Nicht bereit im Notfall: So schlecht sind die Erste-Hilfe-Kenntnisse der Deutschen

  • Bei vielen Deutschen liegt der letzte Erste-Hilfe-Kurs einer Umfrage zufolge mehr als 20 Jahre zurück. Je länger die Schulung her ist, desto unsicherer sind Menschen im Notfall.


    Viele Menschen frischen ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse nicht auf und sind dann im Notfall unsicher. Bei mehr als jedem oder jeder Vierten beziehungsweise 26 Prozent liegt dieser Kurs bereits mehr als 20 Jahre zurück, wie eine am Montag in Hamburg veröffentlichte Forsa-Umfage für die Techniker Krankenkasse zeigt. Bei über 60 Jahre alten Menschen betrifft das mit 52 Prozent sogar gut jeden Zweiten.

    Quelle: Wie es um die Erste-Hilfe-Kenntnisse der Deutschen steht (faz.net) [abgerufen am: 18.10.2023]

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ich bin seit meinem 15. LJ im Metier - es hat sich gar nichts geändert.

    Wobei: die Anspruchshaltung hat inflationär zugenommen.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Wozu auch in einem Land wo die gängige Mentalität mittlerweile so geartet ist das man erstmal laut rum schreit weil ja immer irgendwer anders „schuld“ ist und Eigenverantwortung eher so auf dem Niveau eines Gefrierfachs läuft?

  • Momentan will doch die EU beim Thema Führerschein eine Reform durchführen. Wäre zu hoffen das da jemand mitdenkt und das Thema Erste Hilfe Kurs da mit aufnimmt.

    Beim Verlängern des Führerscheins einen aktuellen Erste Hilfe Kurs nachzuweisen dürfte wohl nicht zu viel verlangt sein.


    Oh....vielleicht lieber nicht. Am Ende müssen Hauptamtliche die im Rettungsdienst tätig sind auch einen aktuellen Erste Hilfe Kurs nachweisen. Gibt ja jetzt schon Führerscheinstellen die beim Personenbeförderungsschein nur eine Erste Hilfe Kurs Bescheinigung als Nachweis akzeptieren selbst wenn man EH -Ausbilder ist.

  • Oh....vielleicht lieber nicht. Am Ende müssen Hauptamtliche die im Rettungsdienst tätig sind auch einen aktuellen Erste Hilfe Kurs nachweisen. Gibt ja jetzt schon Führerscheinstellen die beim Personenbeförderungsschein nur eine Erste Hilfe Kurs Bescheinigung als Nachweis akzeptieren selbst wenn man EH -Ausbilder ist.

    Das ist auch so eine Urban Legend und natürlich Unsinn.


    im Zweifel hilft der Blick ins Gesetz (bzw. in die entsprechende Verordnung): FeV §19 (3) 3.

    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__19.html

  • Naja, tatsächlich hat das bei mir wirklich mal eine Führerscheinstelle bemängelt und telefonisch war sich die Sachbearbeiterin ganz sicher,dass das nur für Ärzte und Pflegekräfte gelte,nicht für Rettungsassistenten.


    Ein freundliches Schreiben mit Kopie des Paragraphen+Textmarker hat dann aber geregelt.


    Die Führerscheinstelle war aber auch sonst legendär für ihr Unvermögen.

    Da gibt's lokal noch ganz andere Geschichte.

  • Me too, 1981. Ausbilderschein reichte der Führerscheinstelle nicht aus, die von mir unterschriebene auf meinen Namen ausgestellte Teilnahmebescheinigung wurde anerkannt.

    Grüße, 0-85-1


    Sapere aude! (Horaz)
    Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart!
    Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." !

  • war tatsächlich meine Überlegung, hab's aber gelassen. ;)

    Grüße, 0-85-1


    Sapere aude! (Horaz)
    Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart!
    Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." !

  • Ich nicht. Ich habe mir live eine Bescheinigung selbst ausgestellt, unterschrieben und abgegeben.

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]

    Oldschool EMS. The Gold Standard of Ass Kickin'!

  • Ich war damals schon RettSan und das hat in Berlin gereicht.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • selbst in der Fassung ab 1999 ist eine rettungsdienstliche Ausbildung ausreichend. Weiter zurück finde ich leider nichts.


    § 19 Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, Ausbildung in Erster Hilfe

    Absatz(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, L, M oder T müssen an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen teilnehmen. ...


    Absatz(4) Eine Ausbildung in Erster Hilfe ersetzt eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen.
    Absatz(5) Als Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und einer Ausbildung in Erster Hilfe gilt auch die Vorlage


    1. eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder der Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,


    2. eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung als Krankenschwester, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester, Kinderkrankenpfleger, Hebamme, Entbindungspfleger, Krankenpflegehelferin, Krankenpflegehelfer, Altenpflegerin, Altenpfleger, Arzthelferin, Arzthelfer, Rettungsassistentin, Rettungsassistent, Masseurin, Masseur, medizinische Bademeisterin, medizinischer Bademeister, Krankengymnastin oder Krankengymnast oder


    3. einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, oder über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung.


    Evtl. kennt hier Jemand einen älteren Juristen für Verkehrsrecht mit Messie Syndrom, der noch Rechtsbücher oder Gesetzestexte von der Zeit davor hat.

  • Am Besten noch vor den Augen der Führerscheinstelle, oder? ;)

    Habe ich tatsächlich für den LKW Führerschein so gemacht.

    Kopie vom RS und Original dabei.

    Kopie vom Ausbilder Schein und Original dabei.

    Und zur Sicherheit eine blanko Bescheinigung.

    Wurde dann die blanko Bescheinigung.

  • Ich war damals schon RettSan und das hat in Berlin gereicht.

    Meinem Arbeitgeber reicht das nicht, daher werde ich hier im Betrieb nicht als Ersthelfer geführt. ;-)

    ich würde aber trotzdem helfen

    “When I was a boy and I would see scary things in the news, my mother would say to me, "Look for the helpers. You will always find people who are helping.”


    • Fred Rogers

  • Hierzu einfach § 26 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" vorlegen. Unter dem Absatz 2 ist hier folgendes zu lesen:

    Zitat

    "Der Unternehmer darf als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die bei einer von dem Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind oder über eine sanitätsdienstliche/rettungsdienstliche Ausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens verfügen.Die Voraussetzungen für die Ermächtigung sind in der Anlage 2 zu dieser Unfallverhütungsvorschrift geregelt."

  • Der Arbeitgeber darf das doch gerne "verschärfen". Nur aufweichen darf er es nicht.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone: