ZitatDie Bezirksregierung Düsseldorf hat das Helios Klinikum Hüls wegen Verstößen gegen die Arbeitszeitverordnung mit zwei Bußgeldbescheiden sanktioniert. Das bestätigte eine Sprecherin der Bezirksregierung auf Anfrage. Einen vierstelligen Betrag soll das Unternehmen zahlen müssen.
Nach Unfalltod in Krefeld: Arbeitszeitverstöße; Bußgeld gegen Helios-Klinikum
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Ein vierstelliger Betrag wird ein Unternehmen mit über fünf Milliarden Euro Umsatz pro Jahr bestimmt hart treffen und zum Umdenken bewegen...
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Die Frage ist, wer diesen Betrag bezahlen muss? Kann man Unternehmen verurteilen? Das geht doch meines Wissens nach nur mit reellen Personen. Und so ein vierstelliger Betrag dürfte für einen einzelnen schon etwas mehr spürbar sein...
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Warum soll man unternehmen nicht bestrafen können?
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Zitat von ArbZG
§ 22 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig
1.
entgegen §§ 3, 6 Abs. 2 oder § 21a Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit § 11 Abs. 2, einen Arbeitnehmer über die Grenzen der Arbeitszeit hinaus beschäftigt,
2.
entgegen § 4 Ruhepausen nicht, nicht mit der vorgeschriebenen Mindestdauer oder nicht rechtzeitig gewährt,
3.
entgegen § 5 Abs. 1 die Mindestruhezeit nicht gewährt oder entgegen § 5 Abs. 2 die Verkürzung der Ruhezeit durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit nicht oder nicht rechtzeitig ausgleicht,
4.
einer Rechtsverordnung nach § 8 Satz 1, § 13 Abs. 1 oder 2, § 15 Absatz 2a Nummer 2 oder § 24 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,
5.
entgegen § 9 Abs. 1 einen Arbeitnehmer an Sonn- oder Feiertagen beschäftigt,
6.
entgegen § 11 Abs. 1 einen Arbeitnehmer an allen Sonntagen beschäftigt oder entgegen § 11 Abs. 3 einen Ersatzruhetag nicht oder nicht rechtzeitig gewährt,
7.
einer vollziehbaren Anordnung nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 zuwiderhandelt,
8.
entgegen § 16 Abs. 1 die dort bezeichnete Auslage oder den dort bezeichneten Aushang nicht vornimmt,
9.
entgegen § 16 Abs. 2 oder § 21a Abs. 7 Aufzeichnungen nicht oder nicht richtig erstellt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt oder
10.
entgegen § 17 Abs. 4 eine Auskunft nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt, Unterlagen nicht oder nicht vollständig vorlegt oder nicht einsendet oder entgegen § 17 Abs. 5 Satz 2 eine Maßnahme nicht gestattet.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 7, 9 und 10 mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.§ 23 Strafvorschriften
(1) Wer eine der in § 22 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 7 bezeichneten Handlungen
1.
vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder
2.
beharrlich wiederholt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.Und eine Erläuterung:
Zitat von https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/arbeitszeit-112-straf-und-bussgeldvorschriften-22-und-23-arbzg_idesk_PI13994_HI1427324.html'Täter in diesem Sinne ist nur der Arbeitgeber, nicht der betroffene Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber ist der Normadressat des Arbeitszeitgesetzes (und damit aber auch die Erfüllungsgehilfen des Arbeitgebers als beauftragte Personen). Als Täter kommen auch vom Arbeitgeber beauftragte Personen in Betracht, z.B. Abteilungs- oder Betriebsleiter, leitende Angestellte, die für den Arbeitgeber Weisungen erteilen. Sind mehrere an der Verwirklichung der Ordnungswidrigkeit beteiligt, so kann jeder von ihnen zur Verantwortung gezogen werden.
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Fast ein bisschen kurios ist es ja, dass es ein Problem ist, vollkommen übermüdet ein Auto zu fahren, Patienten behandeln aber kein Problem ist...
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Aber die heilige Kuh 24-Stunden-Dienst möchte ja niemand anfassen! Ich bin froh, dass es im RD, dort wo ich RD fahre, keine 24-Stunden-Dienste mehr gibt. 12-Stunden-Dienste sind okay. Mehr muss echt nicht mehr sein!
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Zitat
Aber die heilige Kuh 24-Stunden-Dienst möchte ja niemand anfassen! Ich bin froh, dass es im RD, dort wo ich RD fahre, keine 24-Stunden-Dienste mehr gibt. 12-Stunden-Dienste sind okay. Mehr muss echt nicht mehr sein!
Und dann mindesten 11 Std Ruhezeit. -
Im Dienst?
Find ich gut! -
Fast ein bisschen kurios ist es ja, dass es ein Problem ist, vollkommen übermüdet ein Auto zu fahren, Patienten behandeln aber kein Problem ist...
Ich kenne einen Arzt, dem hat man seien Führerschein abgenommen, weil er nach einem 24 Stunden Dienst übermüdet Auto gefahren ist und einen Unfall verursacht hat.
Die 24 Stunden Dienste sollten eigentlich der Vergangenheit angehören, im Krankenhaus wie auch im Rettungsdienst. Es wird aber weiter toleriert und teils auch von den Beschäftigten so gewünscht, was mir völlig unverständlich ist. Spätestens nach 12 Stunden, zum Abend oder Morgen will ich nach Hause, zu meiner Familie und etwas Schlaf. Auf Dauer funktioniert es einfach nicht, um 5 Uhr in der früh aufzustehen, zum Dienst zu fahren um dann in der folgenden Nacht nicht vor 0 Uhr ins Bett zu kommen - um dann noch zwei oder drei Mal in der Nacht raus zu müssen oder gar keinen Schlaf zu bekommen.
Irgendwann mal baut dann halt jemand auf dem Heimweg oder dem letzten Einsatz am frühen Morgen einen Unfall. Und muss mit den vollen Konsequenzen rechnen bis hin zum Führerschein- oder sogar Jobverlust, von gesundheitlichen Folgen mal ganz zu schweigen. Da ist man dann quasi "Kollateralschaden".
@ Manne: Ich bin lange 24 Std Dienste gefahren mit nur 24 Std. Pause zwischen den Diensten. Wenn es gut lief kam man auf 16 Std. Netto-Arbeitszeit und musste nachts nur zwei Mal raus. Das war ein Spaß sag ich Dir. :cool_1:
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Und dann schafft man hier Stellplätze neu mit einer Dienstzeit von 13 Stunden...! :shout:
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Zitat
Ich kenne einen Arzt, dem hat man seien Führerschein abgenommen, weil er nach einem 24 Stunden Dienst übermüdet Auto gefahren ist und einen Unfall verursacht hat.
Die 24 Stunden Dienste sollten eigentlich der Vergangenheit angehören, im Krankenhaus wie auch im Rettungsdienst. Es wird aber weiter toleriert und teils auch von den Beschäftigten so gewünscht, was mir völlig unverständlich ist. Spätestens nach 12 Stunden, zum Abend oder Morgen will ich nach Hause, zu meiner Familie und etwas Schlaf. Auf Dauer funktioniert es einfach nicht, um 5 Uhr in der früh aufzustehen, zum Dienst zu fahren um dann in der folgenden Nacht nicht vor 0 Uhr ins Bett zu kommen - um dann noch zwei oder drei Mal in der Nacht raus zu müssen oder gar keinen Schlaf zu bekommen.
Irgendwann mal baut dann halt jemand auf dem Heimweg oder dem letzten Einsatz am frühen Morgen einen Unfall. Und muss mit den vollen Konsequenzen rechnen bis hin zum Führerschein- oder sogar Jobverlust, von gesundheitlichen Folgen mal ganz zu schweigen. Da ist man dann quasi "Kollateralschaden".
@ Manne: Ich bin lange 24 Std Dienste gefahren mit nur 24 Std. Pause zwischen den Diensten. Wenn es gut lief kam man auf 16 Std. Netto-Arbeitszeit und musste nachts nur zwei Mal raus. Das war ein Spaß sag ich Dir. :cool_1:
Ich meinte mindesten 11 Std Pause bei mehr als 12 Std. Arbeitszeit. Gem. § 7 Abs. 9 ArbzG
Also auch schon wenn die die Schicht "nur" 12,5 Std. dauerte -
Interessant wäre für mich, was sich in Krefeld in den letzten drei Jahren seit dem Bußgeld geändert hat.
Hat dazu jemand Informationen? War das Bußgeld in 2013 ein wirkungsvoller Schuß vor den Bug?
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Ich kenne einen Arzt, dem hat man seien Führerschein abgenommen, weil er nach einem 24 Stunden Dienst übermüdet Auto gefahren ist und einen Unfall verursacht hat.
Auch wenn das in dem Zusammenhang nur ein Symptom ist: Man sollte einfach niemals Sekundenschlaf einräumen.
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Zitat
Da die Ärztin in einer völlig unproblematischen Verkehrssituation auf die Gegenfahrbahn geriet, gab es den Verdacht, dass sie an Übermüdung litt und durch Sekundenschlaf die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlor. Das hat die spätere Obduktion nicht herausfinden können.
Man kann dabei nicht herausfinden, ob jemand übermüdet war und/oder Sekundenschlaf vorlag? Na sowas.
Zitat"Auf Basis der vorgelegten Arbeitszeitnachweise wurden Unregelmäßigkeiten gegen die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes festgestellt."
Was im übrigen - je nach Führung der Arbeitszeitnachweise - nicht ausschließt, dass die tatsächliche Situation noch sehr viel problematischer ist.
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Was im übrigen - je nach Führung der Arbeitszeitnachweise - nicht ausschließt, dass die tatsächliche Situation noch sehr viel problematischer ist.
Je länger ich in diesem Beruf arbeite, desto häufiger wird man mit solchen "Details" konfrontiert. Die tatsächliche Dienstzeit entspricht dann nicht der hinterlegten, von der Stechuhr werden die Endzeiten automatisch gekappt, mitunter erscheinen dort nicht die Anwesenheitsstunden, sondern die daraus abgeleiteten Bereitschaftsstunden. Alles schon erlebt. Und das Beste: aus diesem Nachweis werden dann die durchschnittlichen Wochenarbeitsstunden errechnet, mit denen die Personalverantwortlichen dann argumentieren :rofl:
Interessanterweise geben sich die Aufsichtsbehörden offenbar mit diesen einseitig geführten Nachweisen wohl auch zufrieden...