Sind Honorarnotärzte scheinselbstständig?

  • Zitat

    Was haben Kurierfahrer, Subunternehmer auf dem Bau und Notärzte gemein? Die Deutsche Rentenversicherung geht davon aus, dass viele nur scheinselbstständig sind. Verantwortliche im Rettungsdienst sorgen sich um die Folgen.


    Quelle und ausführlicher Text: http://www.aerzteblatt.de/arch…-Scheinselbststaendigkeit

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • In der Gastro ein altes Thema ! Ich kann berichten das wir damals wg. Leihköchen alleine über 20 Tsd nach zahlen mussten. Aber eins ist definitiv gesagt - die Renten bzw Sozialabgaben betrifft in dem Fall den AG bzw in den Fällen der Rechnungsempfänger. Das ist noch interessanter wenn der Doc zB für eine NA Börse arbeitet und diese ihn dann weitervermittelt. Wird hierzu eine Rechnung an die NA Börse geschrieben ist das eine Scheinselbstständigkeit egal ob der liebe Doc zB Montags in Karlsruhe Dienstags in Heidelberg und Mittwochs in Frankfurt gefahren ist. Es bleibt ein Sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz lt. Gesetz... Und das beste ist es ist bis zu 2 Jahre rückwirkend anwendbar!


    Ich hab mit schon Nächte mit dem schei... um die Ohren geschlagen. Alles ein Mist, wenn man bedenkt das der liebe Staat vor 10 Jahren groß die ICH AG gefördert hat.

    2 Mal editiert, zuletzt von Matzemän ()

  • Bisher hat sich die Drecks-DRV noch nicht so richtig an die Notärzte ran gewagt. Noch dämlichere Argumente als bei Honorarärzten in Krankenhäusern sind selbst denen nicht eingefallen. Aber man weiß nie, was deren kranke Gehirne sich noch so ausdenken.

  • Bisher hat sich die Drecks-DRV noch nicht so richtig an die Notärzte ran gewagt.



    Keine Kritik an halbstaatlichen Organen!
    Immer dran denken: Wenn Einfalt und Pedanterie aufeinandertreffen...dann entsteht Verwaltung.


    Dies schreibt ein Ehemann, dessen Ehefrau in ihrer Selbständigkeit kurz davor war, Ärmelschoner für etliche Schreibtischstundenabsitzer zu häkeln.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Das ist zweifelsfrei korrekt. Trotzdem gleube ich da manchmal an extreme Langeweile wenn wieder mal Leute in Verwaltungen über Parkknöllchen für Rettungshubschrauber oder so einen Blödsinn nachdenken.

  • Das mit dem Parkknöllchen war aber nur ein Hobbybürokrat (Knöllchen-Horst). Das Ordnungsamt hat dies mit dem Verweis, dass ein Hubschrauber per definitionem gar nicht falsch parken kann und dem Hinweis, dass sie für Luftfahrt nicht zuständig sind, eingestellt.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Das mit dem Parkknöllchen war aber nur ein Hobbybürokrat (Knöllchen-Horst). Das Ordnungsamt hat dies mit dem Verweis, dass ein Hubschrauber per definitionem gar nicht falsch parken kann und dem Hinweis, dass sie für Luftfahrt nicht zuständig sind, eingestellt.

    Danke, Johannes...danke. Und das hat nichts mit dem Inhalt Deines Beitrages zu tun!

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Die ganze Welt bewundert übrigens unsere effiziente Bürokratie.


    Ich kenne zwei osteuropäische Staaten, deren Bürokratie ähnlich "fähig" ist.


    In Bayern ist die Frage relativ leicht zu beantworten: Selbstständig, wenn die Tätigkeit außerhalb eines Angestelltenverhältnisses erfolgt, da man direkt mit der KVB bzw. dem Patienten abrechnet.


    Im restlichen Bundesgebiet ist die Frage deutlich schwierige zu klären... und mancherorts, gerade bei Klinikärzten, sind Notärzte definitiv nicht selbständig.

  • Das mit dem Parkknöllchen war aber nur ein Hobbybürokrat (Knöllchen-Horst). Das Ordnungsamt hat dies mit dem Verweis, dass ein Hubschrauber per definitionem gar nicht falsch parken kann und dem Hinweis, dass sie für Luftfahrt nicht zuständig sind, eingestellt.


    Ist schon klar, aber mir ist nix besseres eingefallen... :nea:

  • Die ganze Welt bewundert übrigens unsere effiziente Bürokratie.


    Zu recht. Allerdings gibt es natürlich wie so oft extreme Abweichungen nach oben. Und natürlich auch nach unten. Bei der DRV geht es natürlich vor allem um eigene Interessen. Der überbordende Verwaltungsapparat, der zusätzlich noch mit diesen aktuellen Vorgängen völlig dekompensiert, ist ein zusätzliches Problem.

  • Jeder der schon einmal in einem Land ohne funktionierende Verwaltung (gerne Bürokratie genannt) gelebt hat, sehnt sich nach der deutschen Verwaltung zurück. Wie Ani schon schreibt, Idioten gibt es überall - ich habe nicht erst einmal mitbekommen wie Sanis Pat. mit v.a. Oberschenkelhalsfraktur sitzend transportiert haben.


    Nun aber zurück zum Thema: Was ist denn die Argumentation der DRV das die Selbstständigkeit angezweifelt wird? Oder anders herum, was sind denn die Merkmale eine Selbstständigkeit?

  • Scheinselbständigkeit liegt dann vor, wenn du nur für einen Auftraggeber tätig bist.


    Ganz so einfach ist es nicht und es lässt sich auch nicht pauschalisieren. Da spielen viele Faktoren mit rein und die Gerichte entscheiden hier auch äußerst unterschiedlich. Letztendlich ist entscheidend, dass der Arzt ein unternehmerisches Risiko hat.

  • Scheinselbständigkeit liegt dann vor, wenn du nur für einen Auftraggeber tätig bist.


    Wenn das, dass einzige Kriterium wäre ja schnell Abhilfe geschaffen.



    Ganz so einfach ist es nicht und es lässt sich auch nicht pauschalisieren. Da spielen viele Faktoren mit rein und die Gerichte entscheiden hier auch äußerst unterschiedlich. Letztendlich ist entscheidend, dass der Arzt ein unternehmerisches Risiko hat.


    Hätte mich auch sehr verwundert.

  • Zitat von derhonorararzt.de

    Deutsche Rentenversicherung: Notärzte stehen "regelmäßig" in einem Beschäftigungsverhältnis
    Die Deutsche Rentenversicherung verweist in einem aktuellen Informations-Schreiben auf ihre Rechtsauffassung, wonach die Tätigkeiten von Ärzten “als Hubschrauberarzt, als Notarzt oder als Notdienstarzt regelmäßig im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses” erfolgen.
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  • Bei uns hat man aus genau diesem Grund vor kurzem explizit ins Gesetz geschrieben, dass die Tätigkeit als selbstständige Tätigkeit gilt. Netter Nebeneffekt: Die Arbeitszeit-Höchstgrenzen kann man so auch umgehen ;)


    (Jetzt fährt der Anästhesist nach seinem Dienst halt freiberuflich als NA für eine HiORG - am in eigenen Haus stationierten NEF. Ich halte es für absurd....)

  • Bei uns hat man aus genau diesem Grund vor kurzem explizit ins Gesetz geschrieben, dass die Tätigkeit als selbstständige Tätigkeit gilt. Netter Nebeneffekt: Die Arbeitszeit-Höchstgrenzen kann man so auch umgehen ;)

    Vielleicht sollten wir das auch bei Piloten einführen?

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.