Ggü. wem sollte das begründet werden?
Dem Gericht, wenn Aufforderung zur unterlassenen Hilfeleistung u.a. in Tateinhergang mit Patientenschädigung bis Totschlag im Raum steht. Bislang allerdings eine fiktive Konstellation, denn solche Verfügungen gibt es schon lange, mir ist aber noch kein Fall vor Gericht zur Kenntnis gelangt.