Steinheimer Notarzt soll Approbation zurückgeben

  • Die eine Wache wo ich mal gearbeitet habe hatte eine ganz nette 3-Zimmer-Wohnung im 1. OG für den Notarzt, da sind manche eine Woche mit Frau, Kind und Hund geblieben

  • Ersteres stimmt zwar - aber unsere LS bekommt mit wenn nach der -3- sich das Fzg. nicht bewegt.

    Kommt auf die Größe der Leitstelle an. Mehr als 150 Rettungsmittel immer im Blick zu behalten auf einer großen Karte ist gar nicht möglich. Da fällt innerhalb eines Ortes gar nicht auf, wenn der RTW ein paar Millimeter sich hin und her bewegt. Und einen einzelnen RTW zu "stalken" bedeutet, dass der Disponent Langeweile hat. Bei knapp 300.000 Einsätzen in meiner (ehemaligen) Leitstelle also nicht gegeben.


    Außerdem: Es ist nicht ungewöhlich, wenn die RTW / NEF nach der 3 sich eine Zeit lang immer noch nicht bewegen. Ich schaffe es beispielsweise auch nicht, mich innerhalb von 60 Sekunden über zwei Etagen hin weg, durch die halbe Tiefgarage zu laufen und mich fertig umzuziehen (Stiefel, Jacke) um real wirklich die Wache zu verlassen. Vor allem nicht Nachts. Da brauche ich eher 60-90 Sekunden um überhaupt meinen Schlafraum zu verlassen. Daher wird die 3 gedrückt (ich habe den "Einsatz übernommen") und fahre dann los, wenn die Stiefel an sind (usw.). Oder anders: Warum baut man auch solche bekloppten Rettungswachen?


    Das mag auch etwas an meinem Gemüt liegen. Ich bekomme keinen schnellen Puls mehr, wenn ich Katastrophenmeldungen auf dem DME lese. Und für 99,99999 % der Einsätze lohnt es sich auch nicht, wie ein bekloppter durch die Treppenhäuser zu rennen und mit 180 durch die Ortschaften zu rasen.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Die eine Wache wo ich mal gearbeitet habe hatte eine ganz nette 3-Zimmer-Wohnung im 1. OG für den Notarzt, da sind manche eine Woche mit Frau, Kind und Hund geblieben

    Oder die Freundin, von der die Frau des Notarztes nichts wusste. Eines Tages musste dieser durch das Fenster vor seiner Frau flüchten, als diese Wind davon bekommen hatte und vor der Wache stand. Naja...

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • 120? Der Einsatz von Marine-Ärzten auf Flugzeugträgern zählt nun aber nicht dazu! :D

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • 120? Der Einsatz von Marine-Ärzten auf Flugzeugträgern zählt nun aber nicht dazu! :D

    :D Nene, alles an Land. Wie schon beschrieben, man zieht einfach für eine Woche (oder mehr) in eine Dienstwohnung. Manchmal auch mit Anhang. Und wenn es piepst, wird man z.B. vom "NAW" abgeholt.

  • Ich kenne auch mindestens ein Inserat aus Süddeutschland, wo für Freelancer-NFS ebenfalls mit "24h und mehr sind möglich" geworben wurde, auch wenn nie solche Dienste am Stück inseriert waren.

  • An einem hiesigen Standort leisten Niedergelassene und Pensionäre 7, 10 und 14 Tage am Stück ab. Als Selbstfahrer.
    Durchschnittlich ca. 4 Einsätze/24h. Zur Entlastung übernimmt allerdings der lokale RTH die wirklich schweren Einsätze (Exsikkose im Altenheim, hypertensive Entgleisung, TIA, Rückenschmerzen).

  • Solange von manchen Kollegen 24-Stunden-RTW-Schichten mit 14 oder mehr Einsätzen als „normal“ und „okay“ empfunden werden und vielerorts noch gewünscht werden, sollte man sich vielleicht nicht so weit aus dem Fenster lehnen, wenn andere Berufsgruppen auch selbst definieren, was gerade noch geht…

  • Gerade passend zum Thema Approbation und Straftaten:


    Nach einem Tötungsdelikt darf die Approbation erteilt werden, wenn die Schuld der Tat getilgt ist und das Tötungsdelikt nicht im beruflichen Zusammenhang begangen wurde bzw. zukünftig eine ähnliche Tat im beruflichen Zusammenhang zu erwarten ist.


    Rechtsreport: Approbationserteilung trotz Tötungsdelikt (aerzteblatt.de)

  • Ja, da wundert man sich. Aber das scheint hin und wieder vorzukommen, so auch bei uns im Ort. Hier hat ein Orthopäde Ende der 80er in der Absicht, die Versicherungssumme für seine überversicherte Praxis zu kassieren, seine Hütte angezündet, aber vorher noch den im gleichen Haus lebenden Vermieter getötet. Er hat sich fälschlicherweise dabei für besonders begabt gehalten und ist aufgeflogen.

    Nach Verbüßung der Strafe ist er ins Allgäu (?) gezogen und hat dort wieder praktiziert. Und das in mehrerlei Hinsicht: Er hat dort wieder aus Habgier gemordet und sitzt bis heute in Haft.


    In bewegten Bildern: In der ARD-Mediathek nach "Auf den Spuren von Dr. Mord" suchen.


    Ich hätte tatsächlich auch vermutet, dass ein vorsätzliches Tötungsdelikt ein Ausschlusskriterium für eine Tätigkeit als Arzt sei.

    Wenn ich etwas auf der Kerbholz hätte (Gewaltdelikte, Betrug, Drogen/Alkohol im Kontext Straßenverkehr), bekäme ich die Betrauung entzogen und könnte in diesem Beruf nicht mehr arbeiten. Und ich arbeite mit Fahrzeugen, nicht mit Menschen.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

    2 Mal editiert, zuletzt von Alrik ()

  • Gerade passend zum Thema Approbation und Straftaten:


    Nach einem Tötungsdelikt darf die Approbation erteilt werden, wenn die Schuld der Tat getilgt ist und das Tötungsdelikt nicht im beruflichen Zusammenhang begangen wurde bzw. zukünftig eine ähnliche Tat im beruflichen Zusammenhang zu erwarten ist.


    Rechtsreport: Approbationserteilung trotz Tötungsdelikt (aerzteblatt.de)

    Aber wehe man fällt zwei mal durch die NotSan - Ergänzungsprüfung... 8o

  • Gerade passend zum Thema Approbation und Straftaten:


    Nach einem Tötungsdelikt darf die Approbation erteilt werden, wenn die Schuld der Tat getilgt ist und das Tötungsdelikt nicht im beruflichen Zusammenhang begangen wurde bzw. zukünftig eine ähnliche Tat im beruflichen Zusammenhang zu erwarten ist.


    Rechtsreport: Approbationserteilung trotz Tötungsdelikt (aerzteblatt.de)

    Ich bin mir sicher, nach 38 Jahren könnte auch im hier geschilderten Fall eine erneute Erteilung der Approbation geprüft werden. :S


    Will sagen: der Kläger in dem Verfahren des VG Hannover ist 1946 geboren, fiel im November 1985 durch die mündliche Prüfung und hat dann im Dezember 1985 (also mit 39 Jahren) einen Totschlag begangen (wobei die Anklage offenbar auf Mord lautete) und wurde zu 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt; wie üblich hat die Fremdtötung gut funktioniert, der nachfolgende Suizid aber nicht (der geht häufig schief), dafür hatte er vor Gericht wohl Glück. Die Haft hat er offenbar für eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung genutzt, die Prüfung bestanden und dann 1990 das erste Mal die Approbation beantragt. 1997 wurde erneut eine Approbationserteilung durch mehrere Instanzen rechtskräftig abgelehnt; da war er 51). 2007 wurde die Approbationserteilung zum dritten Mal beantragt und abgelehnt; da war er 61. Danach hat er es mit einer vorläufigen Erlaubnis zur Berufsausübung versucht, das wurde aber auch nichts. Ende 2015 wurden die Voreintragungen im BZR getilgt; die lange Tilgungsfrist ergab sich aus einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt 2000 und wegen Körperverletzung (Anspucken und Schlag ins Gesicht) in einem Wirtshaus 2005. 2021 versuchte er es dann noch einmal mit der Approbation, auch mit der Begründung, den Arztberuf könne er faktisch mit 75 Jahren ohnehin nicht mehr ausüben. In seinem 77. Lebensjahr wurde die Behörde dann zur Erteilung der Approbation verpflichtet. Törööö!

    Ja, da wundert man sich. Aber das scheint hin und wieder vorzukommen, so auch bei uns im Ort. Hier hat ein Orthopäde Ende der 80er in der Absicht, die Versicherungssumme für seine überversicherte Praxis zu kassieren, seine Hütte angezündet, aber vorher noch den im gleichen Haus lebenden Vermieter getötet. Er hat sich fälschlicherweise dabei für besonders begabt gehalten und ist aufgeflogen.

    Ich erinnere mich noch an ein Ärzteehepaar, das im Streit mit der KV lag und dieser u.a. Betrug pp. vorwarf; tatsächlich liefen aber Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrugs gegen das Ehepaar. Weil bei der Strafanzeige gegen Verantwortliche der KV die Vorwürfe ersichtlich falsch und wesentliche Umstände verschwiegen worden waren, gab es ein Ermittlungsverfahren gegen die Ärztin. Ich wunderte mich schon, dass das Anhörungsschreiben plötzlich nicht mehr zustellbar war. Als nächstes kam dann von der für das Betrugsverfahren örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft eine Kopie eines Haftbefehls des für den Wohnsitz zuständigen Ermittlungsrichters, das auch erklärte, warum der Brief unzustellbar war: das Ehepaar hatte seine Kinder getötet und sein Haus abgefackelt. Wie üblich hat der gleichfalls geplante Suizid aber dann nicht mehr funktioniert ...

  • Erstaunlich an solchen Geschichten finde ich ja immer, dass sich zwei kaputte Charaktere finden und sich bei sowas einig sind.

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    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone: