Neuerungen im Rettungsdienstplan
Der neue Rettungsdienstplan 2022 ersetzt die bislang geltende Fassung aus dem Jahr 2014. Die neu in Kraft getretene Fassung stellt den Abschluss eines intensiven Abstimmungsprozesses zwischen den Hilfsorganisationen, den gesetzlichen Krankenkassen unter Beteiligung weiterer Akteure wie zum Beispiel der Landesärztekammer, der Stelle für die trägerübergreifende Qualitätssicherung im Rettungsdienst (SQR-BW) und der Kommunalen Landesverbände dar. Inhaltlich haben sich teilweise erhebliche Änderungen ergeben. Insbesondere muss das ersteintreffende Rettungsmittel zukünftig in 95 Prozent der Fälle innerhalb von zwölf Minuten am Notfallort eintreffen.
Ganz neu wird die Prähospitalzeit als Planungskriterium eingeführt, also die Zeit, bis die Patientin oder der Patient im Krankenhaus ist. Dabei werden auch die Zeiten im Einsatzablauf wie Gesprächsannahme- und Ausrückzeit in den Blick genommen und die Grundlagen für die notärztliche Bedarfsplanung festgelegt. Zudem ist die landesweite Einführung eines telenotärztlichen Systems vorgesehen und es werden Regelungen für einen digitalen Versorgungsnachweis der Krankenhäuser angestoßen.
Der Rettungsdienstplan 2022 ist hier abrufbar: