Wenn man das BGH-Urteil von Sportlehrer auch auf andere Lehrer übertragen kann, dann müsste er die Situation besser einschätzen können, weil man in einem Erste-Hilfe-Kurs lernt, solche Situationen (keine Atmung, kein Puls) zu erkennen und entsprechend zu handeln.
Nein. Da steht, dass er Erste-Hilfe leisten (und ggf. einen EH-Kurs besuchen) muss. Da steht nicht, dass er das auch besonders gut machen muss. Im Prinzip wird da nur die Garantenstellung paraphrasiert.