Womöglich nur noch Rettungsfachpersonal mit Führerschein auf Rettungsmittel in SH laut Zeitung-droht sonst die Kündigung? Weiß wer mehr?


  • Und mit 55 nur noch Beifahren zu dürfen und zur Wache radeln zu müssen ist schon beschissen genug. Aber arbeitslos sein noch beschissener.



    Bin ich denn der einzige NotSan der nur beifahren möchte? ?-(

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Moin,

    Patienten betreuen nervt schon.


    besonders Nachts um drei, wenn der vierte besoffene im RTW rumturnt ;-)


    Grüße Dani

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Zitat

    Weil ab 55 Jahren Lebensalter die ärztlichen Untersuchungen für die Verlängerung der Fahrerlaubnis-Klasse C/C1 notwendig werden, die im Zweifel vermutlich früher die Eignung für den Führerschein entziehen als das der Betriebsarzt die Eignung für den Dienst im Rettungsdienst entzieht.

    Die Untersuchung ist ab dem 50. Lebensjahr notwendig. Mit 55 ist schon die zweite Untersuchung fällig. Die "Jungen" müssen jetzt ab Erwerb alle 5 Jahre hin.


    Gesendet von meinem SM-J330F mit Tapatalk

  • Deine haben doch einen Tubus


    Patienten betreuen nervt schon.

    Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947

  • Bin ich denn der einzige NotSan der nur beifahren möchte? ?-(



    Meine Psyche schwankt immer zwischen
    Ich fahre bei, weil ich es gelernt habe
    Und
    Ich fahre, weil mein Kollege einfach oft zu schnell fährt

    Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947

  • Ich versuche es mal anders formuliert:


    1. Der RS ist auf dem KTW sowohl Fahrer als auch Beifahrer, da beide Positionen mit RS zu bekleiden sind. (Allerdings muss der Beifahrer noch eine Bescheinigung über 100 Notfalleinsätze nach bestandener RS Prüfung haben, ein sogenannter RS mit Einsatzerfahrung, früher RS200 - da waren es 200 Einsätze). Es ist nicht zu rechtfertigen, warum bei gleicher Qualifikation ein Kollege immer und der andere nie fahren muss. Die wenigen KTW werden auch gern für Ferntouren genutzt, da ist es auch nicht zumutbar. Da es keinen RH / SanH / geeignete Person als Fahrer gibt, wie das in Süddeutschland gern der Fall ist, gibt es hier keine Qualifikationshierarchie, da beide Kollegen in aller Regel RSE sind (siehe 4).


    Da gehe ich mit Dir mit. Wenn beide Teamkollegen die gleiche Qualifikation haben, dann ist es tatsächlich nicht nachvollziehbar, warum der eine immer fahren muss/darf und der andere nicht.
    Die gleiche Problematik hat man allerdings auch auf einem RTW, wenn ein Kollege NotSan ohne entsprechende Fahrerlaubnis für den RTW ist, und der andere NotSan deswegen immer fahren muss.



    3. Es gibt keinen RTW des öffentlichen Regelrettungsdienstes, der unter 3,5 Tonnen wiegt. Das Landesmodell liegt bei 5,5, selbst die wenigen selbstbeschafften irgendwelcher Organisationen sind alle drüber. Auch die Sonderfahrzeuge wie Kastenwagen mit Allrad und Ballonreifen für die Strandrettung wiegen über 3,5. Da nicht selten für die KTW auch große Sprinter mit allerlei Beladung genutzt werden, sind diese auch nicht selten über 3,5 Tonnen.


    Bei den RTW finde ich persönlich diese Entwicklung gut. Bei KTW sehe ich auch mit entsprechend umfangreicher Beladung gute Chancen, unter 3,5t zu bleiben und somit wirklich die Führerscheinproblematik etwas zu entschärfen. Ist natürlich bei Eurem Verhältnis RTW/MZF zu reinen KTW ein Sonderfall.



    4. Da im öffentlichen Rettungsdienst der Haupteinsatzort für RS, die es generell noch nicht so viele gibt, nunmal der RTW ist und hierfür ebenfalls zwingend die "Einsatzerfahrung" der 100 Notfalleinsätze gebraucht wird, fährt der neueingestellte RS in aller Regel erstmal 2-3 Monate vollbezahlt als dritter Mann. Diese Zeit sollte auch ausreichen um eine Fahrerlaubnis zu erwerben ohne, dass es der Verordnung entgegensteht. Denn der Dritte gehört ja nicht zur Stammbesatzung und muss weiterhin keine Fahrerlaubnis haben. Der Notsan fährt ohnehin sehr, sehr lange als Dritter und kann nur, wenn er wirklich mit 16 eingestellt wurde, in Bedrängnis geraten und RAiP gibt es ja seit Jahren nicht mehr.


    Dann habe ich Dich in den letzten Posts wirklich missverstanden.
    Wenn der RS zum Erlangen seiner 100 Einsätze als Dritter mitfährt, ist ja alles gut. Die Position als Praktikant ist ja an so gut wie keine Vorgaben gebunden, auf alle Fälle nicht an eine entsprechende Fahrerlaubnis oder medizinische Qualifikation.



    5. Es ist also ohne weiteres möglich in einem Betrieb anzufangen und in einer Anfangszeit die Fahrerlaubnis zu erwerben. Es gibt also kein reales Problem. Lediglich einige kleinst Wachen, die gern günstiger oder besonderer sein wollten, haben sehr gern Leute ohne Führerschein eingestellt und dauerhaft beschäftigt. Dieser Praxis schiebt man nun wirkungsvoll einen Riegel vor.


    Und genau dafür ist diese Regelung sinnvoll, um eine regelwidrige Besetzung der Fahrzeuge zu verhindern.

  • Weil ab 55 Jahren Lebensalter die ärztlichen Untersuchungen für die Verlängerung der Fahrerlaubnis-Klasse C/C1 notwendig werden, die im Zweifel vermutlich früher die Eignung für den Führerschein entziehen als das der Betriebsarzt die Eignung für den Dienst im Rettungsdienst entzieht.


    Auch.


    Praktisch war es aber an ein real existierendes Beispiel angelehnt: Ein langjähriger Kollege hat mit Mitte 50 seine FE aberkannt bekommen. Auf die "Schliche" ist man ihm gekommen, als ihm privat jemand rein fuhr und die seit einem Bandscheibenvorfall vorhandenen leichten Spastiken im linken Bein bemerkt wurden. Dienstlich fuhr er schon lange nicht mehr, obwohl auch hier eine Automatik vorhanden gewesen wäre.
    Dummer Weise war der Polizist am Unfall extra genau und der gegnerische Anwalt fies. Nun radelt der Kollege eben zur Wache - und ist trotzdem ein guter NFS und Praxisanleiter der sich für seine Kollegen und v.a. das Wachenleben ziemlich das Hinterteil aufreißt.
    Würde man in Bayern eine ähnliche Regelung einführen wie in SH wäre besagter Kollege nun mit Mitte 50 arbeitslos. Er könnte nur hoffen irgendwo in den mind. 1,5-2h entfernten RD-Schulen einen Job zu finden.
    Leitstelle fällt aus, da hierfür eine FW-Qualifikation und eine FE erforderlich ist (Rufdienst), Kliniken stellen am Land eher selten NFS ein.


    Solche Fälle gibt es überall - Ich kenne auch noch weitere, Weltreisender dürfte zu mindestens einen davon auch kennen. Und genau solche Fälle gehen unter mit solchen sinnlosen Pauschalregelungen.

  • 5. Es ist also ohne weiteres möglich in einem Betrieb anzufangen und in einer Anfangszeit die Fahrerlaubnis zu erwerben. Es gibt also kein reales Problem. Lediglich einige kleinst Wachen, die gern günstiger oder besonderer sein wollten, haben sehr gern Leute ohne Führerschein eingestellt und dauerhaft beschäftigt. Dieser Praxis schiebt man nun wirkungsvoll einen Riegel vor.



    Es gibt schon ein reales Problem, denn anders als in der Überschrift zu lesen, betrifft das Verbot auch NFS. Wenn dieser den RTW nicht mehr führen darf, kann er in SH nicht mehr tätig sein.
    Wenn die Regelung nur für RS gelten würde, wäre es sicherlich sinnvoll.

  • Und genau solche Fälle gehen unter mit solchen sinnlosen Pauschalregelungen.

    Härtefälle gibt es bei jeder zu treffenden Regelung. Und so wie ich das hier lese, scheinen das keine ernstzunehmenden Stückzahlen zu sein.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Ich kenne eigentlich in jedem RD Bereich in dem ich bis jetzt tätig war mind. 1-2 Leute auf die das zutrifft.

  • Ganz zu schweigen davon, wenn wirklich etwas passiert, während der RS den Notfallpatienten betreut und nicht erkennt, dass es zu einer interventionsbedürftigen Verschlechterung kommt. Da brauchen wir uns dann auch nicht wundern, wenn die Kritiker wieder aufschreien, für was man jetzt den ganzen "Umstand" mit den Notfallsanitätern gemacht hat, wenn der sowieso hinter dem Lenkrad sitzt.


    Irgendwie sollte man die Kirche im Dorf lassen, wenn man bedenkt, dass der Notfallsanitäter anwesend ist.
    In vielen Kliniken liegen "kranke" Patienten 24 h ohne fachliche Aufsicht in einem Krankenzimmer.


    Oder anders ausgedrückt:
    Ich schicke auch Patienten ohne Begleitung mit dem RTW in das Krankenhaus, wenn ich davon ausgehe, dass sie meiner Begleitung nicht bedürfen.



    Aber etwas anderes (zwecks Führerschein):
    Kann man den Orginaltext der DVO nachlesen?
    Gilt das für alle Rettungsmittel?
    Falls ja, dann würde das auch fürs NEF gelten. :-D

  • Oder die eine Regelung haben wollen die bereits beschäftigten Arbeitnehmern die ihre körperliche Eignung für die FE verloren haben beschützt haben wollen. Weil das ist eben ungleich der körperlichen Eignung für den NotSan.


    Und mit 55 nur noch Beifahren zu dürfen und zur Wache radeln zu müssen ist schon beschissen genug. Aber arbeitslos sein noch beschissener.


    Das kann aber keine einfache Überprüfung der Fahrtauglichkeit im Sinne der (betriebs-) ärztlichen Untersuchung für die Fahrerlaubnis sein. Davon wäre die Klasse B nicht betroffen. Und abgesehen davon, dass da wenig Erkrankungen übrig bleiben, die für alle Klassen fahruntauglich machen, die nicht auch die Einsatztauglichkeitshinderniss einzustufen sind - die Fahrtätigkeit ist ein erheblicher Bestandteil jeder nicht ärztlichen Tätigkeit im Rettungsdienst. Das gleicht einer Berufsunfähigkeit.


    Auch.


    Praktisch war es aber an ein real existierendes Beispiel angelehnt: Ein langjähriger Kollege hat mit Mitte 50 seine FE aberkannt bekommen. Auf die "Schliche" ist man ihm gekommen, als ihm privat jemand rein fuhr und die seit einem Bandscheibenvorfall vorhandenen leichten Spastiken im linken Bein bemerkt wurden. Dienstlich fuhr er schon lange nicht mehr, obwohl auch hier eine Automatik vorhanden gewesen wäre.
    Dummer Weise war der Polizist am Unfall extra genau und der gegnerische Anwalt fies. Nun radelt der Kollege eben zur Wache - und ist trotzdem ein guter NFS und Praxisanleiter der sich für seine Kollegen und v.a. das Wachenleben ziemlich das Hinterteil aufreißt.
    Würde man in Bayern eine ähnliche Regelung einführen wie in SH wäre besagter Kollege nun mit Mitte 50 arbeitslos. Er könnte nur hoffen irgendwo in den mind. 1,5-2h entfernten RD-Schulen einen Job zu finden.
    Leitstelle fällt aus, da hierfür eine FW-Qualifikation und eine FE erforderlich ist (Rufdienst), Kliniken stellen am Land eher selten NFS ein.


    Solche Fälle gibt es überall - Ich kenne auch noch weitere, Weltreisender dürfte zu mindestens einen davon auch kennen. Und genau solche Fälle gehen unter mit solchen sinnlosen Pauschalregelungen.


    Das ist ein extremer Einzelfall, der sicher nicht zur Pauschalisierung taugt. Und von deiner Schilderung würde ich die Einsatzdiensttauglichkeit doch sehr erheblich in Frage stellen, völlig unabhängig der Fahrerlaubnis. Aber glücklicherweise stehen unsere RD Schulen dichter, die Leitstellen haben Personalnot und bilden ihre Bewerber auch nachträglich feuerwehrtechnisch aus um ihre Stellen zu besetzen und unsere Kliniken stellen RS, RettAss und NotSan auch auf dem tiefsten Land mit Handkuss ein. Und das zu durchaus guten Tarif. Zu guter Letzt steht es wie bereits erwähnt ohnehin in fast jedem Arbeitsvertrag, dass eine Fahrerlaubnis Voraussetzung ist.



    Ich kenne eigentlich in jedem RD Bereich in dem ich bis jetzt tätig war mind. 1-2 Leute auf die das zutrifft.


    Jetzt übertreibst du aber maßlos. Im ernst, ich kenne nicht einen einzigen und unsere Tätigkeitsbereiche haben sich schon überschnitten. Und tendentiell habe ich jetzt auch nicht wirklich weniger Rettungsdienstbereiche von innen gesehen, wobei das eigentlich ja kein Qualitätskriterium ist. Ich finde die Schilderung einer Spastik im Bein, mit der man einsatzdiensttauglich, aber vollständig fahrunfähig ist und dennoch ohne weiteres mit dem Fahrrad zur Wache kommt schon abenteuerlich genug. Bist du dir mit der Geschichte so wirklich sicher?




    Da gehe ich mit Dir mit. Wenn beide Teamkollegen die gleiche Qualifikation haben, dann ist es tatsächlich nicht nachvollziehbar, warum der eine immer fahren muss/darf und der andere nicht.
    Die gleiche Problematik hat man allerdings auch auf einem RTW, wenn ein Kollege NotSan ohne entsprechende Fahrerlaubnis für den RTW ist, und der andere NotSan deswegen immer fahren muss.


    Und eine zwei RettAss / NotSan Besatzung ist immer noch der Regelfall, da viele Rettungsdienste, insbesondere die Kreisrettungen erst seit relativ kurzer Zeit überhaupt RS beschäftigen. Nicht zuletzt deswegen ist die Fahrqualifikation auch für den RettAss / NotSan Pflicht. Aber sie steht halt auch in den meisten Arbeitsverträgen.


    Bei den RTW finde ich persönlich diese Entwicklung gut. Bei KTW sehe ich auch mit entsprechend umfangreicher Beladung gute Chancen, unter 3,5t zu bleiben und somit wirklich die Führerscheinproblematik etwas zu entschärfen. Ist natürlich bei Eurem Verhältnis RTW/MZF zu reinen KTW ein Sonderfall.


    Ja, da dies allerdings vermehrt zugunsten von elektrohydraulischen Tragen und vollautomatischen, elektrischen Raupenstühlen geht, ist diese Entwicklung nicht so ganz negativ. Aber das führt jetzt wirklich zu weit vom Thema weg. KTW spielen derzeit in SH im öffentlichen Rettungsdienst einfach gar keine Rolle. Im gesamten Bundesland nicht.


