Ein Notfallsanitäter hat während eines Notarzteinsatzes am 02.07.2021 einem Patienten Fentanyl injiziert und landete deshalb vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft beklagte, dass der Mann in seiner Funktion als Notfallsanitäter gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen habe.
In einer privaten Box habe der Sanitäter wissentlich und willentlich mindestens eine Ampulle Fentanyl mitgeführt, die er dem Patienten verabreichte, ohne Rücksprache mit dem anwesenden Notarzt zu halten.
Der Sanitäter war also nicht berechtigt, das Fentanyl zu verabreichen. Des Weiteren war das Fentanyl als stark wirkendes Opiat dazu geeignet, gesundheitliche Schäden bei dem Patienten hervorzurufen.
Quelle: https://www.rechtsdepesche.de/…aeter-injiziert-fentanyl/