weshalb der in RLP raus ist?

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  • Der Air Rescue Pfalz wurde nicht ersetzt. Der JUH-Hubschrauber in RLP war zwecks innerklinischer Transporte zwischen den Standorten der Westpfalzkliniken installiert worden. Nachdem sich abzeichnete, dass dort offensichtlich Bedarf für einen RTH besteht, da der JUH-Hubschrauber viele Einsätze subsidiär durchführte hat das Land RLP reagiert und einen Interimsbetrieb für einen öffentlich bestellten RTH ausgeschrieben. Bei der Ausschreibung unterlag die JUH Luftrettung und hat dann den Betrieb des Air Rescue Pfalz kurzfristig eingestellt.


    Spannend an der Sache mit den Westpfalzkliniken ist die Tatsache, dass der Geschäftsführer der Kliniken die Anzahl der innerklinischen Transporte auf unter zehn pro Jahr bezifferte. Das lässt vermuten, dass auch hier wieder der Weg über einen privatrechtlichen Vertrag in den öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst gesucht wurde. Analog zu NRW hatte die JUH auch in RLP Ärger mit den Kostenträgern bzgl. der Kostenübernahme.

    Das wurde hier allerdings schon diskutiert: Bürgerinitiative fordert Rettungshubschrauber in Kaiserslautern

  • Auch wenn man sich die Struktur und Standorte des Westpfalzkliniken anschaut, dann erkennt man, dass diese alle innerhalb eines Radius von ca. 25 bis 30 Kilometern liegen. Die Frage ist daher auch, ob ein ITW, der eine deutlich geringere Witterungsabhängigkeit hat, vielleicht sinnvoller als ein ITH gewesen wäre, wenn es nur um die innerklinischen Transporte ging. Und sicher auch günstiger. Ich vermutete daher auch schon, dass sich hier ein Hintertürchen geöffnet werden sollte.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Auch das ist wieder ungenau ausgedrückt: der Hubschrauber am Nürburgring soll nicht ausgeschrieben werden. Für den Bereich soll ggf. eine Ausschreibung stattfinden. Davon habe ich aber noch nichts gehört.

    Der Hubschrauber am Nürburgring kann auch unabhängig von der Ausschreibung dort stehen und einsatzbereit bleiben - nämlich privatrechtlicher Natur als Teil des Werksrettungsdienstes des Nürburgrings.

  • [...]

    Wenn der „zusätzliche“ Hubschrauber nun aber den „offiziellen“ Hubschraubern Einsätze wegnimmt, indem er von Leitstellen alarmiert wird, obgleich der eigentlich für diesen Bereich zuständige Hubschrauber verfügbar wäre, dann widerspricht das dem Erlass des Landes. Und da die Kostenträger die „offiziellen“ Hubschrauer finanzieren und die „zusätzlichen“ dann, wenn die „offiziellen“ nicht ausgereicht haben (entsprechend Erlass), dann kann ich es zu einem gewissen Maße nachvollziehen, dass die Kostenträger mit der Erstattung dieser Einsätze zurückhaltend sind. [...]

    Haftungsrechtlich ist es trotzdem interessant, wenn ich als Disponent ein nahegelegenes notarztbesetztes Rettungsmittel vorenthalte, weil zunächst ein anderweitiges Rettungsmittel nach Maßgabe des Ministerialerlass angefordertet werden muss.

  • Spannend an der Sache mit den Westpfalzkliniken ist die Tatsache, dass der Geschäftsführer der Kliniken die Anzahl der innerklinischen Transporte auf unter zehn pro Jahr bezifferte. Das lässt vermuten, dass auch hier wieder der Weg über einen privatrechtlichen Vertrag in den öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst gesucht wurde.

    Was sonst? Wenn man den "CEO" kennt, wundert man sich wenig ...

  • Haftungsrechtlich ist es trotzdem interessant, wenn ich als Disponent ein nahegelegenes notarztbesetztes Rettungsmittel vorenthalte, weil zunächst ein anderweitiges Rettungsmittel nach Maßgabe des Ministerialerlass angefordertet werden muss.

    Ist das irgendwo in so einer (oder ähnlichen) Konstellation schon mal passiert. Ich halte das so für nicht haltbar.

    Grüße Dani

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Haftungsrechtlich ist es trotzdem interessant, wenn ich als Disponent ein nahegelegenes notarztbesetztes Rettungsmittel vorenthalte, weil zunächst ein anderweitiges Rettungsmittel nach Maßgabe des Ministerialerlass angefordertet werden muss.

    Spricht ja nichts dagegen beide hinzuschicken.

    Wenn Du Dir ein Auto kaufst, es entsprechend ausstattest, mich anstellst und wir dann der örtlichen Leitstelle sagen „Wir sind mit unserem NEF in der Hauptstr. 2a einsatzbereit.“, würden wir alarmiert? Und wenn ja, bekämen wir Geld dafür?