    Dann habe ich Dich in den letzten Posts wirklich missverstanden. Wenn der RS zum Erlangen seiner 100 Einsätze als Dritter mitfährt, ist ja alles gut. Die Position als Praktikant ist ja an so gut wie keine Vorgaben gebunden, auf alle Fälle nicht an eine entsprechende Fahrerlaubnis oder medizinische Qualifikation.


    Das ist so korrekt. Wie gesagt, lediglich tatsächlich minderjährige NotSan Azubis sind ein Problem, allerdings stehen da die meiste Zeit ja auch Bestimmungen des Jugendschutzes gegen einen eigenverantwortlichen Einsatz.



    Und genau dafür ist diese Regelung sinnvoll, um eine regelwidrige Besetzung der Fahrzeuge zu verhindern.


    Genau mein Reden.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Ich kenne eigentlich in jedem RD Bereich in dem ich bis jetzt tätig war mind. 1-2 Leute auf die das zutrifft.


    Mir sind seit 1996 in Summe zwei untergekommen, das war aber jeweils nicht dauerhaft, aber langfristiger Entzug der Fahrerlaubnis wegen Verkehrsdelikten. Die eine Person hatte das Glück, dass sie u.a. auf der Leitstelle tätig war und dort gut mit dem Fahrrad hinfahren konnte, die andere Person war tatsächlich weiter im Einsatzdienst, allerdings gab's da immer lange Gesichter, weil der Teampartner defintiv alle Fahrten machen musste.
    Und der zweite Fall beschreibt auch die hier generell vertretene Meinung zum Thema. Die Mitarbeiter müssen so flexibel wie möglich einsetzbar sein und dazu gehört (Personalnot hin oder her) auch zwingend eine Fahrerlaubnis. Das fängt ja schon damit an, dass nicht jede Wache gut und zu den passenden Zeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist.
    Und wie Johannes schon ganz richtig schrub: Das Fahren ist eine der Grundtätigkeiten im Rettungsdienst, ohne Fahrerlaubnis ist man da einigermaßen falsch.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

    Einmal editiert, zuletzt von Alrik ()

  • Ich versuche es mal mit einem anderen Ansatz:


    ein RS belegt keine Berufsausbildung sondern lediglich einen dreimonatigen Lehrgang.
    Im Jahr 2018 sollte auch der Allerletzte kapiert haben daß des ohne Fort- und Weiterbildung bzw. eine Aktualisierung der Fähigkeiten die sich aus der Arbeit ergeben (und die hat sich im deut. RD seit den 70-er-jahren ergeben haben) nicht mehr geht.


    Die Bemühungen von ver.di um eine Personengruppe (von wie vielen Personen reden wir eigentlich?) erinnert mich fatal an abstruse Gehaltsvorstellungen bzgl. Luftsicherheitsasistenten (die ja auch einen dreimonatigen Lehrgang durchlaufen).


    Im Berufsleben gilt heute wirklich die Devise: wer nicht mit der Zeit geht der geht mit der Zeit.


    Wenn sich also RS verweigern dann müssen sie eben künftig in Kliniken Betten und Materialcontainer schieben oder bei amazon Pakete aufs Band legen (aber Achtung: die werden einen Staplerschein verlangen!)

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Auf die "Schliche" ist man ihm gekommen, als ihm privat jemand rein fuhr und die seit einem Bandscheibenvorfall vorhandenen leichten Spastiken im linken Bein bemerkt wurden. Dienstlich fuhr er schon lange nicht mehr, obwohl auch hier eine Automatik vorhanden gewesen wäre.
    Dummer Weise war der Polizist am Unfall extra genau und der gegnerische Anwalt fies. Nun radelt der Kollege eben zur Wache - und ist trotzdem ein guter NFS und Praxisanleiter der sich für seine Kollegen und v.a. das Wachenleben ziemlich das Hinterteil aufreißt.


    Und der Bandscheibenvorfall und die Spastiken schränken ihn sonst bei seiner Tätigkeit nicht ein, weder bei langen Strecken zum Notfallort, die zu Fuß/über Treppen/unwegsames Gelände überwunden werden müssen, noch beim schweren Tragen und Heben?

  • fakl bitteschön.
    Betrifft nur Rtw, Mehrzweckfahrzeuge und ktw

    "Alle Menschen müssen sterben", meinte Boileau einst am Hofe Ludwigs XIV.
    Als der Sonnenkönig ihn darauf scharf ansah, korrigierte sich
    Boileau sofort: "Fast alle Menschen, Sire, fast alle!"

    Einmal editiert, zuletzt von Keksi ()

  • Davon wäre die Klasse B nicht betroffen.


    Und selbst wenn es im Bereich C1/CE Schwierigkeiten gäbe, die nicht direkt mit der grundsätzlichen Fahreignung kollidieren (und ich glaube, dass das hier das eigentliche Problem ist): Wenn es einen Härtefall gäbe, könnte man immer noch versuchen, auf eine Ausnahmeregelung hinzuwirken. Denn die Bedienung von Sprinter & Co. ist immer gleich, ganz unabhängig von der Tonnage. Wenn das nicht mal denkbar ist, muss man sich auch über B und alles andere Sorgen machen.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Ja, da dies allerdings vermehrt zugunsten von elektrohydraulischen Tragen und vollautomatischen, elektrischen Raupenstühlen geht, ist diese Entwicklung nicht so ganz negativ. Aber das führt jetzt wirklich zu weit vom Thema weg. KTW spielen derzeit in SH im öffentlichen Rettungsdienst einfach gar keine Rolle. Im gesamten Bundesland nicht.

    Dem muss ich so widersprechen. Ich kann nur für Lübeck sprechen, aber würde es tagsüber keine KTWs geben, würden wir hier untergehen. Dafür haben wir zu wenige RTW/MZF.


  • Und selbst wenn es im Bereich C1/CE Schwierigkeiten gäbe, die nicht direkt mit der grundsätzlichen Fahreignung kollidieren (und ich glaube, dass das hier das eigentliche Problem ist): Wenn es einen Härtefall gäbe, könnte man immer noch versuchen, auf eine Ausnahmeregelung hinzuwirken. Denn die Bedienung von Sprinter & Co. ist immer gleich, ganz unabhängig von der Tonnage. Wenn das nicht mal denkbar ist, muss man sich auch über B und alles andere Sorgen machen.


    Sollte man meinen. Die Bürokratie sieht das manchmal etwas anders (zumindestens in der Schweiz). Ich habe hier die Auflage, beim berufsmässigen Personentransport über 3.5t eine Brille zu tragen. Privat mit dem Wohnmobil o.ä. sehe ich anscheinend gut genug, da gilt die Auflage nicht. Macht ja auch nen Unterschied ob ich mit dem RTW oder dem Umzugs-LKW jemand über den Haufen fahre :fool:


    Um beim Thema zu bleiben: auch hier war es lange üblich, dass der Betreuer nicht unbedingt einen Führerschein haben musste. Seit wir bei uns selber ausbilden hat sich das aber erledigt, da der Studi hier sehr bald als zweiter Mann eingesetzt wird und der RS (CH) dann fahren können muss. Ist das in der NotSan Ausbildung tatsächlich nie vorgesehen (auch gegen Ende nicht)?
    Dienstplanerisch und auch im Alltag hat es meiner Meinung Nach auch Vorteile, wenn ich alle als Fahrer einteilen kann (Urlaubszeit, Krankheitsfälle, kurzfristiger Ausfall, MANV...). Deshalb würde ich als Firma das auch im Arbeitsvertrag vorgeben. Und für Härtefälle gibt es auch Sonderlösungen (aber ja, wenn man den Mitarbeiter eh loswerden will...).

    3 Mal editiert, zuletzt von Blodwyn76 ()