DRK Freiburg besetzt NEF mit RS nach angeblicher Ausnahmegenehmigung durch das IM

  • Tatsächlich gibt es durchaus einige, die endgültig durch entsprechende Prüfungen gefallen sind, auch sehr junge Kollegen.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Was heißt endgültig? AG bezahlt keine weiteren Prüfungen / Vorbereitungen?

    “When I was a boy and I would see scary things in the news, my mother would say to me, "Look for the helpers. You will always find people who are helping.”


    • Fred Rogers

  • Zweimal die prüfung vergeigt...aus die Maus.


    Das ist eben nicht wie Lottospielen wo jede Woche eine neue Chance wafrtet.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Ich verstehe die 2er-Regel nicht. Jede andere Prüfung und selbst das Staatsexamen als Arzt darf man 3 mal ablegen, wieso als NotSan nur zwei Versuche?


    Auch eine Sperrfrist von 5 Jahren oder so wäre für mich eine gute Lösung. Die Tür endgültig zuzumachen finde ich überzogen.

  • Ich verstehe die 2er-Regel nicht. Jede andere Prüfung und selbst das Staatsexamen als Arzt darf man 3 mal ablegen, wieso als NotSan nur zwei Versuche?


    Auch eine Sperrfrist von 5 Jahren oder so wäre für mich eine gute Lösung. Die Tür endgültig zuzumachen finde ich überzogen.


    ich würde mal sagen, man wollte den im Rettungsdienst vollzeit tätigen RettAss puschen und allen anderen die Qualifizierung so schwer wie möglich machen.

  • ich würde mal sagen, man wollte den im Rettungsdienst vollzeit tätigen RettAss puschen und allen anderen die Qualifizierung so schwer wie möglich machen.


    Das Argument eignet sich m.E. aber nicht, die wirklich nicht nachvollziehbare Regel mit nur zwei Versuchen zu erklären.

  • Den (vermeintlichen) Zusammenhang versteh ich allerdings auch nicht.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Bei Berufsausbildungen ist die Regelung, dass man eine Prüfung nur einmal wiederholen darf durchaus etabliert und üblich. Das war beim Rettungsassistenten schließlich auch so.


    Das Absolvieren der vollständigen Ausbildung wäre auch nur möglich, wenn das Durchfallen sich auf die Ergänzungsprüfung bezieht. Beim endgültigen Nicht-Bestehen der staatlichen Prüfung ist auch das keine Option und gerade bei den jüngeren Kollegen ist genau dies oft der Fall. Für diese Kollegen gibt es keinen legalen Weg mehr Notfallsanitäter zu werden. Das war auch das, was ich mit "endgültig" meinte.

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  • Wobei in der Regel bei beruflichen Bildungswegen die Möglichkeit einer Erfüllung von Auflagen (z.B. weitere 3 Monate Schule, etc.) besteht.

  • Auflagen können vor der Wiederholungsprüfung durchaus auch erteilt werden, auch wenn das den meisten, die die Prüfung als Rettungsassistent antreten, gar nicht so klar ist.


    Meiner Kenntnis nach gibt es auch bei Gesundheits- und Krankenpflegern nur eine Wiederholungsprüfung, und deren Ausbildung diente ja zum Teil als Vorbild für das Ausbildungsgesetz. Ich verstehe die Aufregung nun nicht ganz. Vielleicht ist es nicht ganz zweckdienlich, die NotSan Ausbildung mit dem Medizinstudium zu vergleichen? Der Schwierigkeitsgrad und die Organisationsform sind ja auch dezent unterschiedlich.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Johannes D. ()

  • Ich verstehe die 2er-Regel nicht. Jede andere Prüfung und selbst das Staatsexamen als Arzt darf man 3 mal ablegen, wieso als NotSan nur zwei Versuche?


    Üblich sind jedenfalls bei Staats- und universitären Prüfungen mitnichten drei, sondern vielmehr zwei Versuche, d.h. eine Wiederholung. Dass das beim medizinischen Staatsexamen anders ist, ist eine Ausnahme.


    Die Staatsprüfungen der Juristen und Lehrer sehen regelmäßig nur eine Wiederholung vor; das ist auch der Regelfall bei Bachelor- oder Masterprüfungen, wobei dies aufgrund der Vielfältigkeit der Prüfungsordnungen lokal sehr unterschiedlich sein kann. In der beruflichen Bildung sind hingegen regelmäßig drei Prüfungen, also zwei Wiederholungen, möglich, vgl. § 37 Abs. 1 S. 2 BBiG.

  • Das Absolvieren der vollständigen Ausbildung wäre auch nur möglich, wenn das Durchfallen sich auf die Ergänzungsprüfung bezieht. Beim endgültigen Nicht-Bestehen der staatlichen Prüfung ist auch das keine Option [...]


    Spannender Weise sieht das die ein oder andere Behörde anders und erwartet "nur" das Absolvieren der vollständigen Berufsausbildung vor erneuter Zulassung zur staatlichen Prüfung...

  • Das ist tatsächlich spannend, da unsere Prüfungsbehörde (Landesamt) diesbezüglich sehr deutlich war und diese eigentlich eher für eine übermäßig lockere Auslegung von Rahmenbedingungen bekannt ist.

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  • Wobei es beim Jurastudium auch nur eine Wiederholung des Staatsexamens gibt (im Normalfall).
    Gibt es eigentlich schon Zahlen, wie viele das NotSan Examen auch im zweiten Durchgang nicht bestehen?

    Von den ersten 1000 Ergänzungsprüflingen in Baden-Württemberg gab es meinen Infos nach etwa 10 Teilnehmer, die auch beim zweiten Versuch nicht erfolgreich waren. Also etwa 1 %.