Es ist z. B. strafrechtlich immer besser, wenn die Leitstelle selbst den ÄND schickt, statt dem Patienten zu empfehlen, dort anzurufen. Wenn die LSt selber schickt, ist nämlich durch den Disponenten immerhin eine Hilfeleistung erfolgt.
Bemerkenswert in diesem Fall, dass auch der Bereitschaftsarzt genauso agiert hatte, und die Patientin aufforderte, die Leitstelle anzurufen